Congstar - Nie wieder

  • Ich bekam von Congstar das Angebot, meinen Vertrag zu verlängern. Dafür sollte mir 3 Monate die Grundgebühr erlassen werden. Auf dieses Angebot ging ich ein. Jedoch wurde mir nur in einem Monat die Grundgebühr erlassen. Danach wurde sie mir normal berechnet. Diesem habe ich sowohl telefonisch, als auch schriftlich widersprochen.
    Außer neuen Mahnungen bekam ich keine Rückmeldung. Und schließlich wurde mir von Seiten Congstar gekündigt. Heute kam ein Brief einer Inkassofirma. Über 200 Euro soll ich bezahlen!

  • Hast du dir das Angebot per Mail bestätigen lassen oder hast du sonst irgendwas schriftliches? Normalerweise bekommt man nach einer Vertragsverlängerung eine Bestätigung per Mail in dem alle Details bestätigt werden.


    Ansonsten habe ich schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht. Ich mache es Mittlerweile so, das ich Sofort widerrufe, wenn ich die versprochenen Ermäßigungen nicht bestätigt bekomme.

  • Dann ist das doch ein Fehler von deren Seite! Was ich nicht verstehe ist, wie es zu Mahnungen kommen kann? Das Geld wird doch vom Konto abgebucht?


    Wenn die einen Fehler gemacht haben, sollen die das doch Korrigieren oder hast du etwa das Geld zurückgebucht? Das sollte man lieber nicht machen.

  • Ich nehm an, er hat zurückgebucht.


    Bei solchen Fehlern wird im System meist eine Gutschrift erstellt, die dann in den Folgemonaten greift - eine Rückbuchung des fälschlich abgebuchten Betrages gibt es nicht, weil das meist zu viel Aufwand ist. Durch die Gutschrift hat man dann eben nicht Monat 1 bis 3, sondern Monat 1 und Monat 3 bis 4 frei - was in Summe ja auf das gleiche rauskommt.


    Wer dann Monat 2 zurückbucht und auf die "ersten drei Monate gratis" besteht, bekommt meist solche Probleme wie oben.

  • Ich versteh den Aktionismus einiger auch nicht...


    Aber da haben wohl viele schlicht Angst, dass der Anbieter nicht wie gewünscht reagiert. Meist gehen das, was der Kunde glaubt, zu viel bezahlt zu haben und das, was er tatsächlich zu viel bezahlt hat, ja auch recht weit auseinander.

  • Ja, ich bekam das Angebot per E-Mail bestätigt. Auch der Kundenberater am Telefon gab mir recht, da er die entsprechenden Schreiben in deren Unterlagen gefunden hat.


    Aber wenn dir das Angebot schriftlich vorliegt, kannst du das doch beweisen. Ich würde das in Kopie an Congstar schicken mit der Aufforderung und Fristsetzung nachzubessern.

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