Urteil: Kunde muß überhöhte Datenrechnung nicht zahlen


  • Quelle: Mobilfunk-Talk.de/news

  • AW: Urteil: Kunde muß überhöhte Datenrechnung nicht zahlen


    hallo,


    danke für die info.


    genau der gleiche bullshit ist bei meinem kollegen abgelaufen.
    zum glück waren es nur 250 €. auch ihm wurde ein internetfähiges
    handy ohne datenflat verkauft. das war bei base. da er sehr schlecht
    deutsch spricht, habe ich mit ihm zusammen bei base angerufen und
    briefe geschrieben.
    mein vorschlag. die datenkosten in höhe von 220€, in eine datenflat zu
    wandeln und diese einmalig 5 mal zu bezahlen, also 50€, wurde abgelehnt.


    er hat das ganze dann abgestottert.


    ich finde so was echt traurig .....


    leider darf man nicht behaupten, sowas würde absichtlich gemacht.
    dann kann sowas aber nur an der sehr schlechten qualifikation der mitarbeiter liegen.



    gruß


    stephan

  • AW: Urteil: Kunde muß überhöhte Datenrechnung nicht zahlen


    ja hab ich. "unwissenheit schützt vor strafe nicht".


    ändert meiner meinung nach aber nichts an der verantwortung der verkäufer.
    der hat gewusst das es zu einer horrenden rechnung kommen kann.
    eben wegen dem navi. :down:




    Zitat

    Der Kunde installierte die mitgelieferte Software auf seinem Handy und surfte nach eigenen Angaben etwa drei- bis viermal im Internet. Dabei entstanden zunächst innerhalb von zwei Stunden für knapp 19 MB Datenvolumen Kosten von rund 390 Euro und am Folgetag für gut 31 MB Datenvolumen Kosten von fast 640 Euro. Zwei Tage später wurde die Simkarte wegen einer aufgelaufenen Rechnung von über 1000 Euro gesperrt.


    spätestens hier hätte manden kunden anrufen müssen und ihm ne daten-flat geben müssen.



    im fall meines kollegen wurde ja sogar das vergleichsangebot abgelehnt.
    warum ? das ist keine kundenbindung. der vertrag wurde bereits gekündigt.
    ich hab ihm ne congstar-karte empfohlen.


    gruß



    stephan

  • AW: Urteil: Kunde muß überhöhte Datenrechnung nicht zahlen


    Über die Fürsorgepflicht des Mobilfunkanbieters hat das Gericht nicht entschieden, allerdings auch hier scharfe Kritik geübt. Hier das Originalzitat des Urteils:

    Zitat

    Da bereits die dargestellte Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungs- und Beratungspflicht den geltend gemachten Vergütungsanspruch der Firma F zu Fall bringt, kann dahinstehen, ob – wofür viel spricht – die Mobilfunkanbieterin auch nach Vertragsschluss bestehende Hinweis- und Schutzpflichten verletzt hat (vgl. insoweit auch LG Bonn, Urteil vom 01.06.2010, Az: 7 O 470/09; AG Frankfurt, MMR 2008, 496f). Bereits durch die beiden WAP-Verbindungen am 09.12.2008 um 21:48:01 Uhr über 11,96 MB zum Preis von 245,00 € und um 23:06:40 Uhr über 7,078 MB zum Preis von 144,96 € sind Kosten entstanden, die den Jahresbetrag für eine Flatrate mit unbegrenztem Datenvolumen übersteigen. Der gewählte Tarif stand dementsprechend – was für den Mobilfunkanbieter erkennbar war – in einem eklatanten Widerspruch zu dem Nutzungsverhalten des Kunden. Hieraus musste der Mobilfunkanbieter den Schluss ziehen, dass der Kunde, dem die durch sein Handy abgerufenen Datenmengen und Kosten nicht unmittelbar mitgeteilt werden, sich offensichtlich unbewusst selbst schädigt. Die dargestellte Interessenlage spricht daher auch für eine Warnpflicht des Mobilfunkanbieters im Rahmen des laufenden Vertragsverhältnisses, beispielsweise durch eine automatisch generierte SMS bei Erreichen bestimmter Kostenmarken.


    Quelle: Landgericht Münster, 06 S 93/10

  • AW: Urteil: Kunde muß überhöhte Datenrechnung nicht zahlen



    Ich kenn allerdings auch die andere Seite, bei der man dem Kunden deutlich sagt, dass hier eine Datenflat die bessere Wahl wäre. der Kunde verneint und beschwert sich später über die zu hohe Rechnung.


    Deswegen kann man die Schuld nicht immer den Verkäufern in die Schuhe schieben. Wenn der Kunde nicht will, kann der Verkäufer raten was er will...

  • AW: Urteil: Kunde muß überhöhte Datenrechnung nicht zahlen


    @ kirschpudding


    da hast du recht.


    ich sage auch nicht, das alle verkäufer schlecht geschult sind.


    ich kenne diese probleme auch.
    wenn die leute hören das sie 10 euro für ne datenflat ausgeben sollen,
    nur weil sie ein neues handy haben. kriegen viele so'n komischen gesichtsausdruck. :D



    ich habe halt die andere erfahrung gemacht.
    wenn man im bekanntenkreis als handyfreak bekannt ist und dann mit solchen sachen konfrontiert wird, nervts halt.
    auch wegen der dummheit / uninformiertheit.



    allein die tatsache, das leute keine lust haben ihre bestehenden telefonrechnungen zu analysieren, macht mir schon immer graue haare.



    stephan

  • AW: Urteil: Kunde muß überhöhte Datenrechnung nicht zahlen


    Moment, mal ganz langsam jetzt. Hier davon zu reden, dass Mitarbeiter schlecht geschult sind ist nicht in Ordnung. Es ist einfach (auch nach diesem Urteil) nicht unsere Aufgabe dem Kunden jedes kleine Detail des Gerätes zu erklären - Alles, aber auch wirklich alles zu den Geräten finden man in den Benutzerhandbüchern (ggf. auf dem Handy oder im Internet). Für mich heißt das Urteil nur, dass alle anwesenden Personen im Gericht keine Ahnung hatten - denn JEDES Gerät zeigt den Verbrauch im Internet. Und in der Urteilsbegründung steht schließlich, dass dem Kunden nicht ersichtlich sein konnte was verbraucht wurde. Tza, das ist schlicht eine Lüge, denn er hätte einfach im Handy schauen können!

  • AW: Urteil: Kunde muß überhöhte Datenrechnung nicht zahlen


    ich sage nicht, das alle mitarbeiter schlecht geschult sind.


    aber dem kunden etwas mitzugeben, von dem ich weiß das es datenvolumen produziert, und ihm das nicht an einem beispiel vorzurechnen, finde ich auch nicht in ordnung.


    stephan

  • AW: Urteil: Kunde muß überhöhte Datenrechnung nicht zahlen


    Ich lasse es mir mittlerweile unterschreiben, dass ich dem Kunden gesagt habe, dass ich ihm bei seinem neuen Handy zu einer Datenflat rate.

    Damit bin ich abgesichert, wenn der Kunde mit einer zu hohen Rechnung kommt und behauptet, ich hätte ihm das nie gesagt ;)

    Obwohl das echt lustig ist, wenn die angeblich von nix wissen und man dann die Unterschrift zeigt^^

  • AW: Urteil: Kunde muß überhöhte Datenrechnung nicht zahlen


    dürfte wohl das vernünftigste sein.

  • AW: Urteil: Kunde muß überhöhte Datenrechnung nicht zahlen


    aber dem kunden etwas mitzugeben, von dem ich weiß das es datenvolumen produziert, und ihm das nicht an einem beispiel vorzurechnen, finde ich auch nicht in ordnung.


    Es liegt aber meist auch daran, wie der Kunde seinen Wunsch vorträgt. Wenn mir am Telefon jemand klipp und klar sagt, dass er ein bestimmtes Handy X wünscht und keine weiteren Fragen hat, dann geh ich davon aus das er weiß was er sich dort besorgt. Wünscht er jedoch eine Beratung zu diversen Geräten, dann sag ich auch das Handy A und Handy C eine Datenoption brauchen, Handy B nicht unbedingt.

  • AW: Urteil: Kunde muß überhöhte Datenrechnung nicht zahlen


    Oh ja, das kenn ich^^


    Vor wenigen Wochen kam ein junger Mann forschen Schrittes in den Laden und wollte ein Iphone 4 von Vodafone ohne Vertrag kaufen. Jede Erklärung, etwa zum NETlock des Gerätes, unterbrach er mit den Worten, er wüsste schon Bescheid, er habe sich umfassend informiert und benötige keine weitere Beratung oder Erklärung.


    Also hat er das Iphone gekauft, zog von dannen und war keine 30 Minuten später wieder da, weil er der Meinung war, ich hätte ihm Schund verkauft. Seine normale SIM würde ja gar nicht passen... ^^

  • AW: Urteil: Kunde muß überhöhte Datenrechnung nicht zahlen



    Vor wenigen Wochen kam ein junger Mann forschen Schrittes in den Laden und wollte ein Iphone 4 von Vodafone ohne Vertrag kaufen. Jede Erklärung, etwa zum NETlock des Gerätes, unterbrach er mit den Worten, er wüsste schon Bescheid, er habe sich umfassend informiert und benötige keine weitere Beratung oder Erklärung.


    Also hat er das Iphone gekauft, zog von dannen und war keine 30 Minuten später wieder da, weil er der Meinung war, ich hätte ihm Schund verkauft. Seine normale SIM würde ja gar nicht passen... ^^


    Na das nenn ich mal ein Knallererlebnis. :lol::lol::lol:
    Auf solche Ideen kann kein Drehbuchschreiber einer Comedyshow kommen! :lol::lol::lol:


    Eigentlich müßte eine Kopie Deines Postings in die Witzerubrik. :D

  • AW: Urteil: Kunde muß überhöhte Datenrechnung nicht zahlen


    Ich kann dir da noch mehr von erzählen, die Leute kommen auf die seltsamsten Ideen^^


    Am Montag meinte ein Herr, wir müssten seinen Displayschaden (Komplett in Einzelteilen) auf Gewährleistung reparieren, weil ihm sein Trageband, an dem das Elm befestigt war, gerissen ist - da kann er ja nix für, wenn das deswegen runter fällt... :D

  • AW: Urteil: Kunde muß überhöhte Datenrechnung nicht zahlen


    versuch macht kluch ... :D


    aber das sind dann ja wohl hoffentlich die ausnahmen in deinem alltag .

  • AW: Urteil: Kunde muß überhöhte Datenrechnung nicht zahlen


    man sollte aber schon zwischen den dumpfbacken und nem "schlecht"
    beratenem kunden unterscheiden.


    Es gibt immer noch leute die sich wundern das in einem taxi die uhr weiterläuft
    wenn sie kurz (10min/2€) was holen.

  • AW: Urteil: Kunde muß überhöhte Datenrechnung nicht zahlen


    Zum Thema überhöhte Datenrechnung gibt es erneut ein Gerichtsurteil, diesmal vom OLG Schleswig:


    Quelle: Mobilfunk-Talk.de/news

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