Abofallen bei Rufnummernmitnahme

  • Guten Morgen zusammen,


    ich habe folgendes Problem:


    Bei meinem aktuellen Mobilfunkanbieter (otelo) läuft irgendeines dieser Abofallen auf meiner Nummer. Otelo bekommt es nicht in den Griff, mir zu sagen, wer das genau ist und die Drittanbietersperre haben Sie auch nach zweimaliger Bitte noch nicht eingestellt. Aber das ist ein anderes Thema.


    Nun läuft mein Vertrag glücklicherweise zum 10.04.2017 aus und ich bin definitiv bei otelo weg.
    Meine Frage nun: Ich möchte meine Nummer eigentlich gerne zu meinem neuen Anbieter (noch offen) mitnehmen.
    Laufen dann diese Abos aufgrund der gleichen Nummer trotzdem weiter, oder ist das für die Aboanbieter dann nicht mehr möglich, mir irgendwelche dubiosen Abos abzurechnen?


    Danke schon mal für eure Antworten.


    Grüße

  • Nein, da der alte Anbieter keinerlei Recht hat die an einen anderen Mobilfunkanbieter zu belasten. Wenn der Vertrag endet werden auch alle eingerichteten Abo-Dienste beendet.


    Im Übrigen kannst du das Geld von otelo zurückfordern, die Mobilfunkanbieter sind nach aktuellem Urteil für die Drittanbieter verantwortlich. Und das sie nicht wissen welcher Anbieter von dir abbucht halte ich für eine Lüge. Im Rechnungssystem ist klar zu erkennen, wer die Beträge von ihnen zur zugehörigen Rufnummer einfordert. Wir leben schließlich nicht im "Wilden Westen".


    Urteil rechtskräftig: Mobilfunker für Drittanbieter verantwortlich


    Ich würde den Anbieter damit konfrontieren, unabhängig, ob du gekündigt hast oder nicht. Der Anbieter ist für weitere aufgelaufende Kosten von dir verantwortlich.

  • Hallo,
    danke für den Tipp.
    Ich hab das Geld auch schon zurückgefordert, jedoch hieß es dann, dass ich ja keine Drittanbietersperre hätte und daher selber dafür verantwortlich wäre.
    Ist dem tatsächlich so? Ich hab das nämlich auch anders gelesen.


    Grüße

  • Niemand kann dich zwingen, eine Drittanbietersperre einrichten zu lassen, denn damit wirst Du ja auch von seriösen Diensten ausgesperrt. Eine Drittanbietersperre als Voraussetzung für die Erstattung von beanstandeten Beträgen zu verlangen, halte ich für ausgesprochen unverschämt!


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