3 Monate Kündigungsfrist

  • Hallo zusammen!
    Ich habe einen BASE2-Vertrag, den ich nach den 2 Jahren Vertragslaufzeit kündigenen möchte. Dass es hierbei eine 3. monatige Kündigungsfrist gibt, ist mir bekannt. Nun habe ich gestern von einem freundlichen Base-Hotline Mitarbeiter erfahren, dass mein Vertrag wohl doch am 05.03.2011 endet (zuvor wurde mir mehrfach von BASE-Mitarbeitern versichert, dass mein Vertrag bis 2012 laufen würde, da ich auf Grund einer unfassbar hohen Gutschrift - 10€ - meinen Vertrag bereits vorzeitig verlängert hätte... was? - diese angebliche Verlängerung wurde gestern telefonisch aus "meiner Akte" gelöscht... da haben die wohl zuvor einen kleinen Fehler gemacht). Da ich den Vertrag gestern nicht kündigen konnte (Sonntag), steht das für heute auf dem Plan, allerdings ist die Kündigung heute mit einem Tag überschritten.
    Da gestern nun Sonntag war und ich nicht kündigen konnte, habe ich evtl. noch Glück und kann dem ganzen Theater heute ein Ende bereiten?


    Über eine schnelle Auskunft würde ich micht sehr freuen, da ich heute spätestens kündigen sollte/ muss! :up:

  • AW: 3 Monate Kündigungsfrist


    Ich geb dir da keine großen Hoffnungen. Schließlich hast du 21 Monate Zeit gehabt um diesen Vertrag zu kündigen (zum Beispiel vorsorglich). Was können dann andere dafür, wenn der letztmögliche Kündigungstag auf einen Sonntag fällt?

  • AW: 3 Monate Kündigungsfrist


    Gültig ist ja der Absendetag-nicht wennd as Schreiben beim Betreiber eintrifft.


    xkaaay
    Vllt. gibt sich Base zu einer Kulanz hin ?? 1 Tag kann ja nicht das Endgültige sein

  • AW: 3 Monate Kündigungsfrist


    Laut Gesetz gilt Tag des Versands, denn ich als Privatperson kann ja nichts dafür, wenn der Zubringer länger brauch als erwartet.

    Kulanz ?? Ich sag ja, ich mach ihm keine großen Hoffnungen :rolleyes:

  • AW: 3 Monate Kündigungsfrist


    Keine Ahnung .. Muss aber auch dazu sagen, dass für mich auch nen Urteil als Gesetz gilt ... Egal, bei Dauerschuldverhältnissen ist der Poststempel relevant .......

  • AW: 3 Monate Kündigungsfrist


    im Falle einer E Mail mit Signatur z.B. gilt laut Gesetz der Absendetag. Im Falle eines FAX ebenso- wenn der Empfang des Fax bestätigt wurde. Im Falle einen normalen Schreibens kommt allerdings die Beweislast zur Geltung ob der Empfänger das Schreiben tatsächlich erhalten hat.(Und Einschreiben am Sonntag geht ja nicht)

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