Mobiler Router wenn Tethering nicht erlaubt ist

  • Hallo Zusammen,


    ich möchte im Urlaub in Sri Lanka eine Daten-Sim-Karte von 3UK nutzen.


    Bei dieser Karte ist Tethering nicht erlaubt was die Nutzung eines Mobiltelefons als Hotspot ausschließt.


    Kann mir jemand sagen, ob dies auch für einen mobilen Router (Huawei E5573) zutrifft oder ist der Zugriff über einen mobilen Router technisch etwas Anderes als ein Mobiltelefon-Hotspot.


    Vielen Dank und Gruß
    Hans

  • Hi Kirschpudding,


    Danke für deine Antwort.


    Das würde dann bedeuten, dass ein mobiler Router mit einer SIM/Vertrag, der Tethering nicht erlaubt, nicht nutzbar ist.


    Richtig??

  • Allerdings hat es bei den meisten Anbietern keine Folgen wenn man sich an das Verbot nicht hält. Es gibt auch gewisse Tricks um Thetering zu verscheiern.(Browserkennung)

  • Wenn du ein wenig googelst findest du entsprechende Anleitungen. Für den Firefox und Chrome-Browser gibt es die Addons:User-Agent-Switcher zum installieren.Dann kannst du einen beliebigen mobilen Browser eintragen. Beim Firefox_Browser geht das auch manuell ohne Addons. Siehe z.B. hier:
    User-Agent in Browsern ändern
    Einfacher geht es mit aber mit den Addons.

  • Einfach mehr berechnen darf der Anbieter nicht. De Facto dürfte also nichts groß passieren. Kann halt sein, dass der Anbieter das als Verstoß gegen die Vertragsbedingungen wertet und eine Kündigung ausspricht.


    In der Vergangenheit hat das so ziemlich jeder Anbieter im Kleingedruckten ausgeschlossen - ich hab bislang noch nicht wirklich von tatsächlichen Folgen gehört.

  • Ein Anbieter kann mir nicht vorschreiben, wie ich den Tarif zu nutzen habe. Wenn ich einen Hotspot aufbauen will, dann ist das meine Entscheidung. Das ist eine überraschende Klausel und damit nichtig.



    Selten so einen Blödsinn gelesen. Natürlich kann ein Anbieter festlegen, wie eine Optionen verwendet werden soll. Ob die Verbindung dann tatsächlich vom Anbieter getrennt wird, wenn er eine solche fremde Nutzung erkennt obliegt ihm allein.

  • Ein Anbieter kann mir nicht vorschreiben, wie ich den Tarif zu nutzen habe. Wenn ich einen Hotspot aufbauen will, dann ist das meine Entscheidung. Das ist eine überraschende Klausel und damit nichtig.


    Vorsicht vor solchen Halbwahrheiten ;)


    Der § 305c des BGB, auf den du dich beziehst, gilt für Allgemeine Geschäftsbedingungen, nicht für Tarifdetails. Sprich, in den Tarifdetails dürfen durchaus Inhalte ausgeschlossen werden, ohne das automatisch der § 305c zum Einsatz kommt. Der wirkt sich explizit nur auf AGB aus - und Tarifdetails sind keine AGB. Findest du also "überraschende Klauseln" in AGB bist du im Recht, in den Tarifdetails ist das ggf. was anderes.


    Hier ist eher fraglich, inwiefern der Ausschluss von Tethering heute noch aktuell ist und dem "allgmeinen Verkehrsgeschehen" entspricht. Damit dürfte man mehr Chancen haben - das ist in etwa zwar das gleiche wie eine "überraschende Klausel" sein, weil es nicht mehr zwingend üblich ist, wird rechtlich aber anders bewertet.

  • In der Praxis wird die Nutzung von Tethering obwohl es der Tarif ausschließt in den allermeisten Fällen folgenlos bleiben,weil es die Anbieter meistens garnicht kontrollieren.Ansonsten kann der Anbieter einen Prepaid-Vertrag jederzeit kündigen.Dies muss er nicht mal unbedingt begründen.

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