Rechtliche Frage zum Kostenschutz in der EU

  • Halli Hallo,
    der gesetzliche Kostenschutz, wonach ein Anbieter bei Bruttokosten i.H.v. 59,50 das mobile Surfen erst mal kappen muss, um den Kunden zu informieren, gilt das nur beim surfen im Ausland?
    Vielen Dank schon mal! Lieben Gruß

  • AW: kurze Frage zum rechtlichen Kostenschutz der EU


    Gilt nicht zuhause im Heimatnetz. Verpflichtend gilt er nur im EU-Ausland, bei manchen Anbietern freiwillig weltweit.

  • AW: kurze Frage zum rechtlichen Kostenschutz der EU


    Dann kan ja wohl von gesetzlich, verpflichtent und Verbraucherschutz keine Rede sein, wenn das jeder Netzversager halten kann, wie es ihm beliebt.


    Gibts dazu eine verbindliche Rechtssprechung, Urteile auf die sich der gehörnte Kunde berufen kann?

  • AW: kurze Frage zum rechtlichen Kostenschutz der EU


    Wie schon von mir erwähnt, in der EU sind die Anbieter an diese gesetzliche Regelung gebunden. Bessere Regelungen können sie selbstverständlich anbieten.

  • AW: kurze Frage zum rechtlichen Kostenschutz der EU


    Gilt nicht zuhause im Heimatnetz.


    Will also sagen gilt für Netzversorger innerhalb der 27 EU-Länder, also nicht nur in Deutschland. Außerhalb der EU kann jeder Anbieter machen was er will.


    Ist den der Hinweis auf das erreichen der Grenze von 59,50 € zwingend, oder darf da auch innerhalb der EU jeder machen was er will?


    Sorry, noch ist das für mich noch nicht vollumfänglich verständlich da ich hier und im I-Net keine beweismittelfähige Quelle finde.

  • AW: kurze Frage zum rechtlichen Kostenschutz der EU


    Der Cut-Off-Mechanismus von 59,50€ gilt für das internationale Daten-Roaming und auch grundsätzlich weltweit. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wenn der Netzbetreiber des Gastlandes dem Roaminganbieter (das sind hier in der Regel die vier deutschen Netzbetreiber) die Nutzungsüberwachung in Echtzeit nicht erlaubt, entfällt der Cut-Off-Mechanismus außerhalb der EU. Darüber muss der Kunde bei der Einreise lediglich per SMS informiert werden.
    In der Praxis wenden Telekom und Vodafone den Cut-Off-Mechanismus weltweit an, o2 nur in den Länderzonen 1 und 2 und E-Plus außerhalb der EU in der Regel gar nicht!
    Weitere Details dazu hier:
    Roaming: E-Plus und o2 umgehen Kostenlimit im Ausland


    Außerdem gilt der Cut-Off-Mechanismus nicht für Grund- und Paketpreise, da der Kunde die Datenroamingtarife aktiv gebucht hat. Er wird ausschließlich für volumenabhängige Kosten angewendet.

  • AW: kurze Frage zum rechtlichen Kostenschutz der EU


    Hallo, erstmal vielen Dank für Eure Antworten.
    also ganz kurz: Der Kostenschutz gilt nur für Datenroaming im Ausland, richtig?
    Ich habe also faktisch keine rechtlichen Schutzregelungen bei plötzlich überhöhten Abrechnungen oder plötzlich überhöhtem Datenvolumen in Deutschland selbst?
    Kurz meine Geschichte:
    - ich habe seit 2003 einen Handyvertrag mit 10,95 € Grundgebühr und ein paar Freiminuten und FreiSMS. Ich habe den Vertrag nie geändert, weil ich nix anderes brauche. Ich will im Notfall telefonieren können, wenn ich unterwegs bin und ich möchte rundum für die Schule und den KiGa im Notfall erreichbar sein. Punkt. Ich habe niemals Internet am Handy gebraucht und nie genutzt.
    - seit August nutzt nun offensichtlich mein altes I-Phone 3 (Erbe meines Mannes) allerdings die Möglichkeit ins Internet zu gehen. Zu horrenden Kosten, 10kB Datenvolumen kosten 0,9 Cent. Ich muss dazu sagen, das Ding hab ich seit ca. einem Jahr. Datenverkehr ist natürlich unterbunden, will ich nicht, brauch ich nicht. Nun hat es sich selbst entschieden (Smartphones machen das, so mobilcom…) ins Internet zu gehen.
    - im September und Oktober hatte ich bereits Kosten um die 50€, hab das aber aus unterschiedlichen privaten Gründen leider nicht bemerkt (mal ehrlich, ich bekomme seit Jahren die Rechnungen per Mail, sie liegen immer um 15 - 20 Euro, also alles takko…).
    - die aktuelle November Rechnung liegt nun bei 226,43, davon über 200 Euro für einen Volumenverbrauch von ca. 25 MB. Durch einen Zufall hab ich die Rechnung überprüft und festgestellt, dass es diesen Verbrauch schon seit dem 17.08. gibt, allerdings eben „nur“ in einem kleineren Rahmen


    Hat irgend Jemand einen Tipp, was ich tun kann? Hat Jemand so etwas bereits erlebt? Ich habe bereits schriftlichen Widerspruch eingelegt, nur für die Datenabrechnungen. Den Lastschrifteinzug hab ich rückgängig gemacht und nur den nicht angezweifelten Betrag überwiesen. Die mobilcom hat bereits geantwortet, sie hätte Recht, das Volumen ist von meiner Nummer verbraucht worden, ich wäre selbst schuld, wenn ich so ein Smartphone ohne Flat benutze und und und. Mein Hinweis, dass es das nie vorher gemacht hat, interessiert Niemanden.
    Daher eben mein berechtigtes Interesse an diesem Kostenschutz, auch fürs Inland.
    Oder was ist mit Fürsorgepflicht zwischen langjährigen Vertragspartnern? Ich habe 11 Jahre niemals Datenverbrauch gehabt und nun gleich so viel, hätte das Denen nicht auffallen müssen? Die rufen gefühlt wöchentlich wegen irgendwelche Angebote bei mir an, warum nicht, um mir von plötzlich seltsam hohen Kosten zu erzählen? Meine Quelle ist übrigens folgende Internetseite, ich hoffe, ich darf das hier einfach posten: Fehlerhafte Handyrechnung - Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Berlin
    Sollte ich diesen Beitrag vielleicht noch mal neu aufsetzen, jetzt, wo er so umfänglich ist?!
    Ich danke euch allen auf jeden Fall schon mal!

  • AW: kurze Frage zum rechtlichen Kostenschutz der EU


    Es gibt natürlich auch Handy-Tarife wo du eine bestimmte Kostenobergrenze zuhause in Deutschland im Tarif hast. Kostenairbag nennt sich das. Fonic hat das z.B. Im Angebot. Hat man das nicht und nutzt ein Smartphone ohne gebuchte Datenflat hat man da halt ein gewisses Kostenrisiko. Man kann die Internetnutzung zwar ausschalten, es passiert halt manchmal doch das man es aus Versehen wieder einschaltet. Dann laufen halt entsprechende Kosten auf.

  • AW: kurze Frage zum rechtlichen Kostenschutz der EU


    So siehts aus. Die Regelung gilt nur fürs Ausland. Und ja, ich kenne genügend Fälle bei denen sich das Handy "selbstständig" (tuts eigenlich nicht, wenn man weiß wie) im Netz einwählt und man selber "nichts" (eigentlich doch, man weiß nur nicht was) getan HÄTTE. Aber das will nie einer lesen/hören.


    Schlußendlich mussten alle zahlen....auch die Gebühren für den Widerruf des Bakeinzugs....Mahngebühren....



    P.S.: Über ne Ratenzahlung lassen die fast immer handeln, bist dann für die Zeit aber gesperrt

  • AW: kurze Frage zum rechtlichen Kostenschutz der EU


    Das Problem ist bei sowas auch immer die Nachweisbarkeit. Unberechtigt ist so eine Zahlung ja nur dann, wenn die entsprechende Datenmenge fälschlicherweise in Rechnung gestellt wurde - also das ganze eigentlich nie stattgefunden hat. Da bei einem Smartphone, dass aufgrund falscher Einstellungen auch im Ausland ins Netz gegangen ist, die Datenmenge ja auch angefallen ist, ist die Berechnung an sich korrekt. Entsprechend will der Netzbetreiber auch sein Geld haben, dem ist es schließlich egal, ob der Nutzer bewusst im Internet war oder einfach sein Handy falsch eingestellt hat...

  • AW: kurze Frage zum rechtlichen Kostenschutz der EU


    Huhu, dankeschön! Ja, die Raten Vereinbarung hab ich schon, die nehmen sogar die Sperrung raus, weil das bei mir aus persönlichen gründen eine Härte darstellen würde... Wollte einfach mal hören, ob die tatsächlich auch mit diesen horrenden preisen durch kommen.... Wo bezahlt man denn bitte für 25 MB über 200 Euro?? Und kennt sich hier vielleicht jemand mit diesem Fürsorgepflicht en in langjährigen vertragen aus?? Hach, mir gehts ja eher ums Prinzip, es ist so unmöglich, dass so was geht... Und immer denkt man, einem selbst passiert so was schon nicht... Lieben Gruß! Steffiblue

  • AW: kurze Frage zum rechtlichen Kostenschutz der EU


    1. Jo, kommen sie.


    2. In deinem Tarif, weil die Preise pro Takt so festgelegt sind und du diese Preise akzeptiert hast.


    3. Fürsorgepflicht hast alleine du - die stellen die Möglichkeit, was du machst ist deine Sache.


    Das ist wie mit dem Gesetz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

  • AW: Rechtliche Frage zum Kostenschutz in der EU


    OK, ok, ich zahle ja aber zeitgleich mit der Kündigung, schon aufgrund der unverschämten dame im service... Und weil ich bei einem neuvertrag bessere Konditionen bekomme... Nochmals vielen dank, dass ihr euch so viel Mühe gemacht habt!

  • AW: Rechtliche Frage zum Kostenschutz in der EU


    Eigentlich sollten die Anbieter im Zeitalter von Smartphones und Tablets solche sündteueren Standard-Datentarife aus ihren Angebot streichen. Die wissen doch auch das es da immer wieder Ärger gibt. Vorbildich ist da Fyve und Simquadrat da ist die Internetnutzung ohne gebuchtes Datenpaket gesperrt. So gibt es dann auch keine Kostenfalle mehr.

  • AW: Rechtliche Frage zum Kostenschutz in der EU


    Man kann bei den meisten Anbietern das Internet direkt im Netz sperren lassen, nennt sich GSM-Sperre und kann über die Kundenbetreuung eingerichtet werden. Das Internet funzt dann auch nicht mehr, allerdings auch keine MMS, da die über den gleichen Kanal laufen.

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