Widerrufsrecht bei Telekom LTE Vertrag

  • Hallo,


    ich habe vor ein paar Tagen einen Wechsel meines DSL Call & Surf Tarifs auf den LTE Tarif Call & Surf Funk vorgenommen. Nun habe ich heute die Auftragsbestätigung mit dem Termin zum 19.12.2012 bekommen.


    Nun habe ich überlegt den Vertrag, falls die Geschwindigkeit bei mir vor Ort zu gering ist zu wiederrufen. Laute LTE-Netzabdeckung der Telekom wird meine Straße gerade noch erreicht, das Grundstück aber nicht, daher bin ich etwas skeptisch.


    Im Schreiben steht zum Wiederruf folgendes:


    Zitat

    "Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) wiederrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten...."


    Nun meine Frage zählt als Stichtag der Tag an dem der LTE-Anschluss in meinem Haus geschalten wird, also der 19.12. vorher kann ich ja nichts machen und auch nichts nutzen?


    Wenn ja hätte ich ab da 14 Tage Zeit zu wiederrufen falls die Leistung für micht nicht ok ist ?!

  • AW: Widerrufsrecht bei Telekom LTE Vertrag


    Ich gehe mal davon aus, daß zusätzlich noch ein LTE-Router bestellt wurde. Dann beginnt die Frist für den LTE-Router an dem Tag, an dem Du den Router bekommen hast. Beim LTE-Vertrag ist der Stichtag der Tag, an dem Du die Widerrufsbelehrung bekommen hast, frühestens ab Vertragsbeginn. Die Anschlußschaltung spielt für die Widerrufsfrist keine Rolle!

  • AW: Widerrufsrecht bei Telekom LTE Vertrag


    Moin erstmal...!


    Zitat


    jedoch nicht vor Vertragschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten...."


    Informationspflichten meint die Kenntnisnahme der Vertragsmodalitäten, AGB´s und der Widerrufsbelehrung.


    Vertragsschluss ist bei einem beiderseitigen Rechtsgeschäft zumindest die "Gewährung der beschriebenen Leistung", d.h. Infrastruktur für die Inanspruchnahme der Leistung muss vorhanden sein.


    Somit bleibt Dir nach Erhalt des Routers ausreichend Zeit das Angebot zu testen und Deinen Widerspruch zugehen zu lassen.


    Zugangsart ist ja beschrieben. Textform = z.B. Brief, Fax, E-Mail. Dabei empfiehlt sich allerdings ein Standard-Einschreiben für 2,20 € wobei die Quittung bis zur Empfangsbestätigung des Widerrufs aufgehoben werden sollte.


    Zitat

    Voraussetzung des Zugangs ist, dass die Willenserklärung so in den Herrschaftsbereich des Adessaten gelangt ist, dass nach der Verkehrsauffassung bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse mit dessen Kenntnisnahme von der Erklärung zu rechnen war...


    Immer daran denken, auch Netzdienstanbieter wollen immer nur Dein Bestes und das ist Dein Geld...!"


    In diesem Sinne


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    Zitat

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    Einmal editiert, zuletzt von Edebeton ()

  • AW: Widerrufsrecht bei Telekom LTE Vertrag


    So nun habe ich zwei unteschiedliche Antworten, doch welche Aussage ist jetzt korrekt? Fängt das Widerrufsrecht ab Zustellung der Auftragsbestätigung an, oder erst an dem Tag der Freischaltung des Anschlusses ???


    Falls es ein Urteil oder ähnliches gibt, bitte Link posten, im Moment bin ich nicht schlauer als vorher...

  • AW: Widerrufsrecht bei Telekom LTE Vertrag


    Moin nochmal...!


    [quote='Edebeton','http://www.mobilfunk-talk.de/thread/?postID=362753#post362753']
    Informationspflichten meint die Kenntnisnahme der Vertragsmodalitäten, AGB´s und der Widerrufsbelehrung.


    Vertragsschluss ist bei einem beiderseitigen Rechtsgeschäft zumindest die "Gewährung der beschriebenen Leistung", d.h. Infrastruktur für die Inanspruchnahme der Leistung muss vorhanden sein.


    Somit bleibt Dir nach Erhalt des Routers ausreichend Zeit das Angebot zu testen und Deinen Widerspruch zugehen zu lassen.
    [ /QUOTE]


    Ich hab´s Dir im Quote nochmal unterstrichen. Sonst frag "Tante Bing" nach Bedingungen für das Zustandekommen von beiderseitigen Willenserklärungen = Vertrag.


    In diesem Sinne


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    Zitat

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  • AW: Widerrufsrecht bei Telekom LTE Vertrag


    Für Mobilfunkverträge gelten abweichende Regelungen. Hier muß ich jetzt sogar die Aussage zurücknehmen, daß die Anschlußschaltung keine Rolle spielt. Am Termin der Anschlußschaltung erlischt sogar das Widerrufsrecht vorzeitig!

    Zitat

    Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.


    http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html
    Einzige Ausnahme wäre die Koppelung der Kaufs des LTE-Routers an den LTE-Vertrag, dann gilt die Widerrufsfrist für den LTE-Router auch für den LTE-Vertrag. Dann würde das Widerrufsrecht sogar bei einem Vertragsabschluß im Ladengeschäft gelten.
    Verbraucherschutz: So funktioniert das Widerrufsrecht bei Handyverträgen

  • AW: Widerrufsrecht bei Telekom LTE Vertrag


    Hmm das ganze wird ja immer komplizierter. Natürlich habe ich einen LTE-Router zum Vertrag zur Miete mitbestellt, ohne diesen ist der LTE-Anschluss nicht nutzbar. Der Router liegt seit dem 12. Dezember bei mir zu Hause.


    Heißt das jetzt in meinem Fall, das ich generell ein Wiederrufsrecht bis zum 26. Dezember habe, da die entsprechende Hardware sonst nutzlos ist?

  • AW: Widerrufsrecht bei Telekom LTE Vertrag


    Das hängt davon ab, ob der Router subventioniert ist. Wenn ja, läuft die Widerrufsfrist auch für den Vertrag am 26.12.2012 ab, eventuell auch später, denn die Frist beginnt erst mit dem Erhalt der schriftlichen Widerrufsbelehrung. Du müßtest dann noch die anteilige Grundgebühr und ggf. den Anschlußpreis zahlen.

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