Vodafone hat wieder mal den größten Vogel überhaupt abgeschossen !!!

  • [FONT=&amp]gerade aktuell, also Zeitnah; habe auf Feb.2012 offiziell Vodafone Festnetzt und Internet gekündigt, bin übergegangen zu einem Mitbewerber, der hatte mir aber eine höhere Geschwindigkeit zugesichert, was dann heraus kam war langsamer als vorher bei Vodafone, gleich wieder gekündigt bzw. neuer Vertrag wiederrufen und bin wieder zu Vodafone zurück.
    Jetzt merke ich genau nach 4 Jahren das Vodafobe zwei mal von meinem Konto abbucht.
    Habe angerufen und sie sagten ja ich habe den Vertrag auf Feb.2012 gekündigt dieses wurde technisch abgeschlossen bloss Kaufmännisch nicht,, jetzt hat mir Vodafone 4 Jahre lang 24,95Eur abgebucht ohne das ich eine Leistung bekommen habe.
    Heute kam Post von Vodafon und sie erstatten mir genau 3 Jahre, ein Jahr wird einbehalten wegen wörtlich [/FONT]
    [FONT=&amp]" Bitte beachten Sie, dass zivilrechtliche Ansprüche nach 3 Jahren verjähren. Die Erstattung bezieht sich daher auf die Basispreise für 36 Monate"

    [/FONT]
    [FONT=&amp]Habe es leider 4 Jahre nicht gemerkt das zwei mal von Vodafone abgebucht wird.
    Was meint Ihr wegen Verjährung?[/FONT]

  • AW: Vodafone hat wieder mal den größten Vogel überhaupt abgeschossen !!!


    Verjährung? Versuchst Du nun Dein eigenes Unvermögen damit glatt zu bügeln?


    Wie kann man über 4 (!) Jahre lang nicht merken, dass einem monatlich knapp 25 EUR abgebucht werden ohne zu wissen wofür?


    Sorry, wer aber so mit seinem Geld und Konto umgeht, braucht jetzt hier nicht mit Verjährung oder sonst was kommen. Davon abgesehen, was würde Dir eine Verjährung bringen? Nix. Du hast weder dem Vertrag, der Abbuchungen oder sonst was je widersprochen... Über mehrere Jahre hinweg.


    Der größte Hammer ist jedoch Deine Überschrift vom Thread.


    Ich bin jedes Mal aufs Neue erstaunt, dass die User hier ihre eigene Dummheit dem Anbieter in die Schuhe schieben wollen.


    Ansonsten, gib mir mal Deine Bankverbindung. Ich buche einfach mal 20 EUR jeden Monat bei Dir ab. Scheint Dich ja einen feuchten Dreck zu interessieren, wer was wofür von Deinem Konto abbucht.

  • AW: Vodafone hat wieder mal den größten Vogel überhaupt abgeschossen !!!


    Mistmade... du bist dermaßen unverschämt mit deinen großkotzigen Beiträgen das einem übel wird beim lesen.
    Der TS fragt ganz einfach und freundlich nach Meinungen, genau soviel an normaler Freundlichkeit und Respekt kann auch er/sie dann erwarten.
    Es ist natürlich verwunderlich das man sowas über mehrere Jahre nicht bemerkt, ändert aber nix an der Tatsache das der Bock an der Basis und somit beim Provider geschossen wurde.
    Das Thema Verjährung schmeiß't übrigens Vodafone, weil die sich darauf berufen, in den Raum. Der TS möchte nur wissen ob das so rechtens ist oder nicht... @TS, ja ist es, da hast du durch dein spätes eingreifen einfach "Lehrgeld" bezahlt ..!




    Vo am Händi g'schickt...[emoji390]

  • AW: Vodafone hat wieder mal den größten Vogel überhaupt abgeschossen !!!


    Nein, der Bock sitzt nicht an der Basis mit Sicherheit nicht nach 4 Jahren. Und ja, die Wahrheit schmeckt halt nicht jedem. Ich bin der Verfechter der klaren Worte.


    Ansonsten, verjährt dürfte es zum 31.12.2015 sein.

  • AW: Vodafone hat wieder mal den größten Vogel überhaupt abgeschossen !!!


    Guten Morgen,


    Mistmade, ist es geil mit seinen Mitmenschen so umszugehen ? seinen Lebensfrust oder was auch immer und auf schwache Menschen zu ziehlen, ist ja schon mobbing. !
    Ich bin 100% Schwerbehindert und erwerbsunfähig, habe hier nur eine Frage gestellt, ich weiss selbst von meinem Missgeschik.


    Werde mich hier abmelden und den anderen Usern ein Danke.

  • AW: Vodafone hat wieder mal den größten Vogel überhaupt abgeschossen !!!


    Zitat

    Habe es leider 4 Jahre nicht gemerkt das zwei mal von Vodafone abgebucht wird.
    Was meint Ihr wegen Verjährung?


    Die Verjährung ist rechtlich korrekt.
    Forderungen - und zu denen zählen auch deine Rückforderungen aus den vier Jahren - verjähren nach 3 Jahren, die Frist beginnt immer am 1.1. des Folgejahres, nachdem die Forderung entstanden ist.


    Die Frist für Forderungen aus dem Jahr 2013 begann demnach am 1.1.2014 und endet am 31.12.2016. Die Frist für Forderungen aus dem Jahr 2012 ist am 31.12.2015 abgelaufen - die Ansprüche sind verjährt.
    Wenn deine 4 Jahre also Forderungen vor 2012 oder davor enthalten, ist es rechtlich korrekt, dass Vodafone diese nicht mehr ausgleicht.


    Das ganze nennt sich regelmäßige Verjährung ist im BGB in § 195 zu finden.


    Die Grundlage der Frist findet sich in § 199. Dort heißt es, dass die Frist zum Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und in dem der Gläubiger (also du) Kenntnis von dem Umstand erlangt hat.
    Da ja vier Jahre lang regelmäßig abgebucht wurde, dürfte als "Kenntnis" ausreichen.


    So ärgerlich das sein mag, aber rechtlich ist das in meinen Augen korrekt. Leider kannst du dich nicht mit der Ausrede herausreden, dass 4 Jahre lang nicht bemerkt zu haben. Das man ein paar Monate nicht bemerkt, dass da was falsches abgebucht wird, mag ja noch durchgehen, aber 4 Jahre dürften vor Gericht nicht als glaubhaft angenommen werden.


    Als Tipp für die Zukunft: Kontoauszüge regelmäßig kontrollieren. Als Kunde hat man unter anderem die Pflicht, seine Abrechnungen zu kontrollieren. Dazu gehört auch, dass man aller paar Wochen mal einen Blick auf seine Umsätze wirft und kontrolliert, ob alles korrekt ab- und verrechnet wurde.
    Zwar gibt einem das Gesetz ein recht großes Zeitfenster, um sowas zu klären, aber du siehst ja, dass auch das seine Grenzen hat.


    Und nun beruhigen wir uns alle mal wieder ;)


    Ansonsten verstehe ich beide Seiten. Ich verstehe den User, dass er sauer ist, ich verstehe aber auch Mistmade, der sich zurecht über die Formulierungen aufregt.
    Auch ich erkenne hier Fehler - allerdings auf beiden Seiten. Ich glaube nicht, dass Vodafone die Doppelberechnung bewusst durchgeführt hat, sondern das es im Abbuchungssystem schlicht einen Fehler gab. Wäre dieser frühzeitig bemerkt wurden, hätte es sich schnell klären lassen. Nach 4 Jahren ist das Kind jedoch leider schon so weit in den Brunnen gefallen, dass einige Gelder verloren sind.


    Eine alleinige Schuld bei Vodafone sehe ich nicht, hier kamen wohl schlicht mehrere Fehler zusammen. Der TE muss sich dabei allerdings genauso an die Nase fassen ;)

  • AW: Vodafone hat wieder mal den größten Vogel überhaupt abgeschossen !!!


    Guten Morgen,


    Mistmade, ist es geil mit seinen Mitmenschen so umszugehen ? seinen Lebensfrust oder was auch immer und auf schwache Menschen zu ziehlen, ist ja schon mobbing. !
    Ich bin 100% Schwerbehindert und erwerbsunfähig, habe hier nur eine Frage gestellt, ich weiss selbst von meinem Missgeschik.


    Werde mich hier abmelden und den anderen Usern ein Danke.


    Gerade dann achtet man auf sein Geld. Du hast 4 jahrelang jährlich über 280 EUR an VF bezahlt und merkst sowas nicht? Wir reden von Jahren, nicht von einigen Monaten oder Wochen.


    Fehler können bei VF passieren, keine Frage. Aber, wenn sich der Kunde jahrelang nicht beschwert, wie soll VF davon wissen, dass was schief gelaufen ist? Es läuft alles automatisiert ab.

  • AW: Vodafone hat wieder mal den größten Vogel überhaupt abgeschossen !!!


    Sagen wir mal so: Vodafone kann die Einrede der Verjährung machen, muss aber nicht. Es wäre daher - ohne jetzt die näheren Einzelheiten zu kennen - angebracht, wenn VF den Vorgang prüft und auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Wie gesagt, an sich besteht der Rückforderungsanspruch zu Recht. Verjährung tritt erst dann ein, wenn die Einrede hierzu gemacht wird. Also VF: man könnte in diesem Fall wohl darauf verzichten.....

  • AW: Vodafone hat wieder mal den größten Vogel überhaupt abgeschossen !!!


    Der User junghans, der sich übrigens vom Forum abgemeldet hat, hatte geschrieben das er zu 100% Schwerbehindert ist und Erwerbsunfähig. Habt ihr mal darüber nachgedacht, das solche Menschen auf fremde Hilfe angwiesen sind und nicht immer den vollen Überblick haben? Eventuell hat ein Familienmitglied eine Kontovollmacht und erledigt die Finanzen.


    Ohne die Menschen zu kennen und zu wissen was dahinter steckt solche Kommentare abzugeben finde ich unter aller Kanone.


    Korrekt antworten wäre genug gewesen...

  • AW: Vodafone hat wieder mal den größten Vogel überhaupt abgeschossen !!!


    Das mag sein, aber selbst wenn ein Familienmitglied die Finanzen macht, ändert das nichts an der Tatsache, dass die Verjährung korrekt ist. Sollte die doppelte Abbuchung dem Familienmitglied, dem Freund oder wem auch immer nicht aufgefallen sein, ist das ärgerlich - Für die Verjährung rechtlich relevant ist es dennoch nicht.


    Solange es keinen gesetzlichen Bevollmächtigten, etwa einen Vormund gibt, der die Finanzen kontrolliert oder regelt, hat man keine wirklich Handhabe. Und sollte der das vergeigt haben, dann kann man rechtlich auch nur gegen ihn vorgehen und nicht gegen Vodafone.


    In meinen Augen ist das Vorgehen Vodafones korrekt - ob nun der TE tatsächlich vier Jahre nicht bemerkt hat, dass doppelt abgebucht wird, oder ob das ein von ihm bestellter Dritter vergeigt hat, tut da nichts zur Sache. Auch wenn es sehr ärgerlich ist - aber das liegt dann ja nicht mehr in der Verantwortung Vodafones.


    Wäre andersherum ja genau das gleiche. Wenn Vodafone 4 Jahre lang nicht auffällt, das sie noch Geld kriegen, können sie das auch nicht mehr vollständig eintreiben, sondern nur binnen 3 Jahren. Da gelten dann die gleichen Bedingungen. Und da würde dann auch mit Sicherheit fast jeder "Ja, is halt Pech, Vodafone" sagen ;)


    Ja, das ist hart und sicherlich auch nicht in jedem Fall gerecht. Aber irgendwo muss ja die Grenze gezogen werden.


    Natürlich war der Ton weiter oben zum Teil unterste Kanone und nicht unbedingt freundlich. Allerdings kann man natürlich auch nur mit den Informationen arbeiten, die man bekommt. Und die sahen rein vom Eröffnungspost her ja schon ein bissl nach "Ich habs vergeigt, aber Vodafone ist Schuld aus" - auch wenn man alles in allem sicherlich freundlicher hätte reagieren können.

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