Die GEZ kann nun eine weitere Einnahmequelle verzeichnen. Denn neben Fernseh- Geräten, Radios sowie Autoradios und Computern sind nun auch internetfähige Handys und Smartphones GEZ pflichtig.
Gründe für GEZ- Pflicht
Da diese Geräte für den Empfang von Rundfunksendungen im Sinne des Rundfunkgebühren- Staatsvertrages geeignet sind, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die GEZ Pflicht nun offiziell beschlossen. Unabhängig davon ist, ob der Besitzer eines solchen Gerätes diese auch nutzen möchte oder nutzt.
Rundfunkgebühr für internetfähige Handys
Ab sofort werden für ein internetfähiges Handy oder ein Smartphone monatlich 5,76 Euro GEZ – Gebühr in Rechnung gestellt, wenn diese nicht bereits für ein schon vorhandenes Rundfunkempfangsgerät gezahlt wird. Ist in einem Haushalt ein Fernseher gemeldet, welcher mit 17,98 Euro GEZ Gebühr monatlich zu Buche schlägt, ist die Nutzung der Radios und internetfähiger Geräte bereits inkludiert.
Befreiung nur stelten möglich
Nach wie vor ist eine Befreiung dieser Gebühr lediglich im Falle sozialer Benachteiligung, sprich beim Empfang von Sozialleistungen oder als Student, möglich. Damit ist auch die GEZ nun im Zeitalter des Internets angekommen.
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Daniela Kunath
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