EVN Einzelverbindungsnachweis abgeschafft (für in Flat enthaltene Gespräche)

  • Seit 20.02.2015 hat Yourfone mal wieder den EVN für in der Flat enthaltene Gespräche abgeschafft.


    Schon 2012 schaffte YF den EVN als Rechnungsbeilage ab.
    Kurz danach wurde der EVN im Selbstausdruck eingeführt, bei dem man den Zeitraum selbst eingeben konnte und der alle Verbindungen inkl. Flat Verbindungen Telefon SMS und Daten beinhaltete.
    am 20.02.2015 wurde dieses deaktiviert.


    Seitdem das Ding bei Drillisch ist, ist es für den Bestand Essig geworden. Hotline mit meistens Warteschleife und dann besetzt.


    Was kann man bzgl. EVN tun?
    Rechtlich ist es laut TKG so, dass der Anbieter im EVN die in der Flat enthaltenen Verbindungen nicht aufzählen BRAUCHT. Er darf es aber. Quelle TKG - Einzelnorm
    "... auf Wunsch dürfen ihm auch die Daten pauschal abgegoltener Verbindungen mitgeteilt werden."
    Wurde ja auch fast 3 Jahre so gemacht.


    Kann man sich da auf eine Art Gewohnheitsrecht berufen? Bitte um Hilfe / Infos zur Selbsthilfe.
    Danke

  • AW: EVN Einzelverbindungsnachweis abgeschafft (für in Flat enthaltene Gespräche)


    Nö, ein Gewohnheitsrecht ist eh so ein fragwürdige Geschichte, die nicht abschließend final geregelt ist und häufig mit Situationsentscheidungen einhergeht. Und selbst wenn, dürften 3 Jahre nicht ausreichen, um ein handfestes Gewohnheitsrecht zu begründen. Hinzu kommt der Umstand, dass die Auflistung von Flatverbindungen gesetzlich kein Muss ist und nur einen begrenzten Nutzen für den Kunden hat, weil nicht Abrechnungsrelevant.

  • AW: EVN Einzelverbindungsnachweis abgeschafft (für in Flat enthaltene Gespräche)


    Gründe für einen EVN fallen mir schon einige ein, auch wenn sie nicht abrechnungsrelevant sind.
    Bei der ersten Abschaffung 2012 gab es mehrere Diskussionen. Unter anderen hier:
    https://de-de.facebook.com/yourfone/posts/340618069366708


    Mir fallen folgende Gründe ein:


    1. Prüfen, ob das Verbrauchsvolumen an Daten, SMS und Anrufen hinreichend ist um eine Flat zu bezahlen.
    2. Nachweis Möglichkeit von bestimmten Telefon Verbindungen dann mit Dauer des Telefonats oder SMS.
    3. Überprüfungsmöglichkeit des Verbrauchsvolumens im Hinblick auf ggfls. behaupteten exzessiven Nutzungsverhalten Stichwort Kündigung von Heavy Usern, die es z.B. seinerzeit bei O2 im Rahmen der O2O Verträge mit Kostenairbag gegeben hat.


    o2 kündigt Vielnutzern seines Kosten-Airbag-Tarifs o2o - teltarif.de News


    Diese Selbstkontroll-Möglichkeit schafft der Anbieter erneut ab. Selber hält er diese Daten aber vor. z. B. für Ermittlungsbehörden oder für ggfls behauptete Kündigungen im Rahmen von Heavy User Profilen.

  • AW: EVN Einzelverbindungsnachweis abgeschafft (für in Flat enthaltene Gespräche)


    Zitat

    1. Prüfen, ob das Verbrauchsvolumen an Daten, SMS und Anrufen hinreichend ist um eine Flat zu bezahlen.


    Das kannst du auch selber, das muss nicht der Anbieter für dich übernehmen.


    Zitat

    2. Nachweis Möglichkeit von bestimmten Telefon Verbindungen dann mit Dauer des Telefonats oder SMS.


    Wenn du nachweisbare Kommunikation benötigst, die einen Eintrag auf dem EVN voraussetzt, ist die mobile Kommunikation in dieser Situation offenbar nicht für diese Zwecke geeignet. Strafrechtlich relevante Sachen werden ja dann eh von der Polizei angefordert und mit dem Anbieter direkt geklärt - da brauchst du keinen EVN dazu.


    Zitat

    3. Überprüfungsmöglichkeit des Verbrauchsvolumens im Hinblick auf ggfls. behaupteten exzessiven Nutzungsverhalten Stichwort Kündigung von Heavy Usern, die es z.B. seinerzeit bei O2 im Rahmen der O2O Verträge mit Kostenairbag gegeben hat.


    "Seinerzeit" ist hier ein gutes Stichwort und beschreibt die Notwendigkeit ziemlich treffend....


    Zitat

    Diese Selbstkontroll-Möglichkeit schafft der Anbieter erneut ab. Selber hält er diese Daten aber vor. z. B. für Ermittlungsbehörden oder für ggfls behauptete Kündigungen im Rahmen von Heavy User Profilen.


    Muss er ja auch, ist ja rechtlich relevant. Würde er das nicht tun, verstößt er gegen geltende Gesetze... Es ist aber wirtschaftlich ein Unterschied, ob die Daten lediglich in einer Datenbank gesammelt und nur bei Bedarf rausgesucht werden oder ob sie jeden Monat in Form von 82, 325 oder 500 EVN-Blättern aufbereitet werden. Um eben genau diesen für einen Großteil der Nutzer eh unrelevanten Aufwand zu eliminieren, wurde das TKG angepasst.

  • AW: EVN Einzelverbindungsnachweis abgeschafft (für in Flat enthaltene Gespräche)


    Und schon wieder wird alles Providerbetreffende gutgeheißen und Kundenwünsche einfach abgeschmettert....
    Aber na klar, alles wie immer absolut neutral, unabhängig und nur der eigenen (ach so erfahrenen) Meinung geschuldet...!
    Wer beißt schon in die Hand die ihn füttert..!?

  • AW: EVN Einzelverbindungsnachweis abgeschafft (für in Flat enthaltene Gespräche)


    Also mich füttert der Betreiber dieses Forums, kein Mobilfunkanbieter.
    Dein anonymes "Totschlagargument" ist sicher nett gedacht, aber leider komplett falsch. Is schon ärgerlich, nor?

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