Die Verbraucherzentrale Hambug konnte vor dem Landgericht Potsdam einen Sieg gegen unerwünschte Abo-Fallen einfahren. Die Verbraucherschützer hatten gegen E-Plus geklagt, nachdem das Unternehmen auf eine Drittanbieterforderung bestand und die betroffene Kundin vehement an den Abo-Anbieter verwies.
Zu unrecht, entschied das Landgericht. Ansprechpartner für unerwünschte Zahlungen ist derjenige, der die Zahlung erhebt - im Falle der in den vergangenen Monaten vermehrt auftretenden Abo-Fallen der Mobilfunkanbieter.
Weitere Informationen: Urteil gegen Abo-Fallen: Mobilfunkanbieter sind verantwortlich