Mahnung während Widerspruch

  • Hallo zusammen :)


    Ich hab eine, meiner Meinung nach zu Unrecht, zu hohe Rechnung erhalten und gegen diese gleich Widerspruch einglegt. Während meines Widerspruches, hat mobilcom dennoch die Komplette Rechnung abgebucht, welche ich gleich zurück buchen lies. Daraufhin habe ich eine Mahnung mit Rücklastschriftgebühren erhalten.




    Ist Mobilcom berechtigt eine Angefochtene Rechnung, welche sich im Widerspruchsverfahren befindet, einzuziehen?


    Für eure Hilfe währe Ich echt dankbar :)


    MfG

  • AW: Mahnung während Widerspruch


    soviel ich weiss (leider) ja. Zu hohe Rechnungen dürfen zunächst erstmal abgebucht werden. Ist bei der Telekom z.B. schon oft genug geschehen. Zudem musst du durch eine von Dir unternommende Rückbuchung auch die Kosten der Rücklastschrift zahlen.


    Hast du denn eine Bestätigung deines Widerspruches erhalten schriftlich ?

  • AW: Mahnung während Widerspruch


    Nach aktueller Rechtslage ja. Das soll zwar im Rahmen des EU-Telekom-Pakets geändert werden, aber die Änderung des Telekommunikationsgesetzes ist immer noch nicht durch, obwohl die EU-Vorschrift schon seit Ende Mai gelten muß.


    Übrigens dürfte die Telekom als Festnetzanbieter sowas nicht machen.
    Abofalle: Handyanschluss darf nicht gesperrt werden!

  • AW: Mahnung während Widerspruch


    Logisch buchen die ab. Der Abbuchungsprozess wird in die Wege geleitet, wenn die Rechnung erstellt wird. Das heißt, 1 oder 2 Tage nachdem du die Rechnung erhalten hast, wird abgebucht. So schnell kann ein Widerspruch gar nicht per Post da sein und eingetragen sein. Und selbst wenn, lässt sich ein Abbuchungsprozess in den letzten Zügen auch nicht mehr einfach so stoppen...

  • AW: Mahnung während Widerspruch


    Hallo zusammen,


    also ja sie dürfen definitiv abbuchen. Dein Brief, deine E-Mail oder dein Fax je nach dem, kommt erst einige tage später evtl. bei mitarbeiter von MD an, somit können die ja nicht vorher wissen das du einen widerspruch eingelegt hast. das einzigste was du machen könntest wäre dein abbuchungsdatum zu ändern, falls dir das zu knapp wäre auf gut deutsch..


    das andere, auch wenn du widerspruch eingelegt hast, würde ich das nicht zurück buchen sonst erhälst du wie schon erwähtn eine rücklastschriftgebühr von 20,95€, solltest du mit deinem widerspruch recht haben wird dir das normalerweise auch wieder gut geschrieben aber naja wie oft hat man schon "recht"? sicher ist sicher, falls du recht hast, werden dir die überzogenen kosten eh gut geschrieben.. also von daher würde ich die 20,95€ net riskieren =)


    liebe grüße

  • AW: Mahnung während Widerspruch


    Wirklich falsche Berechnungen werden natürlich korrigiert.Es stelltmsich nur die Frage, ob der von dir beanstandete Betrag wirklich falsch ist... Um welchen geht es denn?

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