Hallo,
ich bin eben über eure aktuelle News Urteil – Kartenpfand und Nichtnutzungsgebühr unzulässig gestolpert.
Demnach dürfte auch das nachträglich erhobene SIM-Kartenpfand von Simply unzulässig sein :down: Habe ich mir auch schon lange gedacht, aber bisher gab es keine ähnlichen Urteile. Nur wenn das Pfand vorab erhoben wurde, wäre es zulässig, aber das geschieht erst nach der Kündigung !
Ich würde somit sofort die Lastschrift zurückbuchen lassen und auf folgendes Urteil verweisen. Dageggen Klagen wird Simply sicherlich nicht, da sie zu 99,9% verlieren! Nicht alles was in AGBs steht ist überhaupt rechtlich im BGB haltbar!