Simfinity Probleme mit der Kündigung

  • Nachdem mir beim betrachten meiner Rechnungen aufgefallen ist, dass mir monatlich 5 Euro extra für das Internet berechnet wurden, habe ich mich an den Kundenservice gewendet und das Problem geschildert. Man versprach mir sofortige Korrektur und Rückerstattung der zuviel berechneten Kosten. Das war anfang Juli.


    Mit der nächsten Monatsrechnung musste ich festellen, dass der Fehler nicht korrigiert wurde. Ich wendete mich nochmals an den Service und machte deutlich, dass ich meinen Vertrag außerordentlich Kündigen würde sofern die Rechnung nicht bis zur Abbuchung korrigiert würde. Das war am 21. Juli


    Am Ende des Monats wurde mir dann der fehlerhafte Betrag abgebucht. Ich schrieb also die Kündigung und versendete diese per Mail und über das Online Kontaktformular. Seit dem habe ich keine Reaktion erhalten. Auch das Facebook Team konnte mir nicht weiterhelfen.


    Wie sollte ich weiter vorgehen?


    Liebe Grüße
    Johannes

  • AW: Simfinity Probleme mit der Kündigung


    Abrechnungsfehler würde ich immer schriftlich beanstanden, und zwar nicht per E-Mail! Insbesondere, wenn das Problem wiederkehrend auftritt. Außerdem gibt es vor einer fristlosen Kündigung noch mildere Sanktionen, wie zum Beispiel der Entzug der Einzugermächtigung. Außerdem halte ich eine Kündigung per E-Mail für eine ganz schlechte Idee. Da kann jeder behaupten, die Kündigung ist nicht angekommen.
    Als nächsten Schritt würde ich also auf Anfang gehen, und die Rechnungsbeanstandungen ausdrucken und zur Post bringen und per Einschreiben/Rückschein absenden. Alternative wäre noch die Absendung per Fax.

  • AW: Simfinity Probleme mit der Kündigung


    Einsprüche, Kündigungen und Co. sollte im Zweifel immer "beweisbar" sein. Eine Email ist das meist nicht, zumindest nicht, wenn es keine Empfangs-/Lesebestätigung gibt. Dann kann die immer und ständig irgendwo im Nirvana verloren gehen, übersehen werden, ect.
    Deswegen teile ich die Meinung von mosyr und würde sowas nicht per Email machen. Ob eine Kündigung, erst recht eine Sonderkündigung per Email akzeptiert wird, halte ich eh für fraglich, weil hier meist die Beweiskraft fehlt, dass es tatsächlich eine Willenserklärung des Kunden und kein Scherz/Böswillen eines anderen ist. Eine Max.Musterman@xyz.de Adresse kann sich ja jeder anlegen...Bei Kontaktformular ist das noch einfacher möglich, das das auch hier jeder mit den entsprechenden Daten könnte...

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