Seit dem 1. Januar 2009 werden GEZ-Gebühren auch für internetfähige Computer und Handys erhoben. Die Gebühr beträgt hierfür monatlich 5,52 Euro. Doch für die meisten Gebührenzahler ändert sich nichts! Mobilfunk-Talk.de listet auf, wer von den GEZ-Gebühren für internetfähige Computer und Handys betroffen ist.
Privathaushalte
Die meisten Privathaushalte sind von den Gebühren für internetfähige Computer und Handys nicht betroffen, da sie bereits einen Fernseher oder ein Radio angemeldet haben. Grundsätzlich fällt für private Haushalte nur eine Gebühr an, und zwar die teuerste! Ein Radio kostet 5,52 Euro im Monat, ein Fernseher 17,03 Euro monatlich. Computer mit Internetzugang werden von der GEZ also wie ein Radio behandelt! Weitere Geräte sind dann gebührenfrei. Ausnahmen gibt es bei Wohngemeinschaften und beruflich genutzten Geräten. Diese sind nachfolgend aufgeführt.
Wohngemeinschaften
Eltern und Kinder des Haushaltsvorstandes müssen für internetfähige Computer und Handys GEZ-Gebühren zahlen, sofern sie kein Radio oder Fernseher angemeldet haben und mehr als den Hartz IV-Regelsatz verdienen. Gleiches gilt auch für weiter aufsteigende bzw. absteigende Generationen. In WGs muß jeder einzelne Besitzer eines internetfähigen Computer oder Handys GEZ-Gebühren zahlen.
Beruflich genutzte Privatgeräte
Wer seinen privaten Computer oder Handy teilweise beruflich nutzt, hat Pech! Hierfür fallen zusätzliche GEZ-Gebühren an. Gleiches gilt für Freiberufler, die ihren Computer im Arbeitszimmer einer Privatwohnung nutzen. Dieser Bereich ist rechtlich besonders umstritten. Bei eingereichten Klagen gegen diese Regelung gab es bisher einander widersprüchliche Gerichtsurteile, so dass eine endgültige Regelung nur eine höchstrichterliche Rechtsprechung bringen wird.
Unternehmen
Jedes Unternehmen muß GEZ-Gebühren zahlen. Denn das Finanzamt schreibt seit 2005 vor, Steueranmeldungen ausschließlich elektronisch an die Behörde zu schicken. Damit hat jedes Unternehmen einen internetfähigen PC. Sofern also nicht schon vorher GEZ-Gebühren für Radiogeräte berappt wurden, fallen die GEZ-Gebühren nun definitiv an!
Selbständige
Selbständige müssen in der Regel dreimal GEZ-Gebühren berappen: Für den Privathaushalt, dem Firmenfahrzeug und dem Firmen-PC! Hat der Selbständige mehrere Betriebsstätten, gilt die Gebühr unabhängig von der Anzahl der vorhandenen PCs für jeden einzelnen Betriebsort!
Michael Beck
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