Allein im Zeitraum von März bis Juli diesen Jahres hat die Verbraucherzentrale NRW nach eigener Aussage rund 14.000 Fälle von unerlaubter Telefonwerbung registriert. Lediglich 110 befragte gaben demnach an, dem Werbeanruf vorher zugestimmt zu haben.
Untergeschobene Verträge
Wie die Verbraucherschützer weiter mitteilen, kam es bei den gemeldeten unerwünschten Werbeanrufen in über 3700 Fällen zu Vertragsabschlüssen. Rund 80 Prozent der “a
bgeschlossenen” Verträge seien dabei jedoch ohne die Zustimmung der angerufenen Personen zustande gekommen. Erschwerend hinzu kommt, dass die Anrufe der Telefonabzocker nach Aussage der Verbraucherzentrale NRW, in mindestens 22 Prozent aller Fälle trotz ausdrücklichen Verbotes und der Androhung empfindlicher Bußgelder, mit unterdrückter Rufnummer erfolgen. Bei rund 65 Prozent der gemeldeten Fälle unerwünschter Telefonwerbung geht es der Erhebung zufolge um Gewinnspiele oder die Teilnahme an einer Lotterie an. Knapp 25 Prozent der angerufenen Verbraucher wurden außerdem aufgefordert, eine teure Mehrwertnummer zurückrufen.
Bestätigungslösung gefordert
Johannes Remmel, Verbraucherschutzminister von NRW, fordert indessen schärfere Gesetze gegen Telefonabzocke und ein härteres durchgreifen im Kampf gegen unerwünschte Telefonwerbung. Um derartigen Werbeanrufen dauerhaft einen Riegel vorschieben zu können, kündigte er an, noch im Herbst eine Bundesratsinitiative starten zu wollen. Remmel fordert unter anderem, die Höhe der Bußgelder, von derzeit maximal 50.000 Euro auf bis zu 250.000 Euro anzuheben. Weiterhin solle die Gewerbeordnung so angepasst werden, dass Personen oder Unternehmen, die vorsätzlich gegen das UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) verstossen, die Ausübung eines Gewerbes untersagt werden kann. Im Zentrum von Remmels Forderungen, im Kampf gegen unerwünschte Telefonwerbung, steht jedoch die Einführung der sogenannten Bestätigungslösung. Setzt sich der Verbraucherschutzminister durch, müssen die im Rahmen eines Werbeanrufs abgeschlossenen Verträge in Zukunft nochmals in Textform (per Brief, SMS oder E-Mail) bestätigt werden, rechtskräftig zu sein. Bisher sind telefonisch geschlossene Verträge automatisch bindend, wenn nicht fristgemäß Widerruf eingelegt wird.
Wie man sich gegen unerlaubte Telefonwerbung oder untergeschobene Verträge wehrt, kann man auf den Seiten der Verbraucherzentrale NRW nachlesen.
Christian Weiß
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