Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    Ferner hier noch meine 2. Mail an die Staatsanwaltschaft Bremen, auch wenn diese so oder ähnlich hier schon mehrfach gepostet wurde:


    "Sehr geehrter Herr Recker,


    Sicher hatten Sie aufgrund des Arbeitsaufkommens noch keine Gelegenheit mir zu antworten. Daher gestatten Sie mir, dass ich auf nachstehende Mail vom 18.12.2010 zurückkomme und mein Anliegen nochmals kurz mitteilen möchte.


    Ich möchte den Betrug des Unternehmens Carmunity.com GmbH, Mary-Astell-Straße 2 in 28359 Bremen als Drittdienstleister über meinen Mobilfunkanbieter Telekom Deutschland GmbH bei Ihnen – der Staatsanwaltschaft Bremen – direkt anzeigen.


    Das Unternehmen Carmunity.com GmbH hat sich ohne eine rechtliche Grundlage einen Betrag von bisher insgesamt € 39,92 als Drittanbieter über meinen Mobilfunkanbieter angeeignet. Den Rechnungen der Telekom Deutschland GmbH sowie den Forderungen des Unternehmens Carmunity.com GmbH wurde bereits per Mail und schriftlich widersprochen und gegenüber dem Unternehmen Carmunity.com GmbH der vorsorgliche Widerruf bzw. die hilfsweise Kündigung des von mir nicht abgeschlossenen Vertrages erklärt.


    Leider ist das Unternehmen Carmunity.com GmbH nicht bereit die rechtswidrig über meinen Mobilfunkvertrag eingezogenen Beträge zurückzuerstatten und die Telekom Deutschland GmbH beruft sich auf die rechtliche Verpflichtung diese Dienste auf Rechnungen abzurechen und verweist an die Bundesnetzagentur in Berlin.


    Aus meiner Sicht handelt es sich hierbei um Betrug und meine Recherchen innerhalb des Internets haben ergeben, dass ich offensichtlich nicht der einzige Betroffene dieses Betruges von dem Unternehmen Carmunity.com GmbH bin.


    Selbstverständlich stehe ich Ihnen unter einer der u. g. Telefonnummer zur Verfügung und kann ihnen bzw. der Staatsanwaltschaft Bremen desweiteren gerne weitere Unterlagen zur Verfügung stellen.


    Mobil: xxxxxxxxxx


    Mit freundlichen Grüßen"


    und noch meine heutige bis jetzt letzte Mail an die Telekom:


    "Sehr geehrter Herr xxxxxxxxx,


    zunächst danke ich für Ihre schnelle Reaktion auf meine Mails.


    Allerdings kann ich mich mit den Informationen zum Inkassoverfahren und Ankündigung zur Anschlusssperre nicht einverstanden erklären. Schriftlich, wie auch per Mail habe ich Ihnen als meinem Vertragspartner mitgeteilt, dass die erteilte Lastschrifteinzugsgenehmigung ausschließlich für den Einzug von Entgelten für die aus dem bestehenden Vertrag zwischen T-Mobile und mir entehenden Kosten gilt. Bei den Kosten des gegenständlichen Drittanbieters handelt es sich um Kosten, welche durch eine s. g. Abofalle entstanden sind. Diese sind somit nicht geschuldet. Außerdem lässt sich anhand der von T-Mobile zur Verfügung gestellten EVN nachweisen, dass ich zu den Zeiten, welche die Carmunity.com als beweiskräftig bezeichnet, gar nicht online war!


    Ich betone also hier nochmals, dass ich nicht gewillt bin Kosten zu tragen, für welche es keine Vertragsgrundlage gibt - hier Drittanbieter. Wenn Ihnen eine Teilabbuchung nicht möglich ist, dann sollten Sie die kommende und nächsten Rechnungsbeträge nicht abbuchen. Ich werde dann innerhalb der Zahlungsfristen die Kosten überweisen, welche aus dem Mobilfunkvertrag antstanden sind.


    Unter Hinweis auf das v. g., bereits geschriebene und insbesondere auf die Ihnen schriftlich zugegangene Tilgungsbestimmung gem. Vorgabe des Bundesministerium für Verbraucherschutz nebst Rechnungswiderruf, erkläre auch ich, dass ich als Ihr langjähriger zufriedener Kunde jeden Betrag an Sie überweise, den ich Ihnen als mein Vertragspartner aus dem Mobilfunkvertrag schulde. Andere Kosten werde ich nicht überweisen und ggfs. bei Lastschrifteinzug zurückbuchen. Sollten Sie trotz Vertragserfüllung meinerseits trotzdem den Anschluss sperren und ein Mahnverfahren einleiten, werde ich die Aufsichtsbehörden und das Bundesverbraucherministerium über den Sachverhalt informieren und auch den gesamten Schrift- und Mailverkehr mit Ihnen und Carmunity.com dorthin weiterleiten. Ferner werde ich dann überlegen, den Mobilfunkvertrag mit T-Mobile ab dem Zeitpunkt zu kündigen, ab dem Sie die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht mehr zur Verfügung stellen. Selbstverständlich werde ich ab diesem Zeitpunkt auch keine weiteren Gebühren o. ä. an Sie überweisen. Als letztes bin ich am Überlegen, ob ich diesen Fall nicht auch noch den Medien schildere - schließlich wissen Sie wie auch ich, dass von dem Fall Carmunity.com inzwischen alleine mehrere tausend T-Mobile-Kunden aber auch Kunden anderer Mobilfunkanbieter betroffen sind.


    Und ich bin nicht nur ärgerlich über mir bisher bereits unnötig entstandene Kosten und Zeitaufwand. Sehr viel größer ist mein Ärger darüber, wie T-Mobile die eigene Kundschaft in derartigen Fällen behandelt und keinerlei Mithilfe und Entgegenkommen zeigt. Ich hätte nach mehr als 10 Jahren Kundentreue etwas anderes und sehr viel mehr Unterstützung erwartet.


    Insofern bitte ich um Verständnis, wenn ich all die von mir angekündigten Massnahmen auch tatsächlich einleite - natürlich im Rahmen rechtlicher Zulässigkeit.


    Parallel zu dieser Mail werde ich nochmals an die Carmunity.com eine Mail verfassen. Diese werde ich Ihnen in Kopie zusenden!


    Ich wünsche trotz allem einen guten Rutsch ins Neue Jahr verbunden mit der Hoffnung, dass die Mobilfunkanbieter bei derartigen Machenschaften auch einen Beitrag leisten diesen Betrügern das Handwerk zu legen oder gar nicht erst die Möglichkeit zu solchen Betrügereien geben.


    Mit freundlichen Grüßen"

    Vielleicht hilft das dem ein oder anderen.


    Über den Fortgang werde ich hier dann wieder berichten!

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    Hallo Kowopa, danke für deine Infos. Ich habe nun mnittlerweile doch das Geld überwiesen, da ich von T auch eine n Gutschrift erhalten habe, leider nicht der volle Betrag. Natürlich ärgere ich mich nach wie vor, dass ich das getan habe - aber ich hatte kein Bock auf Mahnverfahren etc. und bisher hat sich hier auch noch niemand zu diesem Thema geäußert, sozusagen - wie's ausgegangen ist, wenn man eben das Geld nicht überweist!


    Einen Bescheid von der STA habe ich noch nicht bekommen!


    LG und guten Rutsch an alle

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    Hallo


    Mir gehts genau so.
    Ich habe im Zeitraum vom 06.11. - 27.11.10 angeblich 4 Posten von der Firma Carmunity.com genutzt, was ich nie gemacht habe.
    Immerhin wollen die von mir 19,96 € .
    Wiedersprochen habe ich bereits bei T Mobile schriftlich und wenn die Abbuchen geht die Lastschrift zurück.
    Ich dachte immer es geht ein wenig seriös zu.
    Vorsorglich habe ich Strafantrag gestellt wegen Betrug.
    Bin gespannt was dabei heraus kommen wird.


    Gruß
    Tom

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    Hallo,


    wahrscheinlich als Reaktion auf meine weiter oben geposteten Mails habe ich heute von T-Mobile folgende Mail erhalten:


    "...vielen Dank für Ihr E-Mail, in der Sie erneut die Abrechnung der Firma Carmunity.com GmbH über Ihre Mobilfunk-Rechnung beanstanden.


    Aus unserer Sicht haben sich die Fakten inzwischen nicht geändert. Dennoch haben wir uns dazu entschlossen, Ihnen in dieser Angelegenheit mit einer unbürokratischen Lösung entgegenzukommen.


    Uns ist wichtig, dass Sie ein gutes Gefühl dabei haben, unser Kunde zu sein. Deshalb schreiben wir Ihnen für die Unannehmlichkeiten mit dem oben genannten Drittanbieter 45 Euro gut. In dieser Gutschrift sind die Drittanbieterdienste, die auf Ihrer nächsten Mobilfunk-Rechnung letztmalig abgerechnet werden, bereits enthalten.


    Noch ein Hinweis: Da wir die Gutschrift nicht auf der Rechnung ausweisen, stellen wir Ihnen darüber in RechnungOnline noch eine Bestätigung für Ihre Rechnungsunterlagen bereit.


    Uns ist immer viel daran gelegen, in gutem Einvernehmen eine Regelung mit unseren Kunden zu finden. Bitte verstehen Sie unser Entgegenkommen als einen Beitrag dazu...."


    Von der Bundesnetzagentur und der Staatsanwaltschaft habe ich noch keine Nachricht!


    Ich werde hier weiter berichten!

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity



    :eek: ich hau mich weg - genau das gleiche Schreiben habe ich auch bekommen!!!! :motz:

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    und hier die Antwort der Bundesnetzagentur - in der Schule würde man sagen "Thema verfehlt"


    Also ist der Laden eigentlich auch zu nix nütze - jedenfalls für den Verbraucher nicht...


    "Verbraucherservice der Bundesnetzagentur

    Sehr geehrter Herr xxxx,


    vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie beklagen, dass Ihnen Entgelte für MMS-Dienste (Multimedia Dienstleistungen) oder SMS-Dienste (Textnachrichten) eines Diensteanbieters oder sonstiger ggf. über das Internet beauftragter oder genutzter Leistungen von Ihrem Mobiltelefonanbieter in Rechnung gestellt bzw. von Ihrem Prepaidkonto abgebucht worden sind, die von Ihnen bestritten werden.


    Der Mobilfunkkunde kann, z. B. per SMS oder im Internet, ein Abonnement o. g. Leistungen bei einem Diensteanbieter bestellen. Der Kunde erhält dann in Abständen, abhängig vom Gegenstand des Vertrages, eine entsprechende Nachricht in Form einer MMS oder SMS. Für jede dieser ankommenden Nachrichten ist dann ein Entgelt zu bezahlen. Das Entgelt wird dem Mobilfunkkunden mit der Telefonrechnung des Telekommunikationsdiensteanbieters in Rechnung gestellt.


    Gemäß § 45l Absatz 3 Telekommunikationsgesetz hat der Anbieter vor dem Abschluss von Dauerschuldverhältnissen für Kurzwahldienste, bei denen für die Entgeltansprüche des Anbieters jeweils der Eingang elektronischer Nachrichten beim Teilnehmer maßgeblich ist, dem Teilnehmer eine deutliche Information über die wesentlichen Vertragsbestandteile anzubieten. Dazu gehören folgende Einzelinformationen:


    1. zu zahlender Preis einschließlich Steuern und Abgaben je eingehender Kurzwahlsendung
    2. die Höchstzahl der eingehenden Kurzwahlsendungen im Abrechnungszeitraum, sofern diese Angaben nach Art der Leistung möglich sind
    3. das jederzeitige Kündigungsrecht sowie die notwendigen praktischen Schritte für eine Kündigung


    Das Dauerschuldverhältnis für Kurzwahldienste entsteht nicht, wenn der Teilnehmer den Erhalt der o. g. Informationen nicht bestätigt; dennoch geleistete Zahlungen des Teilnehmers an den Anbieter sind zurückzuzahlen.
    Sie haben außerdem gemäß § 45l Absatz 2 TKG die Möglichkeit, ein Dauerschuldverhältnis für Kurzwahldienste zum Ende eines Abrechnungszeitraumes, der die Dauer 1 Monats nicht überschreiten darf, mit einer Frist von einer Woche gegenüber dem Anbieter zu kündigen.


    Gemäß § 45l Absatz 1 TKG können Sie zudem vom Anbieter einen Hinweis verlangen, sobald dessen Entgeltansprüche aus Dauerschuldverhältnissen für Kurzwahldienste im jeweiligen Kalendermonat eine Summe von 20 € überschreitet. Der Anbieter ist hierbei nur zur unverzüglichen Absendung dieses Hinweises verpflichtet.


    Unterbleibt der Hinweis für Kalendermonate, vor deren Beginn der Teilnehmer den Hinweis verlangt hat und in denen der Hinweis unterblieben ist, kann der Anbieter den 20 € überschreitenden Betrag nicht verlangen.
    Um eine Kündigung dieser Dienste veranlassen zu können, sollten Sie sich bei der Beauftragung von entsprechenden Dienstleistungen den Diensteanbieter, die ggf. verwendete Kurzwahlrufnummer und das oftmals verwendete zusätzliche Kennwort notieren. Möglicherweise wurde in Ihrem Fall ein solches Abonnement abgeschlossen. Um diese Frage zu klären, müssten Sie sich noch einmal an den betreffenden Diensteanbieter, der hier Vertragspartner ist, wenden.


    Falls Sie nicht wissen, wer Ihr Diensteanbieter ist, können Sie gemäß § 66h Absatz 3 TKG beim Rechnung stellenden Unternehmen eine schriftliche Anfrage vorlegen, in wessen Netz Kurzwahldienste geschaltet sind. Dieses hat unverzüglich zu antworten – das Gesetz sieht hierzu eine Frist von 10 Werktagen nach Eingang der schriftlichen Anfrage vor. Sie erhalten unentgeltlich eine Auskunft über den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen, der über die Kurzwahlrufnummern Dienste anbietet.


    Falls die ggf. benötigte Kurzwahlnummer, z. B. mangels eines Einzelverbindungsnachweises, nicht bekannt ist, könnten Sie nach § 45i Telekommunikationsgesetz alternativ Einwendungen gegen die Höhe der Ihnen in Rechnung gestellten Entgelte erheben. Dann ist der Anbieter des Telekommunikationsdienstes grundsätzlich verpflichtet, Ihnen u. a. einen Einzelentgeltnachweis aufgeschlüsselt nach den einzelnen Verbindungsdaten (einschließlich der Rufnummer) zu erteilen.


    Die Angelegenheit können Sie im direkten Kontakt mit dem Diensteanbieter, ggf. auf dem ordentlichen Rechtsweg, klären.


    In Ihrem Fall käme grundsätzlich ein Schlichtungsverfahren in Betracht. Gemäß § 47a Telekommunikationsgesetz (TKG) können Sie die Bundesnetzagentur als Befriedungsinstanz anrufen, um Streitfälle zwischen Ihnen und Ihrem Telekommunikationsanbieter schlichten zu lassen. Ein Antrag an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur ist jedoch nur dann zulässig, wenn Sie als Antragsteller die Verletzung eigener Rechte, die Ihnen aufgrund der in § 47a TKG genannten Rechte zustehen, geltend machen, kein Gerichtsverfahren mit demselben Streitgegenstand rechtshängig ist und vor Antragstellung der Versuch einer Einigung mit dem Antragsgegner unternommen wurde. Das Schlichtungsverfahren ist grundsätzlich kostenpflichtig.


    Sollten Sie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens wünschen, ist eine formelle Antragstellung erforderlich. Die Schlichtungsstelle wird Ihren Antrag auf Zulässigkeit prüfen.


    Die Antragsunterlagen erhalten Sie auf Anforderung:
    • schriftlich bei der Bundesnetzagentur, Ref. 216, Schlichtungsstelle,
    PF 80 01, 53105 Bonn
    • fernmündlich unter der Rufnummern 030 22480590 oder
    • per Fax unter der Rufnummer 030 22480-518 oder
    • im Internet über die Homepage der Bundesnetzagentur (Bundesnetzagentur Startseite) unter dem Link Verbraucher/Schlichtung.


    An dieser Stelle finden Sie auch weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren. Sollten Sie kein Schlichtungsverfahren wünschen, steht es Ihnen frei, Ihr Anliegen auf dem ordentlichen Rechtsweg, ggf. mit Hilfe eines Rechtsanwalts, weiter zu verfolgen.


    Gestatten Sie mir bitte nachfolgende abschließende Hinweise.


    Es ist gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) nicht ausgeschlossen, dass neben der Nutzung von Internetzugangs- und Telefondiensten weitere kostenpflichtige Dienste über das Internet bzw. Telefon erbracht werden können. So kann neben der Nutzung des Internets oder Telefons auch eine geschäftliche Nutzung (Vertragsabschlüsse, Vereinbarungen über Lieferungen, sogar Vertragserfüllung wie z.B. Informationsvermittlung, Angebot von weiteren Dienstleistungen) stattfinden.


    Die Problematik der Nutzung einer auf einer Website oder über das Telefon angebotenen zusätzlichen Dienstleistung und der Abrechnung auf der Telefonrechnung Ihres Mobilfunkanbieters unterfällt dem § 45p Auskunftsanspruch über zusätzliche Leistungen. Danach muss der verantwortliche Anbieter einer neben der Verbindung erbrachten Leistung auf Verlangen des Teilnehmers diesen über den Grund und Gegenstand des Entgeltanspruchs, der nicht ausschließlich Gegenleistung einer Verbindungsleistung ist, insbesondere über die Art der erbrachten Leistung, unterrichten.


    Für mich ist nicht nachprüfbar, ob und unter welchen Umständen Sie oder andere Nutzer Ihres Mobilfunkanschlusses eine Leistung bei dem genannten Unternehmen beauftragt oder in Anspruch genommen haben. Ebenfalls kann ich nicht beurteilen, ob hier ein rechtsgültiges Vertragsverhältnis begründet wurde.


    Bitte wenden Sie sich zwecks Klärung des Sachverhaltes an Ihren Mobilfunkanbieter bzw. direkt an den betreffenden Diensteanbieter.



    Mit freundlichen Grüssen
    Ihr Verbraucherservice
    verbraucherservice@bnetza.de
    Bundesnetzagentur Startseite
    03.01.2011..."

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    Hallo, ich hab's nicht bis zum Ende durch gelesen, aber das was ich gelesen habe reicht mir völlig aus - OHNE WORTE!


    :motz::motz::motz::motz::motz:

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    Hi,


    -Tolles Forum!
    -Klasse User und prima Input!
    -Bin auch betroffen, C. wird mir mein Geld zurückzahlen.
    -Strafanzeige wird erstattet.
    -Nach 2 Stunden in diesem Thread fällt es mir schwer noch mehr zu schreiben.


    Beste Grüße

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    Hi,


    jetzt nochmal, kurz die Gedanken gesammelt, einmal mit dem Kopf gegen die Wand und weiter gehts....


    Folgenden Text hat C. von mir als Startschuss erhalten:




    Sehr geehrte Damen und Herren,


    auf meiner letzten Handy Rechnung wurden mir 19,96 € für eine angebliche Dienstleistung aus Ihrem Haus C. in Rechnung gestellt.


    Meine Handy-Nr. 12345jetztgehtsrund7890


    Ich habe nie ein Abo bei Ihnen abgeschlossen und es ist nie ein Vertrag zu Stande gekommen!


    Mangels eines wirksamen Vertragsabschlusses besteht von Ihrer Seite kein Anspruch auf Zahlung des geforderten Betrages. Es fehlt bereits an zwei übereinstimmenden Willenserklärungen.


    Rein vorsorglich kündige ich den NIE abgeschlossenen Vertrag!


    Schließlich wäre ein entsprechender Vertrag auch wegen Sittenwidrikeit gemäß § 138 BGB nichtig, weil Leistung und Gegenleistung offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zueinander stehen.


    Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch die Anfechtung wegen Irrtums (§119 I BGB) und wegen arglistiger Täuschung (§ 123 I BGB).


    Höchst hilfsweise mache ich auch von dem mir als Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht Gebrauch.


    Der unrechtmäßig über den Provider eingezogene Betrag ist zurückgebucht.


    Meinen Anwalt habe ich bereits informiert.


    Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.


    Eine Kopie dieser E-Mail werde ich an die Bundesnetzagentur und an die Verbraucherschutzzentrale weiterleiten.


    mfg
    Jetztgehtslos!





    Wer Wind sät, wird Sturm ernten!

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    Hallo geschädigte....

    auch mich hat es erwischt, ich habe im februar 2010 ein i-phone mit vertrag beim grossen "T" gemacht. als anzahlung musste ich 250 € leisten, was mir aber als gutschrift auf meine laufende rechnung gutgeschrieben wurde...soweit so gut. die ersten 4 monate war alles noch normal. dann plötzlich hatte ich ab MAI 2010 ein ABO drauf - Mobile AG - . die buchten über die T-Mobilerechnung fleißig mit ab. immer wieder 9,99 € sie haben mal ein monat ausgesetzt und nächsten monat wieder weiter gemacht. das ist noch nicht alles, im monat Juli 2010 kam das nächste ABO - Ericsson IPX AB - dazu. die buchten immer 31,92 ab. und jetzt kommt der hammer... ab Oktober 2010 kam noch ein drittes ABO namens - Carmunity.com GmbH dazu, die buchen auch nochmal 39.90 € über die T-Mobilerechnung ab. bis zum heutiogen tage setzt sich das alle so zusammen:

    Mobile AG - 59,94 €
    Ericsson IPX AB - 95,76 €
    Carmunity.com GmbH - 103,74 €
    _____________________________
    zusammen sind das 259,44 €

    259,44 € sind mir jetzt von MAI 2010 bis Dezember 2010 über die T-Mobilerechnung durch ABO´s mit abgebucht worden.

    Ich weiß...normalerweise müßte man mir in den allerwehrtesten tretten, aber ich habe mir über die rechnungsbeträge nie so richtig gedanken gemacht ( ich dachte das wird schon seine richtigkeit haben )... bis auf die rechnung von dezember 2010...sie war einfach zu hoch ausgefallen. jetzt habe ich alles aufgearbeitet an hand der ganzen rechnungen die man ja online einsehen kann. ich dachte mich trifft der schlag.... naja, einfach zu gutgläubig :-(

    ich bin gut rechtschutzversichert und werde jetzt alles in erwägung setzen und mein geld zurück fordern. aber ich lese hier nur von angelegenheiten aus laufenden rechnungen .... was meint ihr dazu kann ich jetzt noch alles einklagen oder gibt es da auch irgendwelche verjährung ????
    und wie sollte jetzt meine vorgehensweise aussehen ????

    1.) T-Mobile um erklärung bitten ????
    2.) die abzocker anschreiben ????
    3.) anzeige bei der polizei machen ????
    4.) oder soll ich gleich alles dem anwalt übergeben ????

    wäre sehr dankbar wenn ihr mir da einbischen helft.

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    Moin,


    ich habe jetzt folgende weitere Schritte eingeleitet:


    -Strafanzeige beim Amtsgericht Bremen
    -Über die Rechtsschutzversicherung "erstmal" Mediation.


    Sprich, ein Anwalt, bzw. Mediator setzt sich erstmal mit dieser Firma C. telefonisch in Verbindung, erzählt ein bisschen.


    Im Klartext wird der Mediator dieser Firma etwa folgendes erzählen:


    "Zahlen Sie dem Geschädigten den Betrag zurück oder es geht vor Gericht, unser Kunde ist Rechtsschutzversichert".
    (Sehr viel effektiver, wenn es direkt von einem Anwalt kommt, als nur von "einem kleinen geprellten Verbraucher!!!)


    Großer Vorteil:


    Viele Rechtsschutzversicherungen verzichten bei einer Mediation auf eine evtl. vereinbarte Selbstbeteiligung (welche bei einer gerichtlichen Interessenwahrnehmung unweigerlich fällig wird, in der Regel sind das 150 Euro)


    @ miboy


    sprich doch mit deiner Rechtsschutz, vielleicht machen die auch Mediation, spart Nerven, kostet weniger Geld und du hast nicht diesen enormen zeitlichen Aufwand, wie bei einem Prozess. Natürlich ist der 100% Erfolg über die Mediation nicht garantiert. Wenns nicht klappt ... klagen! Nur so ein Gedanke.


    Bei dir bin ich der Meinung, dass es sich womöglich um vollendeten Betrug handelt.


    lg

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity




    Hi!
    Wie hast du es geschafft dass sie zurückzahlen?
    Hatte schon mehrfach Briefkontakt mit C mit seriöser Anwaltsdrohung, Aufforderung zur Rückzahlung, etc. Und immer nur die gleichen Antwortschreiben á la "Wir können leider nichts zurückerstatten, da Widerruf nicht fristgerecht, außerdem haben Sie ja folgende Seite besucht und folgendes Video geladen". Natürlich alles Schwachsinn, Anzeige hab ich erstattet, aber keine Hoffnung auf Rückerstattung. Betrag ist bei mir ca 50€.

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    hi,


    @psychoiceman


    leider muss ich dich enttäuschen. C. hat nichts zurückgezahlt.


    Strafanzeige läuft (noch ohne Rückmeldung) und Anwalt ist aktiv ... so ist Stand der Dinge.

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    Hi bin der Firma Carmunity auch auf dem Leim gegangen, obwohl ich mir nicht bewusst bin dessen Seiten bsucht und deren Vertragsbedingungen akzeptiert habe.


    Habe mit der Firma Telefoniert, eine Kündigungsbestätigung kam gleich via SMS.


    Da ich aber auch gerne mein Geld wieder haben möchte (laut Auskunft der Telekom ist diese rechtl. verpflichtet den Betrag einzuziehen), hat schon jemand Erfahrungen oder tatsächlich sein Geld von der Abzocker Firma erstattet bekommen???

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    Hi,


    @sline


    Die Kündigungsbestätigung wird voraussichtlich mit 4,99 € in Rechnung gestellt.
    Das Geld bekommst du nur über den Klageweg zu 99% zurück und das wird dauern. Erst wird sich diese Firma "Tod stellen" und nur mit Müll antworten. Die kommen erst aus m Arsch wenn was vom Gericht kommt.


    Meinen Anwalt habe ich zurückgepfiffen. Die Kosten einer Klage übersteigen meinen Schaden um das Vielfache.
    Diese Firma ist eben nicht blöd.


    Zum Glück hat sich mein Provider kulant gezeigt und mir den Schaden komplett gutgeschrieben. 18 Jahre Stammkunde zu sein hat so seine Vorteile denke ich.


    Grüße

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    Es nimmt kein Ende:


    Nun - nachdem ich den Bankeinzug entzogen habe - habe ich Anfang Januar einen Brief mit einem Zahlungsbeleg der offenen Rechnung und einer Mahngebühr von 8 Euro bekommen.
    Weder eine Rechnung per Post noch per E-Mail war hier voran gegangen.
    Lediglich im Kundencenter habe ich dann diese Rechnung entdeckt - hatte mich bisher dort nie eingeloggt. Ich habe dennoch nur den offenen Betrag, ohne Mahngebühr also, überwiesen.
    Bis heute habe ich wieder nicht schriftliches erhalten, somit schaute ich heute mal in den Online-Rechnungscenter. Und siehe da, da ist aktuelle Rechnung da.
    Was mir nun aufgefallen ist - seitdem ich den Bankeinzug entzogen habe, berechnet mir T-Mobile wegen "Zahlung ohne Bankeinzug" 1,26 Euro. BITTE, wofür das denn?? Weil ICH mir jetzt die Mühe machen muss, online meine Rechnungen abzurufen? :motz:Nun habe ich T-Mobile wieder geschrieben, bin gespannt was jetzt als Argument kommt, vllt. ja wieder gar nix. Mit dem Antworten haben die es ja nicht so eilig. Nach der Mahnung habe ich T-Mobile auch angeschrieben, dass ich gern etwas schriftliches hätte oder eine Rechnungsankündigung per E-Mail - da hab ich auch keine Antwort erhalten.
    Es nervt, gewaltig! Von Anfang an, nur Ärger - leider läuft der Vertrag noch über 1Jahr...

    Mein Beitrag zur Info!


    LG

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    Ich muss ehrlich sagen, dass ich bis zu dieser Sache eigentlich ein zufriedener T-Mobile bzw. Telekom-Kunde war. Nur hier wurde mir deutlich, dass es mit dem Service bei T nicht sehr weit her ist. Ich werde auch meinen Vertrag kündigen. Leider läuft der auch noch 1 Jahr. Man sollte doch wirklich denen sagen, dass hier richtig was schief läuft!!!

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    meiner Meinung nach habt ihr nur eine Chance über den jeweiligen Provider euer Geld wieder zu bekommen.
    Alles andere ist viel zu zeitaufwendig und kostenintensiv. Das wissen diese Abzockerfirmen wie Carmunity natürlich genau.
    Von den hier anwesenden Usern hat, meines Wissens, noch keiner eine rechtliche Handhabe gegen Carmunity bekommen.


    Allen "Neulingen" rate ich diesen Thread aufmerksam zu lesen. 99,9% aller Fragen sind hier schon mehr als 1x beantwortet.


    Viel Erfolg!


    Grüsse
    Mad

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    Hallo an alle,


    leider bin ich auch erwischt worden von diese fiese abzocke-firma. Habe leider noch nicht die ganze Seiten durchgelesen, werde ich aber sofort damit anfangen um mich "schlau" zu machen. Meine geschichte, auf die Dezember Rechnung taucht auf von carmunity 4 genutzte angebote, gesamtwert 19.96 €. Kenne ich nicht, hab auch nicht benutzt irgendwelche seiten oder verträge abgeschlossen. Darauf bin ich stützig geworden, un schaue auf die laufende Rechnung, die karte ist nicht eine tag benutzt worden diese Monat, ergebnis: telefonierte Minuten = 0, Datenvolume = 0, aber carmunity = 2 mal! Was soll das? Wie soll das gehen, Karte wurde nicht benutzt, der Vertrag war abgeschlossen nur wegen iphone, wird aber mit meine alte Karte benutzt. Nun, soll ich die Rechnung zahlen ober besser nicht, hab Einzugsermächtigung erteilt an t-mobile, die werden in 3-4 tage das Geld abbuchen. Und diese Abo zu kündigen, hmm, irgendwie bestätige ich nicht damit dass ich das Abo abgeschlossen habe?
    Bitte um eure hilfe, ich weiss nicht mehr weiter und der zeit ist mir sehr knapp, ich bin mir ziemlich sicher dass wenn ich einmal bezahlt habe ist das geld weg für immer.


    Danke und gruß,


    ruk22

  • AW: Abo-Abzocke, kurze Anleitung besonders gegen Carmunity


    Hallo Ihrs,


    ich möchte euch kurz über meine Maßnahmenentwicklung gegen die Firma Carmunity berichten.


    Ich habe am 10.01.11 Strafanzeige gestellt, das geht per Online, siehe link:


    Online Strafanzeige - Sachsen -


    Sucht euch das passende Bundesland aus und dann ab damit.
    Heute hat sich die Kripo bei mir gemeldet und waren auch persönlich bei mir.
    Ich habe Ihnen sämtlichen Mail und Rechnungsverkehr mit gegeben, die Sache wird also laufen.


    Wichtig ist das ihr erstmal die Rechnungen bezahlen müsst, da werdet ihr nicht drum herum kommen, jedoch gibt es gute Chancen auf Rückerstattung.


    Ich werde euch weiter auf dem laufenden halten.


    Gruß
    Tom

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