"Aufladungszwang, sonst Abschaltung/Kündigung!" rechtens ?

  • Hallo zusammen,


    nachdem ich diese News gelesen habe:


    Telekom droht Prepaid-Kunden mit Kündigung


    bin ich nicht mehr sicher, ob Mobilfunkanbieter das Recht haben, Prepaid-Kunden 1 x pro Jahr zu einer Mindestaufladung von z.B. 15 Euro zu zwingen, indem sie damit drohen, die SIM-Karte bzw. die Rufnummer sonst abzuschalten.


    In meinem Fall geht es um simyo, die auch noch gleich eine Aufladung von 15e verlangen, und das innerhalb der nächsten 2 Wochen!
    Nach 2 Wochen kommt dann eine Mail, man bekomme nun nochmal 2 Wochen Zeit zum Aufladen, die Karte werden schonmal auf nur noch angerufen werden geschaltet... und nach Ablauf der 2 Wochen abgeschaltet


    In dem unter obigem Link aufrufbaren Artikel ist nur die Rede von "Kunden, deren letzte Guthabenaufladung “zu lange” zurücklegt", und es wird kein Mindest-Aufladungsbetrag genannt.


    Ich könnte mir vorstellen, dass dieses Thema viele Leute interessiert, die eher angerufen werden (und dazu vllt. Prepaid-/Zweitkarten haben), als dass sie selbst Gespräche initiieren.


    Kann jemand dazu etwas Konkretes schreiben, wenn es geht, bitte mit Quellen (z.B. Urteile o.ä.)?


    Vielen Dank im voraus!
    primavera

  • AW: "Aufladungszwang, sonst Abschaltung/Kündigung!" rechtens ?


    Kommt drauf an, was in den AGB steht, die du unterschrieben hast. Wenn es da einen Passus gibt, der sinngemäß besagt, dass der Anbieter den Vertrag von sich aus beenden darf, ist er auf der sicheren Seite.


    Ich zitiere mal aus den AGB bzw. Tarifdetails des Xtra Nonstop der Telekom:


    Zitat

    Das Vertragsverhältnis beginnt mit Aktivierung der Xtra Card und läuft auf unbestimmte Zeit. Es kann durch de Kunden ohne Einhaltung einer Frist und durch die Telekom mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.


    Und schon kann der Anbieter nach einer gewissen Zeit die Weiterführung des Vertragsverhältnisses von einer Aufladung abhängig machen. Er muss den Kunden nur über die Beendigung informieren, dass kann per SMS erfolgen, per Anruf, per Email oder auch per Post.

  • AW: "Aufladungszwang, sonst Abschaltung/Kündigung!" rechtens ?


    Bei Prepaid gibt es keine Vertragsbindung, das gilt allerdings nicht nur für den Kunden, sondern auch für den Mobilfunkanbieter. Hier sollte man wirklich auf das Kleingedruckte achten, wenn man Wert auf ein bestimmtes Aufladefenster legt. Unbefristet ohne Aufladung und ohne kostenpflichtige Nutzung macht kein Prepaid-Anbieter mit.


    Wenn Du die Prepaidkarte wirklich so wenig nutzst, gibt es auch streßfreie Alternativen:
    o2 o - Keine mtl. Grundgebühr, keine feste Vertragslaufzeit!
    Der 9 Cent Handytarif: 9 Cent pro Min./SMS, keine Grundgebühr | congstar

  • AW: "Aufladungszwang, sonst Abschaltung/Kündigung!" rechtens ?



    Wenn Du die Prepaidkarte wirklich so wenig nutzst, gibt es auch streßfreie Alternativen:
    o2 o - Keine mtl. Grundgebühr, keine feste Vertragslaufzeit!
    Der 9 Cent Handytarif: 9 Cent pro Min./SMS, keine Grundgebühr | congstar


    Hinweis: das sind dann aber keine Prepaid-Tarife, sondern Laufzeitverträge ohne Grundgebühr, aber mit Einzugsermächtigung.
    Das ist in den seltenen Fällen von Kartenverlust oder AGB-Änderung (soll ja vorkommen ;-) ungünstiger als echtes Prepaid.


    Gruß
    RHB

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