SIM Karte von Talkline Vertrag: Zurückschicken oder nicht ?

  • Hallo,
    ich habe einen Vertrag bei Talkline. Dieser läuft nun im Juni aus. Damals stand in den AGB noch das die SIM Karte zurückgesandt werden muss. Laut einem Gerichtsurteil ist dies ja unzulässig.
    Nun bin ich aber unschlüssig ob ich nun die SIM Karte noch zurückschicken muß oder nicht ?


    Im Chat von MD wurde mir mitgeteilt das ich die Karte nicht zurückschicken muß. Ob darauf verlass ist...

  • AW: SIM Karte von Talkline Vertrag: Zurückschicken oder nicht ?


    Sollte sie - berechnen sie trotzdem, wenn man nicht reklamiert


    Ein Gericht erklärt eine AGB-Regelung für unwirksam. Talkline wendet sie aber nach wie vor an ?


    Wäre ja krass unverschämt und eine Meldung an die Wettbewerbshüter wert...

  • AW: SIM Karte von Talkline Vertrag: Zurückschicken oder nicht ?


    Das Ding wird dann einfach umbenannt - siehe Nichtnutzungspauschale/-gebühr/-etc

  • AW: SIM Karte von Talkline Vertrag: Zurückschicken oder nicht ?


    Da Talkline mittlerweile zu MD gehört, kannst du dich da schon drauf verlassen.
    Hebe den Chat als Sicherung auf und kontrolliere nach Ende des Vertrages, was abgebucht wird - zurückschicken würde ich da nichts, da es in dieser Form eh nicht mehr rechtens ist.

  • AW: SIM Karte von Talkline Vertrag: Zurückschicken oder nicht ?


    a) Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters,nach der für die Überlassung der SIM-Karte ein "Pfand" in Höhe von 29,65 € erhoben wird, das als "pauschalierter Schadensersatz" einbehalten wird, so fern der Kunde die Karte nicht innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und Beendigung des Kundenverhältnisses in einwandfreiem Zustand zurücksendet, ist unwirksam.
    BGH-Urteil: Az III ZR 32/14


    b) Das Kieler Landgericht hielt diese Nichtnutzungs-Klausel jedoch für unzulässig, weil sie den Kunden "entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt". Talkline erbringe für die Zusatzgebühr keine Leistung, kritisierten die Richter. "Der Kunde soll vielmehr für eine 'Nichtleistung', nämlich für die Nicht******inanspruch******nahme des Mobilfunknetzes ein Entgelt erbringen." Die einzige Leistung von Talkline bestehe jedoch "allenfalls in der Bereithaltung des Anschlusses"; "die dafür anfallenden Kosten sind jedoch bereits mit dem monatlichen Paketpreis in Höhe von 14,95 Euro abgegolten".
    Die Richter kamen zu dem Schluss: "(...) Das Bereitstellen eines Anschlusses ist grundsätzlich auch dann ohne zusätzliche Gebühr zu leisten, wenn dieser über eine längere Zeit nicht genutzt wird." Daher benachteilige die Klausel die Kunden des Unternehmens unangemessen.

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