Rufnummerübernahme trotz offener Rechnung möglich?

  • Hallo zusammen,
    ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Leider bin ich in Situation gekommen, dass ich meine Rechnung nicht mehr zahlen konnte. Der Vertrag ist nun gekündigt und ich muss die offene Summe abzahlen, was ich natürlich auch mache. Jetzt will ich auf eine Pre Paid Karte zurückgreifen, allerdings und das ist für mich das wichtigste, möchte ich meine Nummer behalten. Ich habe diese Nummer seit ca 20 Jahren, also nie eine andere gehabt. Ich möchte diese nicht verlieren nur weil ich jetzt gerade finanzielle Schwierigkeiten habe.


    Was kann ich in diesem Fall tun. Der Vertrag würde idR nöch bis Mai laufen (bereits gekündigt meinerseits vor 2 Monaten ) und ich konnte seit 4 Monaten nicht zahlen und es ist nun soweit, dass ich auf dieser Nummer auch nicht mehr angerufen werden kann.


    Lieben Gruß

  • Kann man nur probieren... Ob dein Anbieter die Rufnummernmitnahme ablehnt, weil noch offene Posten bestehen, kann gut sein.


    Das Telekommunikationsgesetz legt in § 46 Absatz 4 zwar fest, dass ein Kunde seine Rufnummer jederzeit mitnehmen kann, aber ob das auch gilt, wenn noch offene Posten bestehen, weiß ich nicht. Meiner Einschätzung nach gilt die Portierungsmöglichkeit immer, also auch bei noch offenen Posten, da nicht definiert ist, das hier Einschränkungen - bspw. wie in deinem Fall - zulässig sind.
    Sowas kann aber natürlich auch andersherum ausgelegt werden, also dass solche Einschränkungen zulässig sind, eben weil sie nicht explizit ausgeschlossen werden... Hier haben wir also eine klassische Definitionslücke ;)


    Ich würde das ganze versuchen und bei Ablehnung auf den § 46 TKG verweisen. Da steht ja "Für die Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Endnutzer jederzeit die Übertragung der zugeteilten Rufnummer verlangen kann. 4Der bestehende Vertrag zwischen Endnutzer und abgebendem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt" - in meinen Augen dürfen offene Posten da keinen Einfluss drauf haben. Aber ich bin kein Jurist, ich kann nur von meiner Einschätzung/Definition sprechen.


    Im Zweifel mal bei der Verbraucherzentrale anfragen - aber das würd ich erst machen, wenn sich dein Anbieter quer stellt. Am Ende macht der gar keine Probleme...

  • Danke für deine Antwort. Ich werde mal zu Vodafone gehen und schauen ob die so einen Fall mal hatten. Meinen noch aktuellen Anbieter, in diesem Fall o2, kontaktiere ich erstmal noch nicht. Falls Vodafone sagt, dass o2 es nicht machen will, gehe ich zur Verbraucherzentrale.
    Evtl. meldet sich ja hier noch jemand, der einen ähnlichen Fall hatte. Ich werde auf jeden Fall das Ergebnis hier schildern, wie es dann ausgegangen ist.


    Lg

  • Hallo,


    wenn du deine Nummer behalten willst, dann mußt du für die Portierung deiner Nummer etwa 25,00 Euro Guthaben. So hoch ist in aller Regel die Portierungsgebühr deiner Rufnummer. Siehe in deinen Vertrag.


    Und um dieses Guthaben am Wechseltage zu haben, muß leider auch der Rest an diesem Tage bezahlt sein. Bitte auch nicht vergessen, nach Ende des Vetrages läuft eine Frist, in der die Portierung angestoßen worden sein muß. Wie lang diese Frist ist, sollte ebenfalls in deinem Vertrag stehen.


    Gerhard

  • Deine Tipps nützen ihm wenig, wenn er einen Vertrag hat... Das, was du erzählst, ist maximal mit einem Prepaidtarif praktikabel, nicht jedoch mit einem Laufzeitvertrag.


    Wenn er Prepaid hätte, dann hätte er keine offenen Posten, die er in Raten abbezahlt...


    Selbst wenn er irgendwie Guthaben auf seinen Vertrag aufgeladen bekommt - was häufig gar nicht geht oder sehr umständlich ist - dann wird der Betrag nicht für die Portierung genommen, sondern sofort mit den noch offenen Posten verrechnet. Und selbst wenn das nicht passieren sollte, ist in der Regel immer noch ein Sperrvermerk im Account, der die Portierung so oder so unmöglich macht...


    In Summe: Thema verfehlt, trotzdem Danke.


    Zitat

    Bitte auch nicht vergessen, nach Ende des Vetrages läuft eine Frist, in der die Portierung angestoßen worden sein muß. Wie lang diese Frist ist, sollte ebenfalls in deinem Vertrag stehen.


    Bei o2 sind das 31 Tage nach Vertragsende.

  • - dann wird der Betrag nicht für die Portierung genommen, sondern sofort mit den noch offenen Posten verrechnet.


    Genau auf diesen Umstand habe ich doch ausdrücklich in meinem Post hingewiesen.


    Hallo,
    Und um dieses Guthaben am Wechseltage zu haben, muß leider auch der Rest an diesem Tage bezahlt sein.


    Hallo,
    Und um dieses Guthaben am Wechseltage zu haben, muß leider auch der Rest an diesem Tage bezahlt sein.

  • Okay, dann hab ich das Wort "Guthaben" falsch interpretiert. Du meintest es offenbar im Sinne von Gutschrift auf das Rechnungskonto, ich habe es als Prepaid-Guthaben interpretiert.


    Sorry, mein Fehler.

  • Hallo zusammen und sorry für die späte Rückmeldung.


    Ich wollte nur mal kurz Rückmeldung geben, wie ich vorgegangen bin. Also, ich habe es ganz unkompliziert gemacht. Ich konnte durch eine glückliche Fügung die Rechnung komplett bezahlen und bin dann zu einem Prepaid Provider gewechselt der meine alte Nummer dann für mich portiert hat.


    Laut Aussage von o2 hätte ich das nicht machen können ohne die Rechnung zu bezahlen, ob das nun wirklich so gewesen wäre wenn ich es versucht hätte, weiß ich natürlich nicht. Da ich die Rechnung so oder so hätte bezahlen müssen, bin ich froh das es geklappt hat.


    Die Aussage von Kirschpudding ist auch richtig, 31 Tage nach Vertragsende für portierung.


    Danke trotzdem allen für eure Tipps und lieben Gruß

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