Nach einem speziellen Einzelfall, in dem ein deutscher Mobilfunkbetreiber einem Kunden den Vertrag per SMS geändert hatte, dürfen nun keine Tarife mehr per SMS geändert werden.
Gericht sprach für Kläger
Der Fall ist relativ simpel: Eine kostenfreie Sim-Karte, sprich mit einem Prepaid-Tarif, verursachte keinerlei Kosten, wenn sie nicht benutzt wurde. Der Mobilfunkanbieter teilte dem Kunden jedoch mit, dass zum 01. September der Vertrag dahingehend geändert werde, dass die Sim-Karte bei zwei monatiger Nutzung einen Euro koste, der allerdings als Mindestumsatz deklariert ist. Im Klartext heißt das, der Kunde müsste alle zwei Monate mindestens einen Euro vertelefonieren oder für das SMS schreiben verbrauchen, sonst werde die Sim-Karte gekündigt.
Die Verbraucherzentralen klagten anschließend gegen das Unternehmen, sodass der Kläger schließlich Recht bekam und das Urteil lautet: Mobilfunkanbieter dürfen ihren Kunden nicht per SMS eine einseitige Vertragsänderung vorschlagen bzw. so aussehen lassen, als ob diese Pflicht wäre.
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Jannis Prieschenk
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