Ab dem 1. Januar 2013 steht eine umfangreiche Änderung der bisherigen Rundfunkgebühren ins Haus. Am Mittwoch hat sich die Rundfunkkommission der Länder darauf geeinigt, das bisherige Modell der Rundfunkgebühren durch eine pauschale Haushaltsabgabe zu ersetzen.
Höhe der Rundfunkabgabe noch nicht bekannt
Die Rundfunkabgabe wird künftig ab 2013 pauschal pro Haushalt erhoben. Dabei spielt es keine Rolle mehr, ob ein Radio oder Fernseher vorhanden ist oder nicht. Nur Bezieher von Hartz IV können sich weiter von diesen Gebühren befreien lassen. Ebenso Haushalte, die Radio und Fernsehen überhaupt nicht empfangen können.
Die ermäßigte Gebühr von 5,76 Euro monatlich für Haushalte ohne Fernseher aber mit Radio oder “neuartigem Rundfunkgerät” wie zum Beispiel einem Smartphone oder internetfähigen Computer wird ersatzlos gestrichen. Wie hoch die Rundfunkabgabe sein wird, ist noch nicht bekannt. Sie soll aber keinesfalls höher sein, als die aktuell 17,98 Euro im Monat.
Änderungen für den Einzelnen
Dadurch, dass die Rundfunkabgabe nur noch pauschal pro Haushalt erhoben wird, entfällt die Zahlungspflicht künftig für im Haushalt lebende erwachsene Kinder und Großeltern. Auch bei Selbständigen wird nicht mehr zwischen privater und gewerblicher Nutzung unterschieden; hier fällt die Gebühr nur noch einmal an. Bei Wohngemeinschaften zahlt der Hauptmieter die Gebühr.
Für Firmen wird eine Betriebsstättenabgabe fällig, die sich nach der Zahl der Betriebsstätten und Mitarbeiter richtet.
Was wird mit der GEZ?
Die GEZ wird erhalten bleiben, da sie kosteneffizient arbeitet, und damit die verfassungsrechtlich gebotene Staatsferne der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erhalten bleibt. Die auf Provisionsbasis arbeitenden Außendienstmitarbeiter werden allerdings größtenteils ihren Job verlieren.
Michael Beck
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