Kündigung unwirksam wegen Rabattierung!?

  • Den Vertrag nutzte lange Zeit meine Frau, mittlerweile Ex-Frau.
    Nach der Scheidung wurde dieser von mir gekündigt und auch seither nicht mehr benutzt.
    Kündigungsbestätigung kam per Email am 05.02.2013 zum 29.01.2015.
    Jetzt war ich natürlich überrascht als der monatliche Betrag im Februar und jetzt im März abgebucht wurden!
    Zurück zum Anfang, den ich gestern mit Hilfe der Hotline wie folgt rekonstruieren konnte:

    Da ich die PIN nicht wusste habe ich am 11.02.2013 bei der O2 Kundenhotline die PUK erfragt.
    Der sehr freundliche Herr half mir weiter und meinte, als ich die Situation mit der Ex-Frau schilderte, das er mir einen monatlichen Rabatt über 5 € auf die Rechnung anbieten könne, wenn der Vertrag eh nur in der Nachttischschublade liegt und nicht benutzt wird. War mir natürlich recht, da ich den Vertrag eh schon „aussitzten“ musste.
    Wie ich jetzt durch die gestrigen Telefonate mit der Hotline erfahren habe wurde dadurch die Kündigung des Vertrages annuliert!


    Das wurde mir gegenüber mit KEINEM Wort erwähnt, sonst wäre es ja ein leichtes gewesen nochmal zu kündigen.
    Auch eine Email Bestätigung des Vorfalls habe ich keine erhalten, weder vom monatlichem Rabatt noch das die Kündigung dadurch unwirksam wäre!

    Jetzt ist natürlich derworst chase eingetreten, der Vertrag hab sich verlängert, da ich davon ausgegangen bin er ist gekündigt!


    Mit de Hotline hab ich jetzt bereits mehrere male teflefoniert.
    Ich soll mien Anliegen schriftlich enreichen, habe ich auch gemacht (ca 3 Wochen her)
    Jetzt bekomme ich gerade einen Anruf warum ich denn meinen Vertrag kündigen will?
    Hab der Dame nochmal alles erklärt, wurde wieder weiterverbunden, aber wieder ohne Ergebnis, sollte es mal an die Zentrale faxen (soeben erledigt).
    Die Nächste Rechnung steht nächste Woche auch wieder an, denke ich werde das Geld zurückbuchen lassen?

  • AW: Kündigung unwirksam wegen Rabattierung!?


    Hm, das Angebot, gegen einen Nachlass die Kündigung vorerst zurückzuziehen, ist nicht unüblich. Das kenne ich sowohl von o2 als auch von Vodafone und anderen Anbietern.


    Schwierig ist natürlich, das ganze irgendwie noch nachzuvollziehen, wenn es über zwei Jahre her ist. Selbst wenn damals was schief gegangen ist und die Informationen zu dürftig waren - was ich dir natürlich glaube - wird es nach dieser Zeit einerseits schwer, dieses Versäumnis zu belegen und zum anderen auch schwierig, noch irgendwas zu retten.


    Du kannst da meiner Meinung nach echt nur hoffen, dass das bei o2 noch irgendwie nachvollziehbar ist bzw. o2 vielleicht mal einen guten Tag hat und Kulanz zeigt. Du kannst natürlich auch alle folgenden Abbuchungen zurückbuchen, allerdings wird das wohl nicht viel bewirken, außer das der Kreislauf an Mahnung, Inkasso und Co. los läuft. Wenn du da keine Rechtsschutz hast, die dir beim Streit - und der wird in diesem Fall ganz sicher kommen - zur Seite steht, wirds eng...


    Fürs nächste mal: Zugeständnisse eines Mobilfunkanbieters werden nur sehr selten ohne Gegenleistung gewährt. Rabatte und Co. sind in der Regel an eine Vertragsverlängerung, einen Zweitvertrag oder - wie in deinem Fall offensichtlich - an die Rücknahme der Kündigung gebunden. "Einfach so" tut dir kein Anbieter etwas Gutes ;)


    Natürlich sollte sowas bestätigt werden, allerdings benötigen Verträge nicht zwingend der Schriftform, können also auch - wie bei dir - mündlich erfolgen. Natürlich sollte dann auch alles relevante erwähnt werden. Nach zwei Jahren wird es jedoch schwierig, hier noch irgendwas nachzuweisen... :(

  • AW: Kündigung unwirksam wegen Rabattierung!?


    [COLOR="#000080"]Hallo madhub,
    was du schilderst, ist zweifelsohne nicht gut gelaufen.
    Wenn du möchtest, schaue ich mir das ganze in deinen Kundendaten an und schaue, ob wir ggf. eine Alternative finden. Schick mir dazu bitte eine private Nachricht mit der Rufnummer.


    Beste Grüße,
    Dzenet[/COLOR]

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