Kabelanschluss nicht verfügbar - Sonderkündigungsrecht?

  • Hallo,


    ich werde in Kürze in eine neue Wohnung umziehen. Aktuell habe ich einen Kabelanschluss von TeleColumbus. In der neuen Wohnung ist leider dieser nicht mehr verfügbar nur von Kabel Deutschland. Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich ein Sonderkündigungsrecht beim Wohnungswechsel habe, wenn der Anschluss nicht am neuen Wohnort verfügbar ist?


    Gibt es für so etwas vorgefertigte Schreiben und evtl. ein Gerichtsurteil auf das man sich berufen kann? Ansonsten habe ich noch eine Laufzeit von 14 Monaten.


    Bitte euch um Hilfe!!!!

  • AW: Kabelanschluss nicht verfügbar - Sonderkündigungsrecht?


    Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt laut § 46 (8) TKG 3 Monate zum Monatsende.
    TKG - Einzelnorm
    Je nach Vertragsgestaltung kann die Kündigungsfrist bei Tele Columbus aber auch 6 Wochen betragen. Ist der Kabelanschluss an die Miete gekoppelt, enden alle Verträge automatisch mit dem Mietvertrag.

  • AW: Kabelanschluss nicht verfügbar - Sonderkündigungsrecht?


    Wichtig in so einem Fall ist, dass man beim alten Anbieter - in deinem Fall Tele Columbus - ganz normal einen Umzug beauftragt. Im Rahmen dessen sollte sich bei dir ja dann ergeben, dass das ganze nicht schaltbar ist und eine Kündigung seitens des Anbieters eintrudeln. Die Kündigungsfrist darf wie schon angeschrieben maximal 3 Monate betragen, die musst du auch noch zahlen. Allerdings kann der Anbieter das ganze auch verkürzen und beispielsweise - wie ebenfalls schon genannt - nur für 6 Wochen oder ähnliches zur Bedingung machen.


    Mit einem eigenen Schreiben ala "Geht nicht, bitte raus" hat man in der Regel keinen Erfolg, da die Anbieter gern selbst "bemerken", dass es nicht geht ;)

  • AW: Kabelanschluss nicht verfügbar - Sonderkündigungsrecht?


    In meinem Fall war Kabel Deutschland in der neuen Wohnung nicht verfügbar.
    Der Vertrag wurde seitens KD mit dem Datum des Umzugs beendet, ohne weitere Zahlungen.

  • AW: Kabelanschluss nicht verfügbar - Sonderkündigungsrecht?


    Danke für euer erstes Feedback, was ja alles andere als "einheitlich" ist. Also muss ich mit bis zu 3 Monaten Kündigungsfrist rechnen.


    Wann kann ich denn den Umzug bekannt geben? Ich möchte ja nicht erst ab dem Umzugstag weitere 3 Monate für den Anschluss zahlen. Kann ich nicht schon 3 Monate vor dem genauen Umzugstermin den Antrag stellen? Oder wird mir der Anschluss dann ggf. vorzeitig noch in der alten Wohnung gekündigt?


    Es muss doch möglich sein, nicht umsonst zu bezahlen, wenn man sich bei TeleColumbus rechtzeitig meldet? Wird wohl das beste sein, schon einige Zeit vor dem Umzug mit ihnen zu telefonieren.

  • AW: Kabelanschluss nicht verfügbar - Sonderkündigungsrecht?


    Ich würde den Umzug bekanntgeben, sobald der Umzugstag bekannt ist. Dann kann im günstigsten Fall der Vertrag schon zum Umzugstermin beendet werden. Eventuell kündigt auch Tele Columbus selber, das wäre die einfachste Variante. An- bzw. Abmeldebestätigung ist als Nachweis erforderlich.

  • AW: Kabelanschluss nicht verfügbar - Sonderkündigungsrecht?


    Zitat

    Es muss doch möglich sein, nicht umsonst zu bezahlen, wenn man sich bei TeleColumbus rechtzeitig meldet?


    Rein vom Gesetz her kommst du um das "umsonst bezahlen" nicht rum. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein Umzug gelinde gesagt dein Problem ist und der Anbieter ja nichts dafür kann, dass du innerhalb der Laufzeit an einen Ort ziehst, an dem er nicht liefern kann. Bevor das TKG novelliert wurde, haben die Gerichte sogar entschieden, dass der Kunde den Vertrag vollumfänglich erfüllen muss, auch dann wenn er wohin zieht, wo nichts anliegt. Im schlimmsten Fall musste der nicht mehr nutzbare Tarif so über ein Jahr weiter bezahlt werden. So gesehen sind 3 Monate schon eine arge Verbesserung ;)

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