Der Bundesgerichtshof hat im Falle des Accountmissbrauchs bei Ebay ein interessantes Urteil gefällt. Damit werden die Rechte der Ebay-Nutzer ganz klar gestärkt.
Die Fakten zum Fall
Der Bundesgerichtshof hat einen Fall von Accountmissbrauch verhandelt, in dem vermutlich der Ehemann den Ebay-Account seiner Frau unberechtigt für den Verkauf einer Gastronomieeinrichtung genutzt hatte.
Diese hatte einen Schätzwert von 33.820 Euro, dem Kläger zufolge. Nachdem die Frau das Angebot bemerkte, handelte sie sofort und entfernte die Auktion. Doch kurz zuvor war bereits ein Gebot in Höhe von 1.000 Euro eingegangen.
Forderung des Klägers
Der Höchstbietende wollte sich damit nicht so einfach abfinden und klagte schließlich auf Erfüllung oder Schadensersatz in beträchtlicher Höhe. Er verlangte gegen Zahlung der 1.000 Euro die Herausgabe der Einrichtung oder die Zahlung von 32.820 Euro als Schadensersatzleistung.
Entscheidung des BGH
Der Bundesgerichtshof entschied im Sinne der Angeklagten. Auch wenn diese ihre Zugangsdaten für den Ebay-Account nicht ausreichend gesichert hatte, bedarf es ihrer Zustimmung für eine derartige Transaktion in ihrem Namen. Da diese nicht erteilt wurde, liegt kein gültiger Kaufvertrag vor.
Laut Urteil vom BGH ist der tatsächliche Accountinhaber nur zur Erfüllung der Leistung verpflichtet, wenn er den Geschäftsabschluss im Nachhinein erlaubt hat oder es eine sogenannte Duldungs- oder Anscheinsvollmacht gibt.
Aktuelles Urteil als Freibrief?
Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs könnte in Zukunft eine willkommene Begründung für unzufriedene Ebay-Verkäufer werden. Sobald eine Transaktion nicht im Sinne des Verkäufers abläuft, könnte behauptet werden, dass die Auktion durch Accountmissbrauch gestartet wurde.
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Jana Laines
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Kommentare zu BGH Urteil: Ebay Kontoinhaber haftet nicht bei Missbrauch