Überteuerte Schweiz Rechnung von Winsim

  • Ich habe mich 45 Minuten auf dem Flughafen in der Schweiz aufgehalten. Dabei habe ich ca. 8MB versurft.
    Laut Winsim kostet das Surfen in der Schweiz 7cent pro 10kB. Damit komme ich auf 60€ (Da ist dann automatisch eine Begrenzung gekommen).
    Zugegeben das Stand alles so im Vertrag aber, dass das surfen in der Schweiz so teuer ist hätte ich wirklich nicht erwartet.
    Bei O2 direkt hätte ich für das gleiche (8MB) keine 2€ bezahlt.
    Ich würde die Rechnung gerne Anfechten

    Zitat

    Auf objektiver Seite müssen Leistung und Gegenleistung in einem „auffälligen Missverhältnis“ zueinander stehen. Ob diese Bedingung erfüllt ist, ist einer umfassenden Würdigung des Einzelfalls zu entnehmen. Ein solches Missverhältnis liegt aber meist vor, wenn der Wert der Gegenleistung den der Leistung um das Doppelte übersteigt. Es ist der Marktwert bei Abschluss des Rechtsgeschäfts zugrunde zu legen.


    Wucher – Wikipedia


    Das übersteigen um das doppelte wäre hier ja klar gegeben. Ich hab ja das 30fache als bei O2 bezahlt.
    Jetzt ist die Frage ob es nach "§ 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher" schon ausreicht, dass es gegen die "guten Sitten" verstößt.


    Oder habe ich Pech gehabt und kann die Rechnung nicht anfechten weil keine "Ausbeutung der Zwangslage" vorliegt? (Wobei die deutschen Mobilfunktarife ja schon eine Zwangslage sind :D )

  • Du kennst die Preise, weißt das die Schweiz bei WinSim nicht zum EU-Tarif gehört und das Surfen mit 7 Cent pro 10 KB berechnet wird. Du surfst also Bewusst zu den Konditionen und beschwerst dich dann? Tut mir Leid, aber das kann ich nicht nachvollziehen!

  • Nein nein :)
    Ich kenne die Preise jetzt wo ich sie nachgelesen habe nachdem die SMS kam dass ich 60€ erreicht habe.
    Hatte einfach nicht dran gedacht bei der Zwischenlandung die mobilen Daten zu deaktiveren.

  • Nein nein :)
    Ich kenne die Preise jetzt wo ich sie nachgelesen habe nachdem die SMS kam dass ich 60€ erreicht habe.
    Hatte einfach nicht dran gedacht bei der Zwischenlandung die mobilen Daten zu deaktiveren.


    Ach so, ja das ist eine blöde Sache! Hast du einen Vertrag mit Mindestlaufzeit oder ohne? Würde an deiner Stelle zu einem Anbieter wechseln, bei dem die Schweiz zur EU-Zone mitgezählt wird.


    Das sind halt diese kleinen Kostenfallen bei solchen Tarifen! Das Geld, was man gespart hat, haut man dann irgendwann wieder zum Fenster raus.


    Finde solche Abrechnungspraktiken ehrlich gesagt auch nicht Zeitgemäß, bei Smartphones gehts ja nicht um KB, da kommen ganz schnell einige MB zusammen.


    Kam denn wenigstens eine Sms in der Schweiz mit einem Hinweis oder einer Warnung?

  • Anfechten kann man das sicherlich, ist halt die Frage, ob es Erfolg bringt und sich lohnt. Einfach mal bei winSIM ein Veto einlegen, wird nicht viel nutzen. Da wirst du schon weiter gehen und die Verbraucherzentrale/Bundesnetzagentur/einen Anwalt/ect. einschalten müssen... Schon damit einer final festlegt, ob es sich bei 7 Cent pro 10 KB um einen üblichen Marktwert handelt.


    Ob o2 da als Vergleichsgrundlage taugt, bezweifle ich. Das ist zwar das selbe Netz, ansonsten aber ein komplett anderer Anbieter. Nur weil Drillisch das o2 Netz nutzt ergibt sich ja nicht automatisch die Notwendigkeit, auch die Preisgestaltung zu übernehmen.


    Ob sich der Aufwand lohnt musst du selbst wissen. Primär waren die Preise mitgeteilt und einsehbar und gelten als "bekannt". Dass du beim Zwischenstop in der Schweiz vergisst das Internet auszumachen, ist nicht die Schuld des Anbieters. Ob der mit 7 Cent pro 10 Kb zu viel verlangt hat als er durfte, wird sich nur durch eine oder mehrere der oben genannten Instanzen klären lassen.

  • Prepaid nützt dir da auch nur bedingt was. Hätte der TE das mit einer Prepaidkarte gemacht, wärs halt vom Guthaben runter gegangen... Wenn man da genug drauf hat, wirds auch ein Groschengrab. Hat man zusätzlich noch die automatische Aufladung bei Unterschreiten eines bestimmten Guthabenstandes aktiviert, sind 60 Euro ebenso schnell weg wie bei einem Vertrag...

  • Der Cut-Off-Mechanismus sorgt schon für eine Deckelung auf knapp 60,-€ pro Monat. Vor der Einführung dieser Regelung ging es locker um vierstellige Beträge:
    Urteil: Kunde muss Datenroaming in Grenznähe nicht zahlen › Mobilfunk-Talk.de - News
    In der Rechtsprechung war etwa der 10fache Flatrate-Preis gängig. Von daher stehe ich einer Klage wegen Wuchers skeptisch gegenüber.

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