Verbraucherfreundliche Urteile zu Premium-Diensten

  • Die Verbraucherzentrale Hamburg hat jüngst ein verbraucherfreundliches Urteil erstritten: Demnach muss Vodafone fast 800 Euro für die Nutzung von Premium-SMS zurückerstatten. Eine Kundin war auf einen professionellen SMS-Chat-Anbieter reingefallen. Statt wie beworben Kontakt zu anderen Kontaktsuchenden herzustellen, ließ dieser die eingehenden Nachrichten von professionellen Animateuren beantworten. Vodafone musste sich vorhalten lassen, dass die beworbene und von der Kundin nachgefragte Leistung damit nicht erbracht worden war.


    Der BGH hat jüngst sogar entschieden, dass für 0190- und 0900-Dienste gar kein Zahlungsanspruch entsteht, wenn ein Verbindungsnetzbetreiber oder Plattformbetreiber diese einklagt. Schließlich würde der Nutzer einen Vertrag mit dem Diensteanbieter schließen, nicht mit dem technisch zwischengeschalteten Netzbetreiber. Letzterer ist zwar Erfüllungsgehilfe des Diensteanbieters, aber eben nicht Vertragspartner des Nutzers.


    Für den Verbraucher sind beide Urteile sehr zu begrüßen, zeigen sie doch, dass die Gerichte in Sachen Premium-Dienste und 0190-Verbindungen mittlerweile deutlich verbraucherfreundlicher entscheiden. Eine genauere Einschätzung der Urteile und welche Chancen sich für die Telefonkunden ergeben, lesen Sie bitte in einem ausführlichen Editorial vom vergangenen Sonntag unter http://www.teltarif.de/s/s18303.html


    Quelle:Teletarif.de

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