Trotz Netzabdeckungskarte kein Empfang

  • Hallo ihr Lieben,
    Ich habe auf der Webseite der Telekom meine genaue Adresse eingegeben und angezeigt bekommen dass ich an Ort und Stelle sehr guten GSM sowie HSDPA-Empfang mit bis zu 21.6Mbps haben soll.
    Daraufhin kaufte ich mir eine SIM-Karte und fuhr nachhause wo ich feststellen musste dass ich GSM-Empfang habe mit -95dBm und HSDPA sporadisch bei -109 dBm.
    So kann ich das "schnelle" netz der telekom ja nicht nutze.


    Meine Frage: wieso wird mir als Kunde einr Leistung versprochen die ich in einer Grossststadt nich bekomme? Ich wohne im Zentrum vom Heidelberg. Laut karten ist dersendemast nur 200 meter entfernt. Ich fühle mich vergauckelt.


    Bei o2 gab es diese probleme jedenfalls nicht und das netz war auch besser- sowohl gesprächsqualitàt als auch geschwindigkeit.


    Danke für Antworten.


    Grüße, mahdi

  • AW: Trotz Netzabdeckungskarte kein Empfang


    Moin erstmal...!



    Meine Frage: wieso wird mir als Kunde einr Leistung versprochen die ich in einer Grossststadt nich bekomme? Ich wohne im Zentrum vom Heidelberg. Laut karten ist dersendemast nur 200 meter entfernt. Ich fühle mich vergauckelt.


    Es ist Dir ja nichts versprochen worden, Du hast nur was überlesen. Die Grundlageinformation der Netzbetreiber, bezieht sich und das findest Du in den Fußnoten, die Du übersehen hast, "auf den Empfang außerhalb von Gebäuden!".


    Warum sollte ein Anbieter in unserer freien und sozialen Marktwirtschaft, deutlicher als nur in der Fußnote auf einen Mangel in seiner Leistung hinweisen müssen.:gruebel:


    In diesem Sinne


    VG Ede

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    Zitat

    Nobody belongs anywhere, nobody exists on purpose,
    everybody's going to die. Come watch TV...!

  • AW: Trotz Netzabdeckungskarte kein Empfang


    Hallo Mahdi,


    grundsätzlich ist es nicht immer vorteilhaft, sehr nah an einem Masten zu sein. Die Strahlung verläuft kegelförmig. Inwiefern die Netzabdeckungskarte verbindlich ist, weiß ich nicht, allerdings würde ich Dir schon raten, bei der Telekom mal etwas Druck zu machen. In meinem Fall habe ich eine recht großzügige Kulanz erhalten.

  • AW: Trotz Netzabdeckungskarte kein Empfang


    Hallo und danke für eure BEiträge,


    naja mir wurde ja laut eigener Aussage der Telekom versprochen dass ich an Ort und Stelle sehr guten Empfang hätte, was ich weder per GSM noch per HSDPA habe. Ich kann am Fenster (ich wohne im Dachgeschoss, der Mast befindet sich rechts etwa 200 Meter Luftlinie entfernt auf einem anderem Dach an einer Kreuzung) mit 2 Balken noch telefonieren, aber man versteht so gut wie garnichts. Internet ist möglich aber nur mit GPRS und seeehr langsam...


    Der Sendemast von o2 ist übrigens genau gegenüber und der strahlt so gut, dass mein Handy nur -53dBm misst.


    Ich trau mich schon garnicht mehr das Gerät in die Hand zunehmen aus Angst dass ich mir die Hände verprühe weil es so arg sendet um zumindest einen Balken an Empfang zu erhalten...


    Übrigens ist mir aufgefallen dass es zwei Sendemasten gibt an beschriebener STelle. Einer strahlt Links der andere Rechts. Der der zu mir strahlt steht genau in meine Richtung aber trotzdem ist der Empfang so miserabel, und das in einem D-Netz, wo es immer heisst dass das D-Netz viel besser und qualitativer ist. Das kann ich zumindest nicht bestätigen, das E-Netz scheint viel besser geflochten zu sein..


    Grüße; Mahdi

  • AW: Trotz Netzabdeckungskarte kein Empfang


    Nun ja, die Abdeckungskarte ist kein rechtlich relevanter Nachweis dafür, dass der Empfang so und so oder generell gegeben ist. Örtliche und geografische Gegebenheiten oder die Bausubstanz des Gebäudes können den Empfang trotz Angabe der Karte beeinflussen.


    Ich bin was die Rechtslage in diesem Fall angeht, nicht mehr ganz Up To Date, bisher war es aber so, dass der Kunde die Verantwortung hatte, sich im Vorfeld entsprechend über die Netzverfügbarkeit am Hauptnutzungs-/Wohnort zu informieren. Wenn nach Abschluss des Vertrages festgestellt wurde, das kein Empfang oder nur schlechter Empfang bestand, begründete das kein Sonderkündigungsrecht.
    Inwieweit das heute noch so ist, vor allem im Bezug auf die Novellierung des TKG im mai 2012 weiß ich nicht.
    Ich bezweifle aber, dass die Nutzung der Übersichtskarte allein einen Anspruch begründet, zumal wenn in dieser auf die Gültigkeit für die Nutzung im Freien hingewiesen wird.

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