außerordentliche Kündigung ... Ärger mit E-Plus

  • Nach unzähligen Telefonaten, Mails und Anwaltdrohungen an E-Plus bin ich am Verzweifeln und suche Rat. Im November letzten Jahres wurde mein Vertrag (Time and more 1000) bei E-Plus um 12 Monate verlängert, damals war jedoch ein möglicher Umzug ins Ausland bereits vorhersehbar. Vor der Vertragsverlängerung wurde mir zugesichert, dass ich in diesem Falle vom außerordentlichen Kündigungsrecht gebrauch machen könne. Nun musste ich im März 2013 meinen Wohnsitz in Deutschland tatsächlich aufgeben. Die außerordentliche Kündigung wurde mir im Februar zugesichert, sobald ich die Abmeldebescheinigung einreiche. Ich kann sowohl den Tag des Telefonats, als auch den Namen des Mitarbeiters der Kundenhotline nennen. Nach Einreichen der Abmeldebestätigung wurde das Kündigungsrecht abgelehnt!



    Kennt sich jemand mit diesem Thema aus? Ich bin nicht bereit Grundgebühr zu bezahlen, für einen Tarif den ich nicht nutzen kann. Darf es sein, dass mich Mitarbeiter der Hotline offensichtlich anlügen, und das sogar schon vor Vertragsverlängerung?

  • AW: außerordentliche Kündigung ... Ärger mit E-Plus


    ...Die außerordentliche Kündigung wurde mir im Februar zugesichert, sobald ich die Abmeldebescheinigung einreiche. Ich kann sowohl den Tag des Telefonats, als auch den Namen des Mitarbeiters der Kundenhotline nennen...


    Hallo,


    wenn du nichts schriftliches hast wird es schwierig für dich. Im Endeffekt bleibt dir wohl nur nicht nur mit einem Anwalt zu drohen, sondern die Sache einem Anwalt zu übergeben bzw. dich von einem solchen beraten zu lassen.


    Gruß
    proofman

  • AW: außerordentliche Kündigung ... Ärger mit E-Plus


    Du bist hier leider - wie Proof schon sagt - in der Beweispflicht, dass dir eine solche Zusicherung gegeben wurde :(


    Rechtlich scheint das so eine Grauzone zu sein, weil hier die Interessen des Kunden und des Anbieters gegeneinander stehen. Dir steht als Kunde an sich ein entsprechendes Kündigungsrecht zu, wenn dich eine Weiterführung des Vertrages massiv benachteiligen würde. Und das tut es ja, da du ja nix davon im Ausland nutzen kannst... Andererseits ist da halt auch der Anbieter, der ja nix dafür kann, dass du ins Ausland ziehst - deine Ankündigung mal hinten ran gestellt...


    Das ist eine echt schwierige Situation. Mir bleibt da auch nur, zum Anwalt zu raten oder mal zu versuchen, den Tarif nach unten anzupassen, so dass er nicht mehr ganz so teuer ist....

  • AW: außerordentliche Kündigung ... Ärger mit E-Plus


    Hallo julian.e,


    du kannst das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen bzw. bei deinem Sachverhalt hast du ein Anrecht darauf. Dein Anbieter muss dich aus dem Vertrag entlassen und das ohne so etwas wie eine Bearbeitungsgebühr etc. . Bevor du zum Anwalt gehst, schau doch mal beim Verbraucherschutz vorbei, die können dir helfen ein entsprechendes Anschreiben aufzusetzten in dem du richtige Paragraphen nennst, um diese in deinem Kündigungsschreiben aufzulisten. Dies sollte auch günstiger sein, als ein Anwalt.


    MfG PreisknallerTV

  • AW: außerordentliche Kündigung ... Ärger mit E-Plus


    Unabhängig von der Beweislage besteht ein Sonderkündigungsrecht nach §46 (8) TKG mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Insofern ist die Hotline-Auskunft korrekt.
    TKG Novelle tritt in Kraft - Neuregelungen z.B. bei Umzug & Portierung
    Wenn Du also im März 2013 die außerordentliche Kündigung wegen Umzug ins Ausland eingereicht hast (inklusive Abmeldebescheinigung), muß E-Plus die Kündigung zu Ende Juni 2013 akzeptieren. E-Plus kann sich damit auch nicht herausreden, daß Du den Vertrag im Rahmen von Roamingverträgen nutzen kannst. E-Plus kann die Hauptleistung (1000 Minuten/SMS gegen Grundgebühr) nicht liefern.


    Nun weiß ich allerdings nicht, was für konkrete Zusagen die Hotline gemacht hat. Grundgebührzahlungen über das Kündigungsende (Juni oder Juli 2013) mußt Du aber auf jeden Fall nicht leisten.

  • AW: außerordentliche Kündigung ... Ärger mit E-Plus


    Im gesetzesauszug heißt es:


    Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird.


    Eplus hat aber niemals gesagt das die Leistungen (1000 Einheiten) dort (also im Ausland) angeboten werden. Das Gesetz bezieht sich meiner Meinung nach nur auf einen wohnortwechsel innerhalb Deutschland.


    Gruß studiocheef

  • AW: außerordentliche Kündigung ... Ärger mit E-Plus



    [/U]Eplus hat aber niemals gesagt das die Leistungen (1000 Einheiten) dort (also im Ausland) angeboten werden. Das Gesetz bezieht sich meiner Meinung nach nur auf einen wohnortwechsel innerhalb Deutschland.


    Daß E-Plus die Hauptleistungen im Ausland nicht anbieten kann, stand von vornherein fest. Der Wortlaut des Gesetzes gibt keine räumliche Beschränkung (nur innerhalb Deutschlands) und auch keine sachliche Beschränkung (beispielsweise nur DSL-Verträge) des Sonderkündigungsrechts her. Das Sonderkündigungsrecht gilt daher auch für einen Umzug ins Ausland und auch für Mobilfunkverträge.

  • AW: außerordentliche Kündigung ... Ärger mit E-Plus


    Hallo zusammen, ich hatte auch einen rießigen Ärger mit E-Plus. Ich habe innerhalb der Kündigunsfrist meinen Vertrag bei Eplus kündigen wollen, da ich ihn nicht mehr wollte. Sie habe mir mündlich gesagt, dass der Vertrag nun ausläuft und dann bekomme ich wieder einen Brief, dass der Vertrag nicht gekündigt wurde und automatisch um 1 Jahr verlängert wird. Na toll :( Hatte nix schriftliches in der Hand und werde in Zukunft immer auf so etwas achten. Nun ist das Jahr fast wieder rum und ich habe wieder gekündigt, aber diesmal schriftlich!!! Dann habe ich einen Anruf erhalten, dass ich doch bitte nicht kündigen soll und sie mir ein sehr gutes Angebot für meinen Vertrag. Das Angebot war sehr gut, aber trotzdem so eine Verarschung oder?

  • AW: außerordentliche Kündigung ... Ärger mit E-Plus


    Wie du richtig kündigst, sollte zumindest immer in den AGB´s aufgeführt sein.



    Schriftlich ist in jeden Fall immer besser, da du im Zweifel-oder Streitfall etwas vorweisen kannst.



    Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte das Kündigen dann per Einschreiben mit Rückschein erfolgen.



    Bei einer (nur) mündlichen Kündigung und einer ebensolchen Bestätigung besteht immer die Gefahr, dass sich im Nachhinein niemand mehr an solch einen Vorgang erinnern kann.



    Ob das dann korrekt ist oder nicht sei dahingestellt.:)

  • AW: außerordentliche Kündigung ... Ärger mit E-Plus


    Hi,


    Ich möchte mich nur kurz einigen anderen Beiträgen anschliessen und meine Empörung über das Verhalten von Eplus in Sachen Kundenbetreuung ausdrücken.


    Ich habe ebenfalls als langjähriger E plus Kunde meinen Vertrag verlängert, mit dem Wissen dass ich möglicherweise in einem Jahr ins Ausland ziehen würde. Im Eplus shop wurde mir beim unterschreiben des Vertrags zugesichert es wäre kein Problem in so einem Fall zu kündigen. Obwohl ich bei der Kündigung Abmeldebestätigung, neuer Arbeitsvertrag, Name des Eplus-Mitarbeiters und Datum der Zusage schriftlich vorgewiesen habe wurde mir der Austritt aus dem Vertrag verweigert. Für mich ist das vorsätzliches und systematisches (weil jetzt schon vielfach so von anderen berichtet) Belügen und Einfangen potentieller Kunden! Ich würde unbedingt davon abraten bei Eplus Verträge zu unterschreiben.


    Gruß,
    Thomas

  • AW: außerordentliche Kündigung ... Ärger mit E-Plus


    Rein technisch müsste man sich bei sowas einfach auf das Telekommunikationsgesetz beziehen, da steht ja nun eindeutig drin, wie und was gilt. E-Plus geht da sicher auch auf Dummfang. Wer sein Recht nicht kennt, bekommt es im Zweifel auch nicht. Ist nicht die feine englische, aber so lange sich keiner beschwert, kassiert man noch munter weiter.

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