Gesetz für Handyortung wird verschärft

  • Bisher war es einfach, ein gesuchtes Handy zu orten, es musste lediglich eine einfache SMS Bestätigung zur Einwilligung der Handy Ortung versendet werden. Dieser Dienst wurde nicht nur für die Ortung von Kindern besorgter Eltern genutzt, sondern auch von eifersüchtigen Partnern.


    Dies ist nun bald Vergangenheit, so sieht es ein Beschluß des Bundeskabinetts vor. Eine Handyortung soll nur noch dann möglich sein, wenn eine ausdrückliche, gesonderte und schriftliche Einwilligung vorliegt.


    Zum weiteren Schutz soll es zudem eine Information an den gesuchten Handynutzer geben, wenn mehr als fünf Ortungen erfolgt sind.

  • AW: Gesetz für Handyortung wird verschärft


    hallo,
    kann mich da mal jemand aufklären!? Wie funktioniert das mit der Handyortung und wie einfach ist es nun wirklich für mich oder meine "gar nicht eifersüchtige" bessere Hälfte mein handy zu orten?:eek:

  • AW: Gesetz für Handyortung wird verschärft


    Da brauchst Du Dir erstmal keine Gedanken zu machen.
    Generell gilt, dass ein Handy (von Privatpersonen, bei Behörden sieht das anders aus) erstmal nicht ohne explizites Einverständnis des Besitzers geortet werden kann. Wie dieses aussieht ist durchaus unterschiedlich: Für gewöhnlich hat sich durchgesetzt, eine Freigabe zur Ortung beim Netzbetreiber via SMS (von eben dieser SIM) zu erteilen. Diese ist aber dann auch nur auf den jeweiligen Anbieter (etwa Qiro, Aral oder den Handylocator) beschränkt. Bei o2 beispielsweise wird auch heute schon bei jeder Ortung (kann man dort über das Kunden-Interface machen) eine zusätzliche SMS an die entsprechende SIM geschickt, dass das Handy geortet wurde. Dies geschieht andernorts nicht - was auch Sinn machen kann, denn gerade wenn Du Location Based Services (LBS) nutzen möchtest willst Du nicht jedesmal SMS Geklingel haben. Auch ist eine Lokalisierung unabhängig vom verwendeten Mobiltelefon - die SIM spielt hier die Rolle. Wenn ein Handy ausgeschaltet ist, kann es normalerweise nicht geortet werden. Ausprobieren kannst Du es mal beim Handylocator - hier sind Anmeldung und erste Handyortung kostenlos. Die technische Beschreibung des Ortungsvorgangs gibt es etwa bei Wikipedia unter "GSM Ortung".


    Etwas anders sieht es bei Behörden und der Strafverfolgung aus. Der Netzbetreiber hat zumindest für gewöhnlich den letzten Aufenthaltsort (mind. LBS) gespeichert, bevor Du das Handy ausgeschaltet hast. Auch ist hier - zumindest in Fällen von "Gefahr im Verzug" - nicht ein vorhergehendes Einverständnis nötig.


    Die Ortungsgenauigkeit liegt in Ballungsräumen bei etwa 300 Metern, in ländlichen Gebieten meist deutlich höher (=ungenauer).


    Handyortung macht meiner Meinung nach für viele Lebensbereiche Sinn - weniger bei der Überwachung von eifersüchtigen Partnern, aber Sicherheit bei alten Menschen, Kindern (weisst Du spätestens wenn Dein Kind mal verschwunden ist) oder auch die Möglichkeiten für LBS (Location Based Services) nicht schon praktisch. Man darf nicht alles Neue immer verteufeln - der Gesetzgeber ist, wenn das alles so stimmt, deutlich über das Ziel hinausgeschossen. Wird viele Innovationen im Keim ersticken.

  • AW: Gesetz für Handyortung wird verschärft


    danke,
    da bin ja wieder etwas schlauer geworden :)

    Ich halte die Handyortung für sehr sinnvoll, sobald es darum geht mein Kind finden zu können (oder auch uns oma;-) ect.)

    Und ich hoffe einfach mal das unsere "Hüter von Recht und Ordnung" es zusammen mit den Mobilfunkbetreibern hinbekommen werden das dieses System auschließlich dafür genutzt werden kann, wofür es sinnfoll und wichtig ist, nämlich Menschen in Not aufzuspüren. In diesem Fall ein Hoch auf die Technik, und dass es hoffentlich nicht missbraucht wird (wobei die Liebste ja nun wirklich das kleinste Problem darstellt!!:lol:)

  • AW: Gesetz für Handyortung wird verschärft


    Ich finde es gut, denn die gesetzliche Grundlage, die nun verschärft wurde, wird schon ihren Sinn haben.
    Ich schätze nämlich auch, dass die Handyortung sicher nicht nur zu sinnvollen Zwecken genutzt wurde-und ich halte Eifersuchtsdelikte NICHT für sinnvoll ;-)
    Im Grunde sollte dies niemandem Sorgen bereiten, denn es wird einfach nur noch der Nutzen aus der Handyortung gezogen, der auch wichtig ist-eben in Bezug auf (vermisste) Kinder.

  • Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.

    • :)
    • :(
    • ;)
    • :P
    • ^^
    • :D
    • ;(
    • X(
    • :*
    • :|
    • 8o
    • =O
    • <X
    • ||
    • :/
    • :S
    • X/
    • 8)
    • ?(
    • :huh:
    • :rolleyes:
    • :love:
    • 8|
    • :cursing:
    • :thumbdown:
    • :thumbup:
    • :sleeping:
    • :whistling:
    • :evil:
    • :saint:
    • <3
    • :!:
    • :?:
    Maximale Anzahl an Dateianhängen: 10
    Maximale Dateigröße: 1 MB
    Erlaubte Dateiendungen: bmp, gif, jpeg, jpg, pdf, png, txt, zip

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!