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Freitag, den 12.11.10 10:15

aus der Kategorie: DSL & Internet, Vermischtes

Urteil: Umzug ist kein Kündigungsgrund für DSL

DSL-Kunden, die ihren Wohnort wechseln, haben kein besonderes Kündigungsrecht, auch dann nicht wenn es am neuen Wohnort keinen DSL-Anschluss gibt. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gestern mit der Begründung, dass der Kunde selber dafür verantwortlich ist wohin er zieht und ob es dort DSL-Leitungen gibt.

Kunden in die Pflicht genommen

Dem Urteil zufolge müssen DSL-Kunden selber dafür Sorge tragen, dass sie in ihrem zukünftigen Wohngebiet DSL von ihrem derzeitigen Anbieter empfangen können, denn an der Mindestvertragslaufzeit kann wegen einem Umzug nicht gerüttelt werden. Selbst Umzüge aus speziellen Gründen, wie Wechsel des Arbeitgebers reichen nicht dafür aus.

Mindestlaufzeiten bringen Rabatte

Die Begründung des BGHs ist, dass der DSL-Anbieter dem Kunden mit der Mindestvertragslaufzeit bessere Konditionen anbietet und im Gegenzug ein längeres Vertragsverhältnis bekommt. Die Mehrkosten für den Anbieter eines solchen Angebots, amortisieren sich demnach ersten im zweiten Jahr, der meist 24-monatigen Vertragslaufzeit. Außerdem habe der Kunde im Vorfeld die Möglichkeit gehabt ein vergleichbares DSL-Produkt ohne Mindestlaufzeit zu wählen, dann aber eben zu regulären Gebühren ohne Aktionsbonus.

In diesem Fall hat der Kläger aus Rheinland-Pfalz einen DSL-Vertrag über zwei Jahre abgeschlossen und die entsprechenden Rabatte genossen. Nach einem Jahr zog er jedoch aus dem Service-Gebiet seines Anbieters weg, sodass er nicht mehr von diesem beliefert werden konnte. Da der Anbieter weiterhin die monatliche Grundgebühr verlangte, klagte der Kunde dagegen. Er scheiterte an allen vorherigen Instanzen und musste sich nun auch vorm Bundesgerichtshof geschlagen geben.

DSL-Flatrate ohne Laufzeit

Für DSL-Neukunden und Wechsler bedeutet dieses Urteil, dass es ratsam ist sich vor dem Abschluss eines Vertrags weitgehend zu versichern, dass man die gesamte Vertragslaufzeit nicht umziehen möchte, oder innerhalb des Anschlussgebiets bleibt. Oder aber man entscheidet sich für eine Flatrate ohne Mindestvertragslaufzeit, wie sie etwa von o2, congstar, 1und1 oder Alice angeboten werden.

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Björn Mohr       Jetzt kommentieren (0)

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