Premium-SMS: Bezahldienst mit Tücken

  • Mit seinem jüngsten Urteil zu Werbeanzeigen für Handy-Klingeltöne hat der Bundesgerichtshof (BGH) für etwas mehr Schutz der Verbraucher - besonders von Jugendlichen - gesorgt. In dem vor dem Bundesgerichtshof verhandelten Fall ging es um Werbung für Handy-Klingeltöne in der Zeitschrift "Bravo Girl". Laut Anzeige sollte der Download der Töne und Bilder jeweils 1,86 Euro pro Minute kosten. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte den Anbieter auf Unterlassung geklagt und beanstandet, dass die Dauer des Download-Vorgangs nicht genannt werde und damit der Endpreis ungewiss sei. Das Gericht folgte der Ansicht, dass damit die geschäftliche Unerfahrenheit insbesondere von Kindern oder Jugendlichen, ausgenutzt werde.
    Über die aktuelle Gesetzeslage in Sachen mobile Downloads und Premium-SMS können Sie sich in unserer Meldung unter der URL http://www.teltarif.de/s/s21711.html informieren

    Quelle: Teletraif.de

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