Simyo schon über zwei Wochen unfähig Nummer erreichbar zu machen

  • Der aktuelle Wechsel zu Simyo war eine komplette Katastrophe: Die Rufnummernportierung erfolgte am 26.04.2016. Ab diesem Zeitpunkt konnte ich dann auch mit der zugesendeten SIM-Karte anrufen sowie im Internet surfen - allerdings nicht mehr angerufen werden!


    Gerade bei einer Rufnummernportierung, bei der es darum geht weiter unter der bekannten Nummer erreichbar zu sein ist das sehr störend. Nachdem ich ausschließen konnte, dass es an mir bzw. meinem Handy liegt, wurde das Problem am 03.05. gemeldet und es fanden mehrere Gespräche mit der Hotline statt, die das Problem auch bestätigte. In der Zwischenzeit erfolgten weitere Anrufe bei der Simyo Hotline - aber selbst jetzt, am 18.05., nach über 2 Wochen, war es auch nach Rückfrage in der Fachabteilung nicht möglich das Problem genauer zu erklären oder einen Zeitpunkt für die Problembehebung zu nennen.


    Es scheint auch kein Einzelfall zu sein, denn es werden weitere Fälle eingeräumt. Die Nummer ist weiterhin nicht erreichbar, Anrufe an die Nummer laufen einfach ins Leere (kein Verbindungston). Vor dem Wechsel funktionierte alles.
    Von Seiten Simyo findet keine aktive Information an die Betroffenen statt - immer muss man selbst nachhaken und die (kostenpflichtige) Hotline anrufen. Entweder völlig planlos - oder absichtlich ?
    Wer die Geschichte nicht glauben kann: Das letzte Gespräch mit der Hotline habe ich aufgezeichnet, es kann vorgelegt werden. Ich kann aktuell nur jeden davor warnen zu Simyo zu wechseln - das ist ein völlig unkalkulierbares Risiko. Laut Aussage der Hotline 'darf' ich kostenfrei zu einem anderen Anbieter portieren. Ich denke darüber nach die Sache meiner Rechtsversicherung zu übergeben und ggfs. Schaden/Ausfall einzuklagen. M.E. liegt hier eine Vertragsverletzung vor.

  • AW: Simyo schon über zwei Wochen unfähig Nummer erreichbar zu machen


    Mit der Vermutung, dass sowas rechtlich relevant sein kann, liegst du nicht ganz falsch. Das Telekommunikationsgesetz legt fest, dass eine Rufnummernportierung binnen eines Kalendertages vollzogen werden muss.
    Allerdings ist das Gesetz (§ 46 TKG) wie immer recht schwammig formuliert:


    Zitat

    Bei einem Anbieterwechsel darf der Dienst des Teilnehmers nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen werden


    und


    Zitat

    Die technische Aktivierung der Rufnummer hat in jedem Fall innerhalb eines Kalendertages zu erfolgen.


    Was man darunter nun genau versteht ist nicht ganz klar. Sprich, ist damit die vollständige Portierung inklusive Bereitstellung aller Dienste (auch der Erreichbarkeit) gemeint oder nur das Inbetriebnehmen der Nummer an sich.
    Für mein Verständnis gilt ersteres, aber ich bin kein Jurist. Meine Meinung muss demnach nicht richtig sein.


    Ich würde vor dem Einschalten eines Anwalts schriftlich Beschwerde einreichen und auf den Paragrafen im TKG verweisen. Traust du dir das allein nicht zu oder bringt das keinen Erfolg, muss eventuell doch ein Rechtsbeistand her.
    Wichtig ist, dass du klar formulierst, was dich stört und vor allem was du willst. Also kein "Ist doof von euch", sondern ein "Ist doof von euch, ich fordere deshalb" und dann klar nennen, was du willst, also Ersatz der Kosten und sowas.


    So ein Schreiben würde ich auch machen, wenn du doch noch mal woanders hinwechselt. Immerhin hattest du bis jetzt einen Tarif, den du faktisch nicht nutzen konntest und dauernd Ärger. Die Forderungen sollten natürlich im Rahmen bleiben und nicht ausufern ;)

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