Trotz Abmahnung der Verbraucherzentrale Sachsen und mehreren Fristen, hat Vodafone keine Unterlassungserklärung für seine angemahnte LTE-Drossel unterzeichnet. Nun wird die VZ Sachsen Klage vor Gericht einreichen.
Kurz nach Bekanntgabe dieses Schritts, hat Vodafone seine LTE zuhause Tarife S, M und L überarbeitet und informiert nun sichtbar über eine bevorstehende Drosselung auf 384 Kbit/s bei Ausschöpfung des inkludierten Datenvolumens. Doch auch so kann Vodafone der Klage nicht mehr entgehen, denn das Gericht soll auch die Zulässigkeit einer Drosselung auf 384 Kbit/s prüfen. Bei dieser Bandbreite ist das Internet praktisch kaum nutzbar.
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