Ist da schon ein Grund für Sonderkündigung des Vertrags?

  • Hallo,


    ich habe Ende Juli 2011 einen Vertrag bei Base abgeschlossen.
    In diesem Enthalten war/ist:


    - ein Samsung Galaxy S2 für das ich 29€ bezahlt habe (laut Hotline und Verkäufern im Laden gehört es dadurch mir, ist also nicht gemietet)


    - Mein Base mit SMS und Internetflat


    - Sorglos-Paket ( http://www.base.de/Handys/Sorglos-Paket )


    Nun ist mir Gesternabend/nacht das Handy runtergefallen und der Bildschirm gesprungen. Hab dann wie in dem Link beschrieben (wenn man auf das Sternchen hinter Sorglospaket klickt-->also der Rechtliche Hinweis) die Hotline angerufen und mich mit denen drauf geeinigt das ich heute bei meinen Baseshop vorbei gehe.


    Also hab ich mich heut Morgen auf den Weg gemacht und das Handy abgegeben, lief auch alles Problemlos, bis das sie kein Ersatzgerät geben konnten. Dies stört mich schon ganz schön, den leider hab ich kein anderes und bin jetzt "Handylos" (sie konnten mir gar nix anbieten, auch keine alte Gurke). Hab mich jetzt auf Mittwoch vertrösten lassen, dann wollen sie mir "irgendein" Ersatzgerät bieten können.


    Leider steht in meinem Vertag nichts genaueres zum Sorglospaket, allerdings wird in dem Rechtliche Hinweis von dem Link oben eindeutig damit geworben das (ich zitiere): "Ein Ersatzgerät für Ihr Handy oder Tablet wird während der Reparaturzeit kostenlos zur Verfügung gestellt." So wurde mir das damals auch beworben und ich wurde für genauere Informationen über das Sorglospaket auf diese Seite verwiesen.


    Ich würde nun gerne wissen ob dieses "nicht stellen von einem Ersatzgerät" schon einen Vertragsbruch darstellt, denn immerhin erfüllt Base so nur einen Teil (nur die Reparatur) des Sorglos-Paketes. Und wenn ja, müsste ich dann noch warten ob Sie mir Mittwoch eins stellen können (er meinte ich könnte es Mittwoch nochmal Probieren, keine Verpflichtung meinerseits), oder könnte ich die Sonderkündigung schon nur aufgrund dessen einreichen das sie mir nicht sofort eins stellen konnten? (Ich weiß, weiter unten steht " sofern vorrätig", allerdings ist davon im Rechtliche Hinweis nichts von zu lesen)

    Auch würde mich noch Interessieren wie es dann mit dem Handy aussieht, angeblich gehört es ja mir, nicht das Base es dann zurückfordert. Vielleicht weiß ja auch hier einer genaueres zu.

    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, und bedanke mich schon mal im Voraus!

    mfg

  • AW: Ist da schon ein Grund für Sonderkündigung des Vertrags?


    Die Vergabe von Ersatz-Handys bei Reparatur ist nur ein Zusatz-Service,
    der von Base angeboten wird.
    In der Leistungs-Beschreibung steht ganz klar - wie du schon geschrieben hast - "sofern vorrätig".


    In den AGB ist die Leistung Ersatzgerät erst gar nicht aufgeführt, somit besteht kein Vertragsbruch
    und kein Grund zur außerordentlichen Kündigung.


    Tut mir leid, aber da wirst du keine Chance haben, das sind leider die Fakten.

  • AW: Ist da schon ein Grund für Sonderkündigung des Vertrags?


    ich hab immer 2 Handys meines aktuellen zuhause. geht ein S3 kaputt nutz ich in der Zeit das andere. So brauch ich beim Service nicht nach einen gleichwertigen Leihsmartphone fragen, meist wollen die mir eh nur so ein billig Nokia andrehen und das passt mir ja ganz undgarnicht. Gestern hab ich uebrigens alle aber wirklich alle meine Althandys entsorgt...dumm gelaufen.:)


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    gesendet vom GT-I9300 ohne Capslock Taste!

  • AW: Ist da schon ein Grund für Sonderkündigung des Vertrags?


    Naja, nen versuch war es wert :D


    Vielen Dank für eure schnelle und kompetente Hilfe (die AGB habe ich erst heutmorgen nach deinem Hinweis darauf gefunden).


    Hoffe jetzt einfach mal das sie Mittwoch irgendetwas vor Ort haben, momentan bin ich ja eh noch Zuhause und deshalb halbwegs erreichbar :)


    mfg

  • AW: Ist da schon ein Grund für Sonderkündigung des Vertrags?


    Selbst wenn du ein Anrecht auf ein Leihgerät hättest, begründet das nicht gleich ein Sonderkündigungsrecht. Der Anbieter darf dann erst einmal nachbessern, sprich dir eines versorgen bzw. dir den Ausfall erstatten. Bei Privatverträgen ist das allerdings immer so eine Sache, da rechtlich davon ausgegangen wird, dass man als Nutzer nicht auf das Handy angewiesen ist. Also keine finanziellen Verluste oder anderweitige Schäden zu verzeichnen hat, wenn man mal ein paar Tage kein Handy hat, weil dieses repariert wird.

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