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Montag, den 11.10.10 13:46

aus der Kategorie: Netzbetreiber, T-Mobile, TopNews

Gericht bestätigt Telekom-Werbung als irreführend

Die Telekom Mobilfunk darf weiterhin nicht mit dem Slogan “Freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate” werben. Das hat das Oberlandesgericht Hamburg nach einem Bericht von heise.de in einem Berufungsverfahren bestätigt (Az.: 5 U 185/08).

Bei Zuwiderhandlung droht Ordnungshaft

Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten. Der VoIP-Anbieter Sipgate monierte insbesondere den Begriff “Unbegrenzte Datenflatrate”, da VoIP und Instant Messaging nicht Gegenstand des Vertrages sind und von der Telekom auch technisch unterbunden werden. Zudem wird die Bandbreite nach einem bestimmten Volumen beschränkt.

Bereits 2008 hatte das Landgericht Hamburg dem Vorgänger T-Mobile untersagt, den iPhone-Tarif “Complete” so zu bewerben, wogegen T-Mobile Berufung einlegte. Sipgate-Geschäftsführer Thilo Salmon begrüßte gegenüber heise online das Urteil, bedauerte allerdings zugleich, dass das Gericht nicht feststellte, was ein Internetzugang überhaupt ist. Nach Meinung von Salmon ist ein Datentarif ohne VoIP-Funktion überhaupt kein Internetzugang.

Das Werbeverbot ist nicht die einzige gerichtliche Auseinandersetzung, die die Telekom Mobilfunk gegen Sipgate führt. Im vergangenen Jahr scheiterte die Telekom mit dem Verbot einer iPhone-App, die Sipgate als Beta-Version für gejailbreakte iPhones anbot (Az.: 407 O 137-08). Die iPhone-App ist mittlerweile offiziell im App-Store von Apple verfügbar.

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Michael Beck       Jetzt kommentieren (0)               Zur Diskussion im Forum

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