Abzocke auf der Straße (Berlin) Mediacom GmbH

  • Liebe Leute,


    Im august 2017 habe ich einen Vertrag bei Vodafone abgeschlossen. Die netten Herren auf der Straße haben mir gesagt, ich könne den Vertrag einfach bei Vodafone widerrufen was ich getan habe. Seit Januar diesen Jahres stellt mir Vodafone einen Handyvertrag inklusive Handy in Rechnung. Nach Auseinandersetzung mit Vodafone habe ich herausgefunden, dass ich bei Mediacom Hahn GmbH hätte widerrufen müssen. Dies ist meine eigene Schuld, das sehe ich auch ein. Trotzdem bezahle ich für ein Handy was ich nicht haben wollte und auch nie bekommen habe. Internet Recherche hat ergeben dass die Hahn GmbH reihenweise Leute belügt und falsche Informationen verbreitet. Was kann ich nun tun ? Kann ich den Vertrag rückwirkend widerrufen, da mir ein Handy in Rechnung gestellt wird welches ich nicht bekomme habe ? Den Vertrag an sich habe ich auch nie genutzt, da ich der Meinung war ich hätte ordentlich widerrufen. Ich bitte um Hilfe, ich bin sehr verzweifelt !!!
    Liebe Grüße,
    H. F.

  • hast du schriftl.Unterlagen vom Widerruf und Nichterhalt des Handys?

  • Hallo !
    Erst einmal Danke für die Antwort !
    Den Widerruf habe ich schriftlich an Vodafone geschickt. Dort hat man mir bestätigt, dass ein Schreiben eingegangen ist. Das hilft mir aber auch nicht viel, da der Widerruf über Mediacom Hahn erfolgt sein müsste. Was für Unterlagen soll ich für den Nichterhalt des Gerätes haben ? Ich hab den Typen gesagt ich will kein Handy und ich habe definitiv nicht bei einer Entgegennahme des Gerätes unterschrieben aber wie soll ich das denn beweisen können ?
    LG,
    H.F.

  • ich bin kein anwalt, aber demnach ist ein Widerruf nicht an die richtige Adresse adressiert worden und so wohl unwirksam.nachträglich nicht möglich, da die widerrufszeit wohl überschritten ist. Bezüglich des Handys muss es ja seitens des Absenders(Hahn GmbH oder Vodafone)einen Beleg geben,das es versandt wurde(oder eben nicht).Schon mal angefordert?

  • Eine Möglichkeit bestünde noch durch den Nichterhalt des Gerätes. Dadurch ist ja ein Vetragsbestandteil nie erfüllt worden. Allerdings frage ich mich, warum das ganze jetzt erst relevant ist. Stelle dich darauf ein, dass es lange dauert, bis das geklärt ist..... Frage deinen Anwalt

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