Galaxy S8 doch nicht so wasserdicht?

  • ... nachdem es in den Spezifikationen hieß "wasserdicht auch bei längerem Untertauchen" (sinngemäß), sah ich kein Problem darin, nach einem kleineren Bierunfall das verklebte Ding einfach unter der Wasserleitung abzuspülen. Seither leuchtet die LED durchgehend rot und die Selfie-Linse dürfte etwas abbekommen haben (Bild ist total verschwommen und milchig).


    Nach kurzer Recherche fand ich heraus, dass sich die Wasserdichtheit nur auf Süßwasser (keine Laugen, kein Salzwasser) bezieht. Ich hatte schon einen Hauch Seife dabei, allerdings war es wirklich nicht lange in Kontakt damit, von Untertauchen keine Rede.


    Das wundert mich doch sehr...


    Kann man da selbst irgendwas machen?
    Auch wenn es gebraucht gekauft wurde und längst keine Garantie mehr drauf ist - sollte man sich nicht eigentlich drauf verlassen können, wenn da "wasserdicht" steht, dass es das auch ist? Kann man da etwas einklagen?


    Bin für alle Hinweise dankbar!

  • Stimmt schon, das S8 hat die IP68-Zertifizierung, demnach sollte es eine halbe Stunde in 1,5 mtr. tiefen wasser "aushalten".


    Einschränkung:
    Die Wasserdichtungkeit IP68 gilt nur bei einem fabrikneuen Gerät- nicht bei einem gebrauchten Gerät. Auch können eventuelle Stürze oder andere Defekte IP68 komplett zunichte machen.


    Auch- so Samsung auf seiner Support-Webseite- gilt die Wasserdichtigkeit nicht bei Seifenlauge, Salzwasser, Alkohol oder erhitzter Flüssigkeit und auch nicht wenn SIM-und SDKartenhalter nicht fest verschlossen sind!!!.


    Du hast demnach keine Chance etwas einzuklagen.

  • Zitat

    Auch wenn es gebraucht gekauft wurde und längst keine Garantie mehr drauf ist - sollte man sich nicht eigentlich drauf verlassen können, wenn da "wasserdicht" steht, dass es das auch ist? Kann man da etwas einklagen?


    Darauf solltest du dich nie verlassen.
    Wie Textil schon sagt, gibt es sehr viele Faktoren, die auf die Dichtigkeit Einfluss nehmen - und sie auch total zunichte machen können.
    Chancen auf eine kostenlose Reparatur hast du nur, wenn tatsächlich ein Konstruktionsfehler vorliegt. Also irgendwas nicht richtig verbaut oder verklebt wurde - aber den Nachweis, dass das so ist, musst im Zweifel du erbringen...


    Entsprechend kann man da auch nicht viel einklagen...

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