Mobilcom-debitel : Seltsame Rechnung 6 Monate rückwirkend

  • Hallo zusammen, ich habe einen etwas komischen Fall und würde Euch gerne um Eure Meinung bitten.


    Ich war bis 11/2014 bei MD Kunde und hatte dort einen O2 Vertrag.
    08/2014 war ich in Ägypten im Urlaub - Hotel hatte W-LAN, Android Handy war so eingestellt, daß KEIN Datenroaming zugelassen war, soweit so gut.


    Vertrag lief aus, aus dem Urlaub keinerlei Forderungen (warum auch, weder telefoniert noch Roaming genutzt) und gestern (am 17.02.2015) bekomme ich eine Rechnung von MD in der binnen eines Zeitfensters von EXAKT einer Stunde am Abend des ersten Reisetages (10.08.2014) ca. 200 Daten-Verbindungen mit ca. 1k (manche auch mal bis 10k) aufgeführt sind, und ich soll dafür nun ca. 60 € bezahlen.


    Das Handy war natürlich in meinem Besitz und gesperrt, Daten-Roaming war softwaretechnisch nie aktiviert, das Handy ist nicht gerootet/modifiziert, es sind nur wenige Standard-Apps aus dem Play-Store drauf und bei allen anderen Auslandsaufenthalten mit dem Gerät/Vertrag hatte ich nie solche Probleme.


    Zudem fällt mir auf, daß MD doch zusagt, daß man bei einer Auslandsdatennutztung von > 40€ eine SMS bekommt und ab 50 € automatisch gesperrt wird, was bei mir nicht passiert ist.


    Was meint ihr dazu? Wie soll ich vorgehen?
    Die Kröung des Ganzen ist, daß MD die Forderung einfach von meinem Konto abbucht, wobei mir unklar ist, ob 3 Monate nach Vertragsende überhaupt noch die Abbuchungsermächtigung gültig ist.

  • AW: Mobilcom-debitel : Seltsame Rechnung 6 Monate rückwirkend


    Zitat

    Zudem fällt mir auf, daß MD doch zusagt, daß man bei einer Auslandsdatennutztung von > 40€ eine SMS bekommt und ab 50 € automatisch gesperrt wird, was bei mir nicht passiert ist.


    Die 50 Euro sind netto ;)


    Rechnest du dort die deutsche Mehrwertsteuer in Höhe von 19% drauf, kommst du auf 59,50 Euro - also "knapp 60 Euro".


    Soweit ist das in meinen Augen also erstmal richtig. Ob und was dein Handy da ggf. am ersten Tag gemacht hat, können wir nicht sagen. Roaming-Gebühren - vor allem aus Nicht-EU-Ländern - verzögern sich häufig und werden vom jeweiligen Landes-Provider gern verzögert abgerechnet. Entsprechend später erfolgt dann auch die Abrechnung bei dir. Rechtlich ist das soweit korrekt, das Forderungen erst drei Jahre nach ihrem Entstehen (beginnend am 1.1. des Folgejahres) verjähren.


    Die Abbuchung ist meines Wissens nach auch korrekt, da - wenn die Einzugsermächtigung nicht direkt widerrufen wurde - die im Vertrag erteilte auch für eventuell angefallene später Ansprüche innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen gilt. Da kann ich mich auch irren, dachte aber, das mal so gehört zu haben.


    Innerhalb der EU gilt die Regelung, Roaming-Gebühren in Echtzeit zu übermitteln. Außerhalb der EU dauert das jedoch meist ein wenig.

  • AW: Mobilcom-debitel : Seltsame Rechnung 6 Monate rückwirkend


    Sehe ich genauso - einige Leute schreiben in ihre Kündigung auch den Entzug der Einzugsermächtigung mit rein. Dann hättest du erstmal eine Rechnung bekommen. An der verspäteten Übertragung der Daten ändert dies freilich nichts. Das erklärt dann auch, dass die SMS nicht rechtzeitig ankam. Solche Rechnungen habe ich schon öfter gesehen - auf das Problem der Nachweisbarkeit will ich hier garnicht erst eingehen.....

  • AW: Mobilcom-debitel : Seltsame Rechnung 6 Monate rückwirkend


    Also ich sehe das etwas skeptisch. Klar wird man wegen dem Betrag keinen riesen Aufstand machen aber:
    Wenn die ausländischen Provider immer so spät abrechnen, wie soll dann die Warnfunktion überhaupt funktionieren ?
    Die Datennutzung wurde nicht gesperrt (korrekt) aber die 40€ netto Warngrenze ist eindeutig überschritten und eine SMS kam definitiv nicht.
    Die Verbindungen (160 Stück an der Zahl) sind genau binnen eines Zeitraumes von 1:01:00 entstanden - ich tippe darauf, daß das eher ein Fehler bei der Abrechnug und nicht beim Handy ist (zumal ich mit dem Teil schon x mal im Ausland war und noch nie vergleichbares Erlebt habe).
    Ich lege mal Widerspruch ein und bitte den Saftladen darum, zumindest die nachvollziehbaren Zweifel zu erklären.

  • AW: Mobilcom-debitel : Seltsame Rechnung 6 Monate rückwirkend


    Die werden nur sagen: "Das wurde uns so gemeldet und dementsprechend leiten wir das weiter".


    Ein Fehler ist hier natürlich nicht auszuschließen. Ägypten zählt übrigens nicht zur EU - daher gabs da wahrscheinlich keine SMS. Das Datenroaming wurde wohl bei md gesperrt (50€ Grenze), da Verbindungen aufgefallen sind. Weiteres kann md allerdings nicht veranlassen, da die Verarbeitung der Verbindungen in Ägypten wohl so lange gedauert hat.

  • AW: Mobilcom-debitel : Seltsame Rechnung 6 Monate rückwirkend


    Zitat

    Wenn die ausländischen Provider immer so spät abrechnen, wie soll dann die Warnfunktion überhaupt funktionieren ?


    Außerhalb der EU ist die Warnfunktion De Facto nonsens, da sie eigentlich nur eine EU-Geschichte ist.
    Die meisten Anbieter weiten die Sperrfunktion zwar auch auf die Länder außerhalb der EU aus, können sie dort aber - wie bei dir - durch die fehlende Echtzeitübertragung nur bedingt umsetzen.


    Innerhalb der EU ist die Echtzeitübertragung Pflicht, damit das ganze System funktioniert. Alle anderen Länder müssen sich logischerweise nicht an diese Regel halten, da sie nicht zur EU gehören und bei Verstößen nicht belangt werden können. So gesehen ist die Warnfunktion innerhalb der EU ne schöne Sache, in anderen Ländern muss man selber auf der Hut sein.


    Zitat

    Die Verbindungen (160 Stück an der Zahl) sind genau binnen eines Zeitraumes von 1:01:00 entstanden - ich tippe darauf, daß das eher ein Fehler bei der Abrechnug und nicht beim Handy ist


    Du kannst bei mobilcom-debitel eine Netzprüfung vornehmen lassen, in der detaillierter analysiert wird, ob die abgerechneten Zeiträume und Beträge tatsächlich im Netz so stattgefunden haben. Allerdings kann die Prüfung auch nur aufdecken, ob die Daten/Zeiten tatsächlich über das Netz gelaufen sind - wie und warum wird nirgends gespeichert und kann entsprechend auch nicht ergründet werden.


    Du solltest dir allerdings sehr sicher sein, dass es ein Fehler ist. Sollte bei der Prüfung ein Fehler festgestellt werden, ist das Prozedere für dich kostenfrei und wird entsprechend korrigiert. Stellt die Prüfung jedoch fest, dass alles korrekt berechnet wurde und die Arbeit quasi umsonst war, darf dir die Prüfung in Rechnung gestellt werden - keine Ahnung, was mobilcom-debitel da erhebt, sind aber sicher mindestens 30 Euro.


    Zitat

    Ich lege mal Widerspruch ein und bitte den Saftladen darum, zumindest die nachvollziehbaren Zweifel zu erklären.


    Warum Saftladen? Ist auf den ersten Blick alles korrekt gelaufen. Du warst halt in Ägypten und nicht in Frankreich - dort gelten halt EU-Vorgaben nicht...

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