Forderungseinzug aus Betrug

  • Liebe Forummitglieder,


    ich brauch mal euren Rat.
    Wir haben vor ca. 2 Wochen einen Brief der Rechtsanwälte Dohr & Kollegen erhalten mit der Aufforderung den ausstehenden Betrag von 730,47 € aus einem bestehenden E-Plus Vertrag von 2013 zu zahlen. :gruebel:


    Laut Aussage der Rechtsanwälte sei dies ein Vertrag mit einem Iphone 5 16g in weiß mit einem Telesafe Vertrag (Handynummer wurde auch genannt). Nur ein Problem, mein Mann und ich hatten noch NIE etwas mit Eplus zu tun geschweige denn einen Vertrag dort abgeschlossen, wir sind seit mehreren Jahren mit 2 Verträgen und dem dazugehörigen Handy bei der Telekom (kann auch schriftlich nachgewiesen werden). Vorallem hat keiner von uns ein weißes Iphone 5 mit 16g jemals besessen.
    Zudem sagte uns der Herr am Telefon das der Vertrag online abgeschlossen wurden, komisch das auch die Kontakt- & Bankdaten alle zutreffen, wir aber niemals Post dergleichen bekommen haben (und nein ich war durch meinen Sohn die letzten Jahre daheim und hab die Post im Auge gehabt sodass auch keine verschwinden konnte).


    Auf Verlangen uns die Unterlagen zu zusenden haben wir seit nun knapp 1 Woche keine Post mehr erhalten und auch keinen Rückruf. Nun die Frage, was können wir machen?


    Hier handelt sich definitiv um einen Betrug einer 3. Person die uns was Böses will.
    Welche Schritte kann ich einleiten? Anzeige gegen unbekannt und ab zum Rechtsanwalt oder erstmal abwarten und Widerspruch einlegen?


    In der Auflistung (hochinteressant!) stehen mehrere Schufa Anfragen mit Kosten aufgelistet (nur das in der Schufa davon nichts drin steht) sowie mehrfach erhobene sogenannte "Ermittlungskosten".

  • AW: Forderungseinzug aus Betrug


    Einen Widerspruch solltest du auf jeden Fall einlegen - schon damit am anderen Ende klar ist, dass du mit der Forderung nicht einverstanden bist. Ob die Damen und Herren es dann auf sich beruhen lassen, bleibt abzuwarten, ich geh aber nicht davon aus. Auf kurz oder lang wirst du, wenn es bei der Forderung bleibt, aber nicht um einen rechtlichen Beistand drumrum kommen - vor allem, wenn ihr euch sicher seid, dass ihr das alles gar nicht abgeschlossen habt.


    Rein rechtlich darf - mal unabhängig von der Frage, wer den Vertrag gemacht hat - die Forderung in meinen Augen noch eingetrieben werden. Forderungen verjähren nach 3 Jahren, beginnend am 1.1. des Folgejahres, in dem die Forderung entstanden ist. Wenn diese demnach aus 2013 stammt, darf sie noch bis Ende des Jahres geltend gemacht werden. Das ist also meiner Meinung nach an sich korrekt - stellt sich nur die Frage, wie sie entstanden ist bzw. wer da welches Schindluder getrieben hat.


    Wenn ihr bis jetzt nichts davon wusstet und das die erste Info dieser Art ist, ist da entweder jemand auf eure Kosten shoppen gegangen und E-Plus hat es verschlampt, die Forderung zeitnah einzutreiben oder es ist ein Systemfehler. Was ich bei dem derzeitigen Chaos bei Telefónica nicht unbedingt ausschließen will.


    Die Kanzlei scheint auf den ersten Blick ein "richtiges" Inkassounternehmen zu sein - also keine dubiosen Leute, die irgendwas behaupten. Ich gehe also davon aus, dass sie von Telefónica tatsächlich einen Auftrag zur Eintreibung erhalten haben. Die prüfen das aber nicht auf Rechtmäßigkeit, sondern treiben nur ein....


    Also ganz wichtig: Widerruf schreiben und ggf. rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. An sich sind die verpdlichtet, euch einen Nachweis zu liefern, was sie da eigentlich einfordern - aber sowas verschleppen solche Unternehmen auch gern (Stichwort Mürbe machen), da kann ein Rechtsbeistand meist deutlich schneller helfen.


    Edit: Bezugnehmen auf deinen letzten Satz scheint mir ein Fehler bei Telefónica nicht ganz unwahrscheinlich. Wenn die mehrfach eure Adresse ermitteln mussten, stimmt irgendwas mit dem Datensatz nicht oder es fehlen einige Infos. Ihr werdet ja seit 2013 nicht fünfmal umgezogen sein.... Ich kann mir gut vorstellen, dass da bei der Übernahme von E-Plus Daten falsch zusammengeführt wurden oder dergleichen und da jetzt ihr auftaucht, obwohl ihr damit gar nichts zu tun habt. Allerdings ist das nur eine Vermutung meinerseits - hier wäre sicherlich ein Anwalt, der das ganze aufklären kann, echt ratsam.

  • AW: Forderungseinzug aus Betrug


    Was sagt denn Telefónica dazu? Die müssten dann ja einen Vertrag mit euch haben und versucht haben, daraus entstandene Kosten von eurem Konto abzubuchen? Da hättet ihr ja anhand eurer Kontoauszüge etwas bemerkt, oder?


    Ansonsten kann man auch mal mit den gesammten Unterlagen (e-mail Schriftverkehr/Adressen von Inkasso usw. was zu diesem Fall wichtig ist) zur Polizei gehen, und da einfach mal um Rat fragen. Zum Rechtsanwalt kann man ja immer noch.


    Nichts, was zu diesem Fall gehört und auf dem Computer ist, löschen. Alles kann im Falle eines Betrugsversuch ein Beweismittel sein.

  • AW: Forderungseinzug aus Betrug


    Wenn solche Sachen ans Inkasso abgegeben wurden, sind die Datensätze bei den Anbieter selber meist gesperrt. Weiß nicht, wie o2 das heutzutage handhabt, aber früher war dann keine Auskunft mehr von der Kundenbetreuung möglich... Telefónica selbst wird da also nicht mehr so viel zu sagen können/wollen.

  • AW: Forderungseinzug aus Betrug


    Wie gesagt interessant ist das seit meinem Beitrag noch keine Post eingegangen ist mit irgendwelchen Unterlagen (die wir ja telefonisch angefordert haben). Das Gespräch am Telefon wurde laut denen aufgezeichnet.


    Ich warte jetzt einfach ab bis Ende der nächsten Woche und wenn nichts kommt werd ich mal beim Rechtsschutz anrufen und fragen was ich machen soll. Nur wollte ich erstmal die Unterlagen abwarten, wenn diese natürlich nicht auftauchen miss ja was faul dran sein.

  • AW: Forderungseinzug aus Betrug


    Kein schlechter Plan. Ganz wichtig dabei ist aber, dass ihr die Einspruchsfrist nicht verstreichen lasst. Wenn ihr also sicher seid, das da was faul ist, erstmal Einspruch einreichen. Damit habt ihr deutlich gemacht, dass ihr mit der Forderung nicht einverstanden seid. Klären kann man das danach immer noch. Ist die Frist aber erstmal vorbei wirds komplizierter.

  • AW: Forderungseinzug aus Betrug


    Was ich nicht so ganz verstehe, wenn 2013 keine Abbuchungen vom Konto erfolgt sind und das besagte Iphone 5 müsste dann ja auch per Post zugestellt worden sein, wofür ja jemand den Empfang quittiert bzw. Unterschrieben haben muss?


    Wenn da also was schief gelaufen ist, wird man also trotzdem dafür zu Verantwortung gezogen, wenn man nicht rechtzeitig Einspruch gegen die Forderung einlegt?
    Man könnte ja fast Anzeige wegen falscher Verdächtigungen erstattten.
    Wenn ein solcher Sachverhalt gegen einen vorgebracht wird, sollten doch diejenigen, die dann sowas bearbeiten, nicht einfach auf blauen Dunst irgendwelche Forderungen stellen. Und dann das ganze auch noch nachdem 3Jahre vergangen sind? Wieso nicht schon viel früher?
    Also, ich finde, es riecht schon sehr gewaltig.

  • AW: Forderungseinzug aus Betrug


    Zitat

    Wenn da also was schief gelaufen ist, wird man also trotzdem dafür zu Verantwortung gezogen, wenn man nicht rechtzeitig Einspruch gegen die Forderung einlegt?


    Nicht zwingend, aber es verkompliziert die Sache unnötig. Sowas sollte man, auch wenn man nichts dafür kann und es eigentlich nervt, trotzdem ernst nehmen. Erleichtert die Sache hintenraus ungemein...


    Zitat

    Wenn ein solcher Sachverhalt gegen einen vorgebracht wird, sollten doch diejenigen, die dann sowas bearbeiten, nicht einfach auf blauen Dunst irgendwelche Forderungen stellen. Und dann das ganze auch noch nachdem 3Jahre vergangen sind? Wieso nicht schon viel früher?
    Also, ich finde, es riecht schon sehr gewaltig.


    Seltsam ist es, da stimme ich dir zu. Rechtlich aber erst einmal korrekt. Forderungen verjähren halt erst drei Jahre nach ihrem Entstehen, beginnend am 1.1. des Folgejahres. Der gesunde Menschenverstand sagt einem natürlich, dass man nicht so lange wartet, wenn man Geld will, aber oft "verschwinden" solche Forderungen auch gern im System und blobben dann kurz vor der Angst wieder auf.


    Ich hab vor ein paar Jahren einen Fall miterlebt, da ging es bei Telefónica um alte Asbach-AOL-Anschlüsse. Kunden hatte also vor zig Jahren mal einen AOL-Anschluss, aus denen es noch offene Forderungen - meist um die 20-25 Euro Euro - gab. Telefónica hatte AOL ein paar Jahre davor übernommen und war nun irgendwie und irgendwo auf die offenen Posten von vor einigen Jahren gestoßen und wollte die noch haben.
    Sprich, Kunden haben 3 Jahre später noch eine Rechnung bekommen. Das Lustige dabei: Das waren keine offene Posten, weil die früher nicht bezahlt wurde, sondern Beträge, die AOL bzw. später Telefónica schlicht vergessen hatte, abzurechnen. Also da war was offen und keiner hat dazu eine Rechnung geschrieben oder die Gelder eingezogen... :D Die Kunden konnten also gar nichts dafür....


    Rechtlich war das aber okay, da noch innerhalb der 3-Jahres-Frist. Fällt einem Unternehmen innerhalb dieser Zeit auf, dass es noch Geld bekommt, dann darf es dieses fristgerecht einfordern - auch dann, wenn es dafür noch nie eine Rechnung gestellt oder dem Kunden gesagt hat "Hier Kollege, ich bekomm noch was".


    Das nur mal so als Anekdote am Rande :D


    Rechtlich ist es also okay, dass die Forderung jetzt noch kommt, da fristgerecht. Ob sie sachtlich okay ist, ist die Frage. Wie weiter oben schon gesagt, wenn da auch zig Adressermittlungen stattfanden, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es ein Fehler ist. Sowas überprüft das Inkasso aber nicht. Die erhalten einen Titel und fordern den ein - ob der auch berechtigt ist, prüft da keiner. Die gehen davon aus, dass es korrekt ist.

  • AW: Forderungseinzug aus Betrug


    Keine Ahnung. Theoretisch müsste - sofern der Kunde Einspruch einlegt, erklärt, diese Forderung nicht verursacht zu haben und so weiter - eine Klärung stattfinden. Also Unterlagen und Nachweise übersenden werden und so weiter...


    Theoretisch.


    Faktisch können die auch einfach auf Durchzug schalten und weiter Forderungsschreiben senden. Das ist dann allerdings nicht mehr Gesetzeskonform - setzt dann also voraus, dass sich der Kunde rechtliche Hilfe sucht.

  • AW: Forderungseinzug aus Betrug



    Hallo Serenchen,


    mach Dir keine Sorgen. Es gibt manchmal eine ganz einfache Lösung für ein ganz einfaches Problem.
    Stell' Dir einfach folgende Frage:
    "Haben wir jemals einen solchen Vertrag geschlossen und sind wir aus diesem Grund die Forderungen berechtigt?"
    Ist die Antwort: "Nein!", dann war's das schon. Post abheften. Falls penetrante Forderungsanrufe kommen, wahlweise Rufnummer blocken oder Anzeige wegen Belästigung stellen. Weiterhin ruhig schlafen.
    Nur auf eines bitte achten: Auf "gelbe" Briefe.
    Dies könnte dann der gerichtliche Mahnbescheid sein, dem Du einfach nur innerhalb von 14 Tagen widersprechen musst.
    Allerspätestens ab dann ist der Spuk vorbei, wenn die Forderung unberechtig ist.
    Denn damit es weitergeht, müsste dann der Gläubiger im Klageverfahren beweisen, dass Du ihm Geld schuldest.
    Da Du aber die Eingangsfrage mit "Nein!" beantwortet hast, wird das nicht möglich sein.


    Vorsicht: Auch Betrüger, welche Dich zum Rückruf zwecks angeblicher Nachfrage bewegen wollen (man achte stets auf die Kosten eines solchen Anrufs), machen gerne mal unberechtigte Forderungen auf.
    Manche gehen sogar soweit, dass Sie durchs Gericht besagte "gelbe Briefe" verschicken lassen.
    Denn: Widersprichst Du nicht innerhalb von 14 Tagen, schuldest Du dem Mahnenden unabhängig vom tatsächlichen Sachverhalt die Kohle. Auch das kann man dann noch abwenden, aber das wird kompliziert, teuer und ist unnötig, wenn man vorher dem Mahnbescheid widerspricht.


    weiterhin Vorsicht: Der Mahnende kann mehrfach solch "gelbe Briefe" verschicken. Jedoch kostet ihn jeder dieser Briefe Geld, denn er muss die Gebühren jedesmal vorstrecken und bekommt sie nur wieder, wenn Du nicht widersprichst.


    Zusammengefasst:
    Bekommst Du eine unberechtigte Rechnung, so widersprich gegenüber dem Rechnungssteller und reagiere erst wieder bei einem gelben Brief.
    Schuldest Du nicht und es wird n ur behauptet, reagiere erst auf den gelben Brief. Vorher bist Du nichts verpflichtet.

  • AW: Forderungseinzug aus Betrug


    So ihr Lieben es gibt Neuigkeiten,


    Die RA-Kanzlei hat uns die Unterlagen zukommen lassen. Wie bereits von mir erwartet keinerlei Unterschrift zu finden. Derjenige hat alles online gemacht.


    Zudem sind auf den Abrechnungen keinerlei Verbindungspreise zu finden, nur der Grundpreis. Also wurde das Handy eingesteckt aber nicht mit telefoniert.


    Ich werde heute morgen gleich mal unsere Rechtsschutzversicherung anrufen und fragen wie es weitergeht. Unser Verdacht ist nämlich das ein alter "Kumpel" (oder vllt. Ex Freundin) ein böses Spiel getrieben hat denn wie in meinem ersten Beitrag erwähnt ist uns nichts von einem Handy zu dieser Zeit bekannt.


    UND jetzt kommts. Das Handy wurde nicht zugestellt sondern lag ca. 80km von uns entfernt zur Abholung. Es gab Probleme bei der Abholung aufgrund "negativer Identitätsprüfung". Das stinkt doch! Zudem wurde das Handy abgeholt ohne Nachweis eines Ausweises mit dem Kommentar von DHL: Geburtsdatum, Nachname.....

  • AW: Forderungseinzug aus Betrug


    Ja, in diesem Fall ist die Suche nach rechtlicher Hilfe nicht verkehrt. Hier wirst du jemanden brauchen, der das mit dir/euch durchboxt. Bei Onlinebestellungen mit Handy wird ja meist ein Identitätsnachweis bei der Zustellung gemacht - wenn das nicht erfolgt ist, liegt der Fehler bei denen, die das vergeigt haben. Sonst könnte ja jeder einfach auf irgendjemanden bestellen...

  • AW: Forderungseinzug aus Betrug


    Und genau da fängt das Problem schon an, auf Anfrage bei DHL wussten die nichts mehr davon .


    Nach Rücksprache mit diesen Anwälten hieß es jetzt das es definitiv gezahlt werden muss, was wir rechtlich dagegen machen wollen tut nichts zur Sache.
    Auf Bitte es auf Raten abzuzahlen kommt jetzt noch eine Gebühr von 140 drauf und sie wollen einen Einkommensnachweis.


    Bei der Rechtsschutzversicherung hieß es das Gleiche, es muss erstmal gezahlt werden um weitere Folgen zu vermeiden (Schufa Eintrag etc.). Im gleichen Zug können wir dagegen vorgehen aber gezahlt werden muss es erstmal. Frechheit.

  • AW: Forderungseinzug aus Betrug


    Zitat

    Nach Rücksprache mit diesen Anwälten hieß es jetzt das es definitiv gezahlt werden muss, was wir rechtlich dagegen machen wollen tut nichts zur Sache.


    Die Aussage stimmt aber auch nur, solange ihr tatsächlich nichts unternehmt. Sobald da jemand Drittes mitmischt und ggf. der Meinung ist, dass die Forderung nicht korrekt ist, müsst ihr nicht mehr unbedingt "definitiv zahlen". Das ist typisches Inkasso-Gerede und soll einschüchternd wirken. Damit soll suggeriert werden, dass ihr eh keine Chance habt, dagegen anzugehen, damit ihr es gar nicht erst versucht - stimmen muss das aber nicht. Die versuchen damit nur, möglichst zügig an ihr Geld zu kommen, ob die Forderung berechtig ist, interessiert die nicht.


    Zitat

    Bei der Rechtsschutzversicherung hieß es das Gleiche, es muss erstmal gezahlt werden um weitere Folgen zu vermeiden (Schufa Eintrag etc.). Im gleichen Zug können wir dagegen vorgehen aber gezahlt werden muss es erstmal. Frechheit.


    Kommt mir etwas komisch vor - eigentlich zahlt man ja grade nicht, wenn eine Forderung nicht berechtigt ist. Wenn die das Geld erstmal haben, wirds ja noch schwerer, da was zurückzubekommen.
    Zumal ich das auch persönlich etwas seltsam finde, erstmal für was zu zahlen, was ich gar nicht verursacht habe, nur um dann im Nachgang darum zu kämpfen, es wieder zu bekommen, weil ich es ja nicht verursacht habe... Ich bezahl dem Bäcker doch auch nicht 5 Doppelte, wenn ich die gar nicht bestellt habe...


    Ich weiß nicht, ob es weiterhilft, aber ggf. mal hier nachfragen: WILDE BEUGER SOLMECKE | Rechtsanwälte
    Die Kanzelei hat sich auf Mobilfunk, DSL und dergleichen spezialisert und kämpft mit ihren Kunden immer wieder Fälle wie deine durch. Vielleicht geben sie dir ja auch so einen Rat - versuchen kann man es zumindest.

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