Vertrag über Zwischenhändler-Widerruf durch Mobilfunktreiber abgelehnt

  • Hallo miteinander,


    ich habe mitte Juni(!), müsste um den 18. rum sein, einen Vertrag bei Ebay von einem seriösen Online Zwischenhändler für Handys und Mobilfunkverträge gekauft. Dieser Händler besitzt auch eine eigene Intnernetpräsenz und scheint soweit zuverlässig zu sein, man hat mir immer weitergeholfen, telefonisch oder per Mail.
    Ich hatte am Anfang Probleme mit der Smartphonezugabe, so dass das Gerät regelmäßig bis zum 8.7. ausgetauscht wurde und ich den Vertrag nicht wirklich benutzen konnte.
    Dann, als ich endlich ein Gerät erwischt hatte, was in Ordnung war, habe ich den Vertrag zwei Wochen am Stück, also bis zum 22.7 benutzt. Leider ist mir wieder ein Mängel (laut Hersteller ist der Mängel wohl im Rahmen der Toleranz) in der Zeit aufgefallen, sodass ich am 22.7 beschloss den Kauf und Vertrag zu widerrufen. Per Mail also angekündigt, dass ich vom Widerrufsrecht Gebrauch machen möchte. Retourenmarke bekommen, Wertminderung wurde mir in Rechnung gestellt, womit ich zufrieden gab und um die Bestätigung des Stornos gebeten habe.
    Nun heißt es allerdings, dass der Mobilfunkvertrag nicht storniert werden kann, weil ich den Vertrag genutzt hätte, also telefoniert etc. Die Zeit, wo ich das Gerät mal länge am Stück besessen habe, habe ich auch den Vertrag benutzt, nur ist diese Benutzungszeit Grund für die Ablehnung des Stornos?


    Ich weiß, dass seit dem 18.6 schon längere Zeit vergangen ist. Nur wurde mir versichert, dass die Widerrufsfrist erst beginnt, wenn ich auch ein Gerät habe, was ich nutzen kann.
    Ich habe das Gerät das erste Mal bekommen, dann ging es am nächsten tag gleich zurück. Dann kamen in bestimmten Abständen mehrmals Neugeräte, die ebenfalls sofort zurückgingen bis ich eben am Anfang diesen Monats das Gerät bekommen habe und den Vertrag benutzen konnte.
    Aber nun soll eben diese Benutzung den Widerruf verhindern. Ist das denn Rechtens?



    Grüße

  • AW: Vertrag über Zwischenhändler-Widerruf durch Mobilfunktreiber abgelehnt


    Zitat

    Ist das denn Rechtens?


    Theoretisch ja.


    Das Widerrufsrecht wurde konzipiert, um den Makel des persönlichen Inaugenscheinnehmens auszugleichen. Im Laden kann sich der Kunde ausreichend informieren, die Ware in die Hand nehmen und ggf. ausprobieren. Bei Online-, Telefon- und anderen Fernabsatz- bzw. Haustürabschlüssen ist das oft nicht der Fall, weswegen der Gesetzgeber ein 14-tägiges Widerrufsrecht einräumt, damit der Kunde diese Prüfung nachholen kann.


    Allerdings bedeutet Widerrufsrecht nicht, dass man das Handy, den Vertrag, die Ware 14 Tage nutzen kann und dann einfach zurückschickt. Wie du es beim Handy erlebt hast, darf der Verkäufer eine Wertminderung geltend machen.


    Handyverträge sind da so eine Sache. Von einem Testen wie man es im Laden könnte, ist eine mehrtägige Nutzung natürlich weit entfernt. Darauf beruft sich nun der Anbieter. Er könnte zwar Wertminderung geltend machen, allerdings ist das bei einm virtuellen Produkt wie einem Handyvertrag recht schwierig und nicht korrekt ermittelbar. Hier wird also das Nutzungsverhalten angesetzt und wie in deinem Fall ermittelt, wie lange die Simkarte im Gebrauch war. Zum testen reichen ja ein paar Gesprächsminuten und SMS aus, wenn du die Sim tagelang genutzt hast, bist du weit drüber gekommen. Ein Widerruf kann also theoretisch abgelehnt werden, da schon eine vollumfängliche Nutzung stattfand.


    Theoretisch deshalb, weil sich Handyverträge in einer Art Grauzone befinden, da sie in ihrer Wertminderung nicht genau beziffert und als virtuelles Produkt auch nicht unter die dem Gesetz zugrundliegenden physischen Waren fallen.

  • AW: Vertrag über Zwischenhändler-Widerruf durch Mobilfunktreiber abgelehnt


    Ich bin kein Jurist, aber ich würde mal behaupten, Du hast zwei Verträge geschlossen. Einen Kaufvertrag über ein Smartphone beim eBay-Handler und einen Mobilfunkvertrag bei Anbieter XY, den der eBay-Händler vermittelt hat. Du müßtest auch 2 Widerrufsbelehrungen vorliegen haben. Einmal vom eBay-Händler und einmal vom Mobilfunkanbieter. Da die 2 Wochen Widerrufsrecht abgelaufen sind, und Du den Vertrag auch genutzt hast, sieht es mit dem Widerruf des Vertrags, auch auf Kulanzbasis, schlecht aus. Schließlich wird sich der Mobilfunkanbieter auf dem Standpunkt stellen, dass Du den Vertrag auch mit einem anderen Smartphone nutzen kannst.


    Auch wenn der Rat erstmal zu spät kommt, würde ich bei Montagshandys den Vertrag gleich widerrufen, anstatt sich auf eine Reparaturodyssee einzulassen.

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