Rechtliche Schritte gegen Bob Mobile

  • AW: Rechtliche Schritte gegen Bob Mobile


    Hallo,

    Noch eine Ergänzung. Ein Widerruf von mit bob mobile angeblich geschlossenen Verträgen könnte in aller Regel rechtzeitig erfolgen. Dann nämlich, wenn man zwar den Link zum Download per SMS erhalten hat, aber diesen Link noch nicht genutzt hat.

    Siehe (Zitat aus http://www.jur-blog.de/abmahnu…belehrung-widerrufsrecht/)":

    Allein die Freischaltung der Datenbibliothek ist nämlich noch nicht die Dienstleistung, sondern erst der Download eines ihrer Inhalte oder bestenfalls das erstmalige Einloggen des Kunden mittels der übersandten Zugangsdaten. ... Als Dienstleistung des Unternehmers im Sinne dieser Vorschrift genügt daher noch nicht die Schaffung einer abstrakten Zugangsmöglichkeit zu Daten, sondern erst der Download, ... Bis dahin kann der Vertrag durch Widerruf aufgelöst werden, ... . Solange die übersandten Zugangsdaten vom Verbraucher nicht genutzt werden, werden noch keine vollendeten Tatsachen geschaffen, die das Erlöschen des Widerrufsrechts nach dem Zweck des § 312d Abs. 2 Nr. 2 BGB rechtfertigen."

    WIDERRUFEN, ersatzweise ANFECHTEN wegen Irrtums, ersatzweise KÜNDIGEN ist die Devise! Wer nur kündigt gibt das wichtige Recht des Widerrufs bei Online-Geschäften auf! Ihr habt, wenn der Vertrag keinen Bestand hat Ansprüche auf RÜCKERSTATTUNG und Schadensersatz (Rechtsanwaltkosten)!

    Nicht vergessen: Stellt Strafantrag, wenn ihr euch betrogen fühlt. Vergesst das Geld, der Stolz ist doch viel wichtiger! Nur mal so zur Info: Wenn tatsächlich Betrug festgestellt werden würde, dann wäre das nicht nur ein Vergehen. Wegen der Geschäftsmäßigkeit wäre die Mindeststrafe(!) 1 Jahr Freiheitsentzug. Das Strafrecht spricht in solchen Fällen buchstäblich von einem "Verbrechen".

    Je mehr Leute Strafantrag stellen, umso eher wird die zuständige Staatanwaltschaft tätig werden, weil "öffentliches Interesse" vorliegt.

    so long

  • AW: Rechtliche Schritte gegen Bob Mobile


    Hallöchen,


    ja auch mein Sohn ist Opfer von Bobmobile geworden. Da ich die Kündigung sehr forsch formuliert habe, kam nach kürzester Zeit eine SMS das das Abo gekündigt sei.


    Die scheinen doch sehr vorsichtig geworden zu sein.


    Dat Möhnchen

  • AW: Rechtliche Schritte gegen Bob Mobile




    Nein, die Kündigung war bislang nie das Problem. Egal wie "forsch" Du formulierst, da lachen die drüber, und verlangen das Geld trotzdem über den Mobilfunkanbieter. Und die verdienen wohl ~50% mit.

    Sohn - minderjährig? Eh ungültiger Vertrag.

    Ich überlege zur Zeit, ob ich den Mobilfunkanbieter abmahnen soll, unter anderem, weil er offenbar den eigenen "Verhaltenskodex" verletzt:

    http://www.vodafone.de/downloadarea/Document.pdf

    Absatz II.1.1 - hier keine Bestätigungs-SMS mit Stichwort "JA!" obwohl davon sogar in den AGB von bob mobile die Rede ist.

  • Strafanzeige gegen Net Mobile AG und Bob mobile GmbH


    Hallo an ALLE,


    ich gehöre leider auch zu den Leuten, die durch Net Mobile / Bob Mobile geschädigt wurden. Über 40 Premium SMS a 2,51 Eur.


    Ich werde in meinem Namen eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf einreichen.


    Jeder der dies mit Namen und als Zeuge unterstützen will sollte mir bitte ein email schreiben mit dem Inhalt:


    Name, Adresse, email


    an


    "netmobileabzocke@web.de"


    Gruss


    Rene A

  • AW: Rechtliche Schritte gegen Bob Mobile


    Hallo allerseits,


    ich bin auch ein Opfer von Bobmobile. Kennt denn irgendwer einen Anwalt, der schon mal so einen Fall erfolgreich gelöst hat oder einen Fall, wo das Geld rückerstattet wurde?


    LG


    Astrid

  • AW: Rechtliche Schritte gegen Bob Mobile




    Hallo Astrid,


    ja, ich habe mein Geld, immerhin etwas mehr als 92,00 € in Form einer sog. Kulanzgutschrift von meinem Mobilfunkanbieter (also nicht von bob mobile!) zurück bekommen. Wie ich das gemacht habe, schildere ich Dir gern, wenn Du unter


    bobmobile.strafanzeige@web.de


    Kontakt zu mir aufnimmst.


    An alle bobmobile-Geschädigten: Bitte unter der oben genannten Mailadresse melden, wenn Ihr Euch der Strafanzeige anschließen möchtet, bzw. schon Strafnaziege erstattet habt. Bin sehr an Austausch interessiert.

    Viele Grüße,
    Wiebke

  • AW: Rechtliche Schritte gegen Bob Mobile


    Hallo,


    ich hab gar nichts gemacht und trotzdem am Sonntag, 18.10.2009 um 8:39 Uhr, ne SMS von diesem Bobmobile erhalten!


    Auf meinen Brief .... siehe im Forum... reagiert dieser Geschäftsführer Herr Westermann nicht!


    O2.... das finde ich selber erstaunlich... scheint ein Problem mit dieser Firma bobmobile zu haben!


    Ich habe weder Facebook, geschweige einen IQ-Test oder sonstiges getätigt!
    Meine Handynummer steht auch in keinem Telefonbuch!


    Woher hat dieser Herr Westermann meine Handynummer her?


    Selbst mit meinem Handy surfe ich nur auf seriöse Newsseiten!
    Z.B. Die Welt, Focus, Spiegel.... O2 hat ja die Daten vorliegen!


    Momentan warte ich noch auf die Stellungnahme von O2!

  • AW: Rechtliche Schritte gegen Bob Mobile


    Mir hat Bobmobile auch ein Abo in Rechnung gestellt. Ich bekam innerhalb einer Woche drei SMS zu je 2.99€. Ich musste mich erst einmal schlau machen, wer dahinter steckt. Bobmobile behauptete in einer Mail, dass ich im April dieses Abo bestellt hätte, dass könnten man auch anhand von Logfiles beweisen. Zum meinem Glück benutze ich eine Prepaid Karte von E-Plus. Dadurch hält sich der Schaden für mich in Grenzen, weil ich das Restguthaben schnell abtelefoniert habe. Ich weiss aber, dass ich von Januar bis August kein Guthaben auf der Karte hatte, dadurch weiss ich, dass diese Logfiles auch nur gefälscht sein können. Ich habe gegen Bobmobile einen Strafantrag wegen betrügerischer finanzieller Vorteilsnahme in Tatmehrheit mit Urkundenfälschung gestellt, gleichzeitig habe ich die Bundesnetzagentur kontaktiert und den Vorfall gemeldet. Mal sehen was draus wird.
    Die Betroffenen, die die Lastschriften stornieren und die berechtigte Rechnungssumme überweisen, handeln genau richtig. Bei diesen Diensten von Bobmobile handelt es sich um eine unbestellte Leistung. Dazu steht im §241a Abs.1 eine eindeutige Regelung (Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einem Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet).


    Ich habe mir diesen IQ-Test auf einer Flirtline mal angesehen. Er beginnt idiotischerweise mit einer Grafik, mit der auf Farbblindheit getestet wird, mit IQ-Test hat das nicht das geringste zu tun. Am Ende des Tests muss man dann eine Handynummer eingeben, auf die dann angeblich das Testergebnis per SMS gesendet wird. Wenn Euch einer nicht leiden kann und Eure Handynummer weiss, kann er die da angeben,.......der Rest liegt dann auf der Hand.
    Die von Bobmobile wissen ganz genau, dass sie überflüssig sind. Mit einen der heutigen Handy's kann man sich doch Klingeltöne oder Grafiken kostenlos vom PC per Bluetooth oder Infrarot laden. Da braucht man doch solche Betrüger nicht mehr.


    Ich habe kein Geld für einen Anwalt halte ich für eine Ausrede aus Angst, dass man die
    Klage verlieren könnte. Ich kann da nur empfehlen: Hin zum Anwalt, Fall schildern, Prozesskostenhilfe beantragen.
    Ganz wichtig: Unterlagen über den Vorgang und die Vermögensverhältnisse nicht vergessen.

  • AW: Rechtliche Schritte gegen Bob Mobile


    Wisst ihr was schön ist?


    Hab ne Rechtsschutzversicherung "ohne Selbstbeteiligung" :up:


    Im Übrigen warte ich immer noch auf die Antwort von O2 und Bobmobile.de

  • AW: Rechtliche Schritte gegen Bob Mobile


    Na, es geht doch:



    Der Ihnen bereits beschriebene Dienst wurde im Internet von folgender Rechner IP Adresse: XX.XXX.XXX.XXX ausgelöst. Möglicherweise haben Sie zu diesem Zeitpunkt an einem Intelligenztest im Internet teilgenommen oder waren an einem Spiel namens "Dr. Brain" interessiert. Das lässt sich von uns zu diesem Zeitpunkt nicht mehr detailliert nachvollziehen.


    In den von Ihnen aufgezählten Urteilen beziehen Sie auf Einzelfallentscheidungen. Dem gegenüber stehen zahlreiche Urteile, welche das Gegenteil entschieden haben.


    Sie teilen uns weiterhin mit, dass Sie sich Einzelverbindungsnachweise zukommen lassen haben. Da für die Bestellung des Dienstes über das Internet keine kostenpflichtige Aktivität Ihres Handy notwendig war, ist es für die Beauftragung des Dienstes unerheblich, ob Sie auf Ihrem Handy ein Guthaben hatten oder nicht. In unseren Systemen wird in diesem Fall eine nicht erfolgte Berechnung angezeigt.


    Letztendlich wurden Ihnen laut unserer Recherche Ihres geschilderten Sachverhaltes 3 x 2,99 EUR berechnet. Um den Vorgang hinsichtlich der Bestellung und Bezahlung unseres Dienstes abzuschließen, bieten wir Ihnen einmalig, aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, ausschließlich entsprechend unserer Firmenphilosophie eine Erstattung in Höhe von EUR 8,97 an.



    Da wurde zwar eine Lüge von der nächsten abgelöst, aber sie wollen das Geld zurückzahlen. Ich habe nämlich an so ein Test oder Spiel nicht teilgenommen und meine IP-Addy können die auch nicht festgestellt haben. Die IP-Addy war auch nicht meine.

  • AW: Rechtliche Schritte gegen Bob Mobile


    llacccchhh wann soll denn das Geld kommen?


    Guck mal unter "Nützliche Links" - "Interessengemeinschaften" und dann lässt du dir "alle Interessengemeinschaften" anzeigen.


    Ein anderer User hat dort schon eine Gruppe gestartet!


    Ich denke das der Spuk um Bobmobile ganz schnell beendet werden kann!


    Alle weiteren Geschädigten von Bobmobile oder interessierte User sind bestimmt willkommen ;-)


    Persönlich handel ich immer gegen Lug und Betrug!


    Die Gruppe muss nur noch zum laufen kommen.


    Viele Grüße


    Ralle

  • AW: Rechtliche Schritte gegen Bob Mobile


    Der Polizist, der meinen Strafantrag aufgenommen hat, hat angeblich keine Warnungen gegen bobmobile im Netz gefunden. Ich habe ihm jetzt alle Einträge, die ich gefunden habe, auf seine dienstliche Mail-Addy kopiert. Link dazu hat er jetzt auch. Er muss jetzt wohl Überstunden schieben, um alles zu lesen.

  • AW: Rechtliche Schritte gegen Bob Mobile


    hehehe ... ich hab Sonntagmorgen nur Bobmobile bei Google eingegeben und bin massig mit gleichlautenden Beschwerden über Bobmail fündig geworden!


    Ich denke auch das Beamte schon die Threads gelesen haben ;-)

  • AW: Rechtliche Schritte gegen Bob Mobile


    Sssoooo.... ich hab mir mal die AGB von O2 und das TKG Gesetz angesehen!


    In meinem Fall ist O2 verpflichtet das mir kein Schaden durch bobmobile.de entsteht.


    Weder O2 geschweige Bobmobile.de haben bis jetzt reagiert!


    Ich bin mal auf meine Abrechnung gespannt und wenn diese falsch ist gehe ich gegen beide vor!

  • Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.

    • :)
    • :(
    • ;)
    • :P
    • ^^
    • :D
    • ;(
    • X(
    • :*
    • :|
    • 8o
    • =O
    • <X
    • ||
    • :/
    • :S
    • X/
    • 8)
    • ?(
    • :huh:
    • :rolleyes:
    • :love:
    • 8|
    • :cursing:
    • :thumbdown:
    • :thumbup:
    • :sleeping:
    • :whistling:
    • :evil:
    • :saint:
    • <3
    • :!:
    • :?:
    Maximale Anzahl an Dateianhängen: 10
    Maximale Dateigröße: 1 MB
    Erlaubte Dateiendungen: bmp, gif, jpeg, jpg, pdf, png, txt, zip

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!