Hallo ihr,
ein bisschen Storytelling von mir zu meinem aktuellen Problemfall.
im Februar wurde von mir ein Vertrag bei der MD (Talkline) über HB erworben, zwei Tage später kamen Gerät und Simkarte an. Das Gerät war beim ersten Einschalten bereits defekt, da es sich sofort wieder ausschaltete (Videoaufzeichnung vorhanden).
Auf Supportanfrage bei HB wurde ein Umtausch (gesetzliche Gewährleistungspflicht) abgelehnt. Am Folgetag wurde alles zusammen mit Widerruf zurück versandt (Zeitspanne drei Tage von Erhalt bis Rücksendung und in Kenntnis Setzung des Widerrufs), somit Einhaltung und korrekte Durchführung des § 355 BGB Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen - dejure.org .
Bei MD ebenfalls unmittelbar schriftlich widerrufen mit in Kenntnis Setzung dies beim Händler gemäß Widerrufsbelehrung durchgeführt zu haben und Forderung auf schriftliche Bestätigung.
Bis heute im (fast Mitte April) keinerlei Rückmeldung von einer der bei beiden Unternehmen erhalten, jedoch zwischenzeitlich (März) erneutes Schreiben an MD verfasst mit erneuter Anforderung einer Widerrufsbestätigung.
Anfang April liefert HB das Paket erneut, wohlgemerkt das dies von mir weder angefordert, weder angekündigt, noch von mir persönlich entgegengenommen wurde (Unterschrifts-Beleg und Zeuge). Unmittelbar erneute unfreie von mir durchgeführte Rücksendung wurde seitens HB mit der Annahme verweigert. Zeitgleich mit meiner zweiten Rücksendung gingen auch Fristsetzungen an beide Unternehmen raus. Bisher keinerlei Reaktion.
Der Fall sollte ganz einfach zu handhaben sein, dass Gesetz schreibt klar vor wozu Unternehmen innerhalb der 14 Tage im Sinne der Gewährleistung, als auch Widerruf verpflichtet sind, somit ist dies in meinem Fall eigentlich kein großes Thema. Eigentlich...
Wie sieht die Situation nun aus? Aufgrund des Widerrufs und der ersten Rücksendung im Februar gemäß innerhalb der Widerrufsfrist sind die Fälligkeit von Forderungen in kraft getreten, womit auch keine Abhängigkeit wie bspw. mit Zug um Zug zum Tragen kommt. Die Folge wird nun sein, dass ein Antrag auf Mahnbescheid nach Ablauf der gesetzten Frist an das jeweilige Unternehmen gestellt wird.
Natürlich könnte man jetzt meinen das dies nicht möglich sei, aufgrund der zweiten (wohlgemerkt unangeforderten und unangekündigten) Lieferung. Ist es aber.
Mit der zweiten Lieferung geht eine u.U. arglistige Täuschung mit einher. Demnach hätte HB das Paket versandt um einem Mahnverfahren in Hoffnung zur Herstellung der Abhängigkeit aus dem Weg zu gehen. Aufgrund der Annahmeverweigerung der Rücksendung scheint dies auch als nicht ganz abwegiger Versuch. Aber auch dies wäre eine Einbahnstraße in Richtung Strafanzeige.
Abgesehen davon hat sich HB aufgrund der Umstände mit der Annahmeverweigerung in den sofortigen Annahmeverzug versetzt. Kommt noch dazu das die Annahme verpflichtend ist.
Kosten entstehen ja bekanntlich immer, so auch Einlagerungskosten und Verzugszinsen.
Jeden Hergang von der Bestellung bis heute habe ich gut und nachweislich archiviert.
Ich kannte bisher kein Unternehmen, welches mit wirklich jedem Schritt den sie weiter auftreten den Zähler für Verstöße gegen geltendes Gesetz erneut inkrementieren.
Schade aber das dieses Vorgehen sich für mich auch weiter negativ auf die MD auswirkt.
Empfehlen kann ich dadurch beide Unternehmen niemandem. HB liefert zwar sehr schnell, aber wehrt ist es nichts wenn sie nicht mal einen simplen Widerruf abhandeln können.
Allerdings wer Jura studiert und Praxiserfahrung sammeln möchte kommt hier sicher auf seine Kosten.
Viele Grüße