Kündigung im O2 Shop

  • Hallo, ich hoffe die Frage ist noch nicht so oft gestellt worden, ich konnte aber noch nichts konkretes dazu finden. Ich Frage mich, wie es (rechtlich) möglich ist, dass ein O2 Shop zwar Verträge für Telefónica abschließt, sich aber weigern kann, Vertragskündigungen entgegen zu nehmen. Begreife ich nicht. Könnt Ihr mir das erklären? Danke schon mal.

  • Das hat rechtliche Gründe.


    Auch wenn du einen Vertrag in einem o2 Shop abschließt, gehst du den Vertrag nicht mit dem Shop an sich und dem jeweiligen Mitarbeiter ein, sondern mit o2 ein. Dein Vertragspartner ist also nicht Herr Schmidt aus dem o2 Shop, sondern das Unternehmen o2.


    Nun kann der Shop zwar im Auftrag von o2 für o2 Verträge verkaufen. Bei der Kündigung muss man aber unterscheiden, bei wem/wie man kündigt.


    Wenn du eine Kündigung bei Herrn Schmidt im o2 Shop abgibst, dann kann Herr Schmidt diese an o2 weiterleiten. Mehr aber auch nicht. Er selbst kann die Kündigung weder eintragen, noch dir diese bestätigen. Das hängt damit zusammen, dass du einen Vertrag mit o2 und nicht mit Herrn Schmidt hast und entsprechend bei o2 kündigen musst und nicht bei Herrn Schmidt.


    Sprich, im o2 Shop selbst kündigen kannst du in dem Sinne nicht, da dieser nicht dein direkter Vertragspartner ist, sondern o2 selbst. Die Kündigung muss demnach zu o2 selbst und nur der Anbieter kann diese eintragen und bestätigen.


    Am Ende entscheidet natürlich auch jeder Shop selbst, ob der Kündigungen an o2 weiterleitet oder nicht. Ich kenne es von früher so, dass Kündigungen, die Kunden in den Shop gebracht haben, gefaxt wurden und der Kunde dann die Faxbestätigung als Nachweis (allerdings ist das eben keine Kündigungsbestätigung, sondern nur ein Faxnachweis) erhielt. Schreiben und so mussten Kunden die aber selbst, da hat nicht der Shop gemacht. Er hat halt nur weitergeleitet, eben weil er rechtlich keine eigenen Kündigungen vornehmen kann. Die Kunden mussten dann auch selbst drauf achten, dass diese ordnungsgemäß eingetragen wurde... Vom Vorgehen her war es das gleiche als wenn man die Kündigung selbst übermittelt, halt nur, dass es der Shop gefaxt hat.


    Rechtlich gesehen ist das im übrigen bei allen Anbietern mit Shopgschäft so. Es kann nur sein, dass einige Anbieter das kulanter handhaben und den Shops die Eintragung direkt im System erlauben. Ich hab das allerdings noch nicht gehört, dass Shops - egal welcher Anbieter - generell so viel Befugnisse haben. Kündigen muss man eigentlich immer direkt beim Anbieter und nicht im Shop... Der leitet im Zweifel nur weiter.


    Kleiner Tipp: Seit gut einem Jahr gilt für Kündigungen nur noch die Textform. Sprich, man kann auch per Email oder Kontaktformular kündigen. Ein offizielles Schreiben mit Unterschrift und Co. ist nicht mehr notwendig.


    Wenn du also kündigen willst, entsprechende Email hin und du hast gekündigt ;) Sollte allerdings natürlich nicht kurz vor der Angst geschehen. Dann ist Fax oder Einschreiben mit Nachweis besser...

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