Mobilcom-Debitel fällt aktuell durch eine dubiose Marketingaktion auf. Bei dieser Aktion bekommen Verbraucher Post aus Erfurt mit einer o.tel.o-Prepaidkarte. Dabei wurde diese Simkarte weder bestellt, noch wurden zuvor Anrufe von Mobilcom-Debitel oder einer Gewinnspielfirma entgegengenommen. Darüber berichtet die Verbraucherzentrale Niedersachsen in einer Pressemitteilung.
Vertrag nicht rechtsgültig
Alexandra Kunze von der Verbraucherzentrale in Hannover kritisiert dieses Vorgehen, da “versucht wird, mit solchen fragwürdigen Vertriebsmethoden ahnungslosen Menschen ungewollt Verträge unterzujubeln”. Allerdings können die Verbraucher “ganz beruhigt sein, denn allein durch die Zusendung unbestellter Ware entsteht kein Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem vermeintlichen Kunden”, so Kunze weiter.
Daher braucht auch niemand die Simkarte sowie eventuelle Folgekosten bezahlen. Der Verbraucher sollte auf keinen Fall auf das Angebot eingehen und daher auch nicht die Simkarte verwenden. Auch sollte nicht die im Anschreiben angegebene, kostenpflichtige 0900-Nummer angewählt werden.
Widerspruch empfohlen
Weiter empfiehlt die Verbraucherzentrale Niedersachsen, dem Prepaid-Vertrag zu widersprechen (kein Widerruf!!!). Dies sollte schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an das Büdelsdorfer Unternehmen erfolgen. Darin sollte verdeutlicht werden, dass die Simkarte nicht bestellt wurde und damit kein Vertrag besteht.
Zwar besteht hierzu keine Verpflichtung, jedoch wird dadurch möglicherweise unnötiger Schriftwechsel wegen der o.tel.o-Prepaidkarte vermieden.
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Michael Beck
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