Nach Garantie immernoch kaputt

  • Hallo,
    ich habe volgendes Problem mit meinem HTC Sensation.
    Ich habe ein Vertrag bei vodafone vor 2 Jahren gemacht (der dieses Jahr abläuft). Da aber mein Sensation seid einiger Zeit oft abstürzt und sehr warm wird,(fast 50 Grad, vermute das das der Akku ist) habe ich bei einem vodafone Laden am Mittwoch die Garantie angefordert, man hat mir gesagt ich bekomme durch die Garantie ein neues Gerät. 2 Tage später (also HEUTE) bin ich in den Laden gegangen und konnte mein "neues" Handy dann holen. Man hat das Gehäuse und den Akku vom ALTEN Gerät genommen und ins neue Gesetzt und das wars.
    Dachte mir zuerst ok, vieleicht war das doch nicht der Akku sondern ein Hardwareproblem.
    Als ich zuhause angekommen war, habe ich mich natürlich sofort ran gemacht und das Handy neu eingerichtet, Apps runter geladen, Konten eingerichtet usw. Dabei ist das Handy schon wieder recht warm geworden.
    Habe mir hier auch gedacht ok, viel mit dem Handy gemacht, da wird das leicht warm. Als alles fertig war habe ich er erstmal zur seite gelegt, habe es nicht gebraucht in der nächsten Zeit.
    Dann etwa 2 Stunden später will ich meine Handy benutzen um etas im Internet zu schauen und Swups.... plötzlich aus gegangen. Ok toll, nichtmal ein Tag alt und schon abgestürzt. (obwohl das Gerät ja eig. Werksneu ist, vermute ich mal) Handy natürlich wieder an gemacht und nochmal versucht was was zu schauen. Peng fast zur selben Zeit is das Handy wieder abgesürzt. Habe es nach dem neustart mal mamuell komplett abgeschalten und 10min liegen lassen und dann wieder angemacht. Peng nach einigen Sekunden wieder abgesürzt. Habe das Handy dann wieder angemacht und so schnell ich konnte die einstellung "auf Werkszustand zurücksetzen" verwendet, da ich mir gedacht habe da wird irgend eine App das Problem sein und durch diese einstellung werden alle Aps gelöscht.
    Nach dem das Handy sich abgeschalten hat habe ich es wieder einige Minuten liegen lassen und wieder angemacht. Ich konnte beim einrichten kaum auf WEITER drücken und schon es ist es wieder aus gegangen, habe nichtmal richtig den PIN eingegeben, also konnte das Handy nichtmal einrichten und Apps runter laden.


    Jetzt wollte ich mal fragen was das sein kann und was ich tun soll, was kann das sein das das Handy nach EINEM TAG schon unbenutzbar macht, das Handy ist ja eig. Werks neu. (oder nicht)
    Soll ich wieder in den Laden gehen und wieder eine Garantie anfordern (und bekommen dann wieder nur ein "neues" Gerät, obwohl vielleicht doch der Akku kaputt ist)??? Und habe ich dann überhaupt noch Garantie?

  • AW: Nach Garantie immernoch kaputt


    Du musst das auf jeden Fall reklamieren. Wenn er wirklich der Akku ist, wirst du dich aber selber um Ersatz kümmern müssen. Garantie bzw. richtiger wäre Gewährleistung hast du auf den Akku nur 6 Monate nach Kauf. Die sind ja bei dir um, einen Akku musst du dir also selber neu kaufen.


    Ich würde an deiner Stelle noch einmal im Shop um Austausch des Gerätes bitten. Wenns dann wieder nicht geht, mal mit einem neuen Akku testen. Wenn der hinüber ist, kann getauscht werden so viel man will...

  • AW: Nach Garantie immernoch kaputt


    Moin erstmal...!


    Der Akku unterliegt der gleiche Gewährleistung wie der Rest des Gerätes. Anders lautende Einschnitte ins Gewährleistungsrecht sind mir nicht bekannt.


    Kannst Du bitte mal eine beweismittelfähige Quelle mit Rechtsanspruch für Deine Aussage hinterlegen @ Kirschpudding?


    In diesem Sinne


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  • AW: Nach Garantie immernoch kaputt


    Stimmt, ich habe das ein bisschen falsch bzw. unvollständig erklärt.
    Prinzipiell besteht auf das gesamte Gerät 24 Monate Gewährleistung. Nach 6 Monaten greift allerdings die Beweislastumkehr nicht mehr (siehe § 476 BGB) und der Käufer muss nachweisen, dass der Fehler bereits bei Gefahrenübergang - also dem Kauf - bestand.
    Und das bei bei "Verschleißteilen" wie Akku, Headset, Daten- und Ladekabel meist schwierig bis unmöglich.


    So ist es richtig, Asche auf mein Haupt ;)


    Das heißt, der TE müsste jetzt zweifelsfrei nachweisen, dass der Akkudefekt nicht durch ihn bzw. durch falsche Handhabung/Ladung entstanden ist.
    Das ganze gilt natürlich nur für die gesetzliche Gewährleistung, nicht für etwaige zusätzliche Garantien.

  • AW: Nach Garantie immernoch kaputt


    Moin nochmal...!


    Auch nachfolgende Darstellung ist in vorliegender Form nicht mehr rechtsverbindlich.


    Stimmt, ich habe das ein bisschen falsch bzw. unvollständig erklärt.
    Prinzipiell besteht auf das gesamte Gerät 24 Monate Gewährleistung. Nach 6 Monaten greift allerdings die Beweislastumkehr nicht mehr (siehe § 476 BGB) und der Käufer muss nachweisen, dass der Fehler bereits bei Gefahrenübergang - also dem Kauf - bestand.
    Und das bei bei "Verschleißteilen" wie Akku, Headset, Daten- und Ladekabel meist schwierig bis unmöglich.


    Der Käufer muss gar nichts mehr nachweisen.


    1. Näheres ist mit vorliegender Richtlinie "Klick mich...!"


    - Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter -

    für die Europäische Union verbindlich geregelt.


    [QUOTE]
    (22) Die Vertragsparteien dürfen die den Verbrauchern eingeräumten Rechte nicht durch Vereinbarung einschränken oder außer Kraft setzen, da dies den gesetzlichen Schutz aushöhlen würde. Dieser Grundsatz hat auch für Klauseln zu gelten, denen zufolge dem Verbraucher jede zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehende Vertragswidrigkeit des Verbrauchsguts bekannt war. Der dem Verbraucher aufgrund dieser Richtlinie gewährte Schutz darf nicht dadurch geschmälert werden, daß das Recht eines Nichtmitgliedstaats als das auf den betreffenden Vertrag anzuwendende Recht gewählt worden ist.


    Wenn wir hier also Zukünftig über Gewährleistung reden, dann unter Berücksichtigung der derzeit geltenden Rechtslage und alle bitte einheitlich.


    Gewährt der Hersteller also eine Gewährleistung von 24 Monaten auf eine Produkt, so umfasst diese Gewährleistung auch die fest-/beweglich verbauten, "wie Du so schön sagst Verschleißteile @ Kirschpudding", diese unterliegen nämlich dem gleichen Gewährleistungsumfang. Auch anders lautende, schriftliche Auslegungen, sind entsprechend dieser Grundlage unwirksam.


    Auch wenn die Hersteller es gerne wollten, aus dieser lästigen Verschleissteilenummer kommen sie nicht mehr heraus. EU-Bürokraten haben eben auch meist teure Smartphones und es dauert immer eine ganze Weile, bis sie reagieren, aber da war wohl die Schmerzgrenze erreicht.


    Wenn wir hier also Zukünftig über Gewährleistung reden, dann unter Berücksichtigung der derzeit geltenden Rechtslage und alle bitte einheitlich.


    Ansonsten, bleibt immer noch die Möglichkeit, sich entsprechend juristisch vertreten zu lassen.


    In diesem Sinne


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  • AW: Nach Garantie immernoch kaputt


    Danke für die Antworten.
    Ich bin gestern nochnal in den Laden gegangen und habe Erklärt was da los ist. Der Mitarbeite meinte zuerst ich soll als aller ersten ein Systemupdate auf das Android 4.0.0.... machen, was aber schon drauf war!!!
    Als ich ihm nochnal alles erklären wollte, ist dem Mitarbeiter das Handy sogar werend er was nachschauen wollte 2x Abgestürzt.(inerhalb von 2 Minuten)
    Dann hat er gesagt er bestellt nochmal ein neues Handy und das wars.
    Als ich gefragt habe ob da nicht auch mal ein neuer Akku dabei ist hat er gesagt der Akku ist wie beim Auto die Bremsen ein Verschleissteil und geht nicht unter die Garantei, sondern nur das Handy/Hardware selber.


    Ich kaufe mir jetzt bei E-bay ein neuen Akku und beutze beim neuen Gerät nur diesen, vielleicht liegt es doch ma Akku.


    PS: Noch ne kleine Fragehabe ich, ist der HTC Sensation XL Akku der selbe wie der für das normale HTC Sensation?

  • AW: Nach Garantie immernoch kaputt


    Moin nochmal...!



    Als ich gefragt habe ob da nicht auch mal ein neuer Akku dabei ist hat er gesagt der Akku ist wie beim Auto die Bremsen ein Verschleissteil und geht nicht unter die Garantei, sondern nur das Handy/Hardware selber.


    Wenn Du Dir das gefallen lässt, eigene Schuld. Den Thread hier ausdrucken, und sich den Werkstatt-/ Abteilungsleiter rufen lassen, wäre das Gebot der Stunde gewesen. Du hättest sogar Anspruch auf ein Ersatzgerät für den Bestellzeitraum gehabt. Aber lassen wir das, da Du jetzt ja offensichtlich mit der Lösung zufrieden bist.


    In diesem Sinne


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  • AW: Nach Garantie immernoch kaputt


    Ede, nimms mir nicht übel, aber ich komme mit deinem verunfallten Quote nicht ganz klar.


    Ich schrieb ja bereits, dass sich die Gewährleistung auf das gesamte Gerät, also auch Akku und Co. bezieht. Dein Quote der EU-Richtlinie sagt allerdings alles aus, nur nicht zum Thema Beweislastumkehr. Und die gilt ja nach wie vor und ist im BGB geregelt und keine Einzelvereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer.


    Erklärs mir also bitte noch ein wenig genauer, ich verstehs nicht.

  • AW: Nach Garantie immernoch kaputt


    Moin nochmal...!


    Wenn wir hier schon über Gesetzte reden wollen, @ Kirschpudding, dann müssen wir sie lesen und zwar von Anfang an. Das beginnt meist mit dem Vorwort oder der Präambel.


    Seit Beginn der EU findest Du in den Präambeln der Gesetzbücher die Einschränkung des Geltungsbereichs, durch übergeordnete Richtlinien und Rechtsprechung im Rahmen der EU-Gesetzgebung.


    Im Streitfall würde sich eine Klage also auch in der Reihenfolge 1.) EU-Recht, 2.) Nationales Recht darstellen. Wird dabei im konkreten Fall für den Kunden entschieden, so trägt der Hersteller auch die angefallenen Verfahrenskosten.


    Gibst Du bei Google mal Gewährleistungsrecht ein, landest Du bei "Klick mich...!".
    Dort, findest Du dann gleich im zweiten Absatz, die von mir zitierte Richtlinie, mit den Worten...


    Zitat


    In der Europäischen Union, bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG, Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.


    Gemeint ist hier die Verjährungsfrist, also der Ablauf der Gewährleistung und zwar durch den Verkäufer, der in die Gewährleistungspflicht durch den Hersteller unmittelbar eintritt. Deutlicher wird es aber noch im folgenden...!


    Im vorliegenden Fall, spielt das BGB einer untergeordnete, gestaltende Rolle, abweichend von §437 - §439 sowie §476 und ff. gewähren Hersteller, abweichend von der von Dir zitierten Regelung, nach BGB 24 Monate Garantie auf den Kaufgegenstand.


    Und zwar aus folgendem Grund:


    Zitat


    [FONT=&amp]Nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Gewährleistung seit 1. Januar 2002 im Regelfall zwei Jahre, beginnend mit Übergabe der Kaufsache.[/FONT]


    Wobei es auch dem Hersteller unterliegt, durch geeignete Maßnahmen, fahrlässigen Gebrauch auszuschließen. Dabei reden wir hier nicht, von Sturz-/, Wasser-/ und Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch der Sache. Da steht weiter auch nichts von Verschleißteilen in den Garantierichtlinien.


    Zitat


    Eine Ausnahme gilt lediglich für den Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB), wo eine Verkürzung nur bei gebrauchten Kaufsachen und dort maximal auf ein Jahr möglich ist (§ 475 Abs. 2 BGB). Eine Verkürzung der Verjährungsfristen sowie ein Ausschluss von Mängelansprüchen (etwa bei Verschleißteilen) bei Neuwaren ist hingegen bei einem Verbrauchsgüterkauf vor Mitteilung des Mangels an den Unternehmer nicht möglich.


    So, nun müssen wir noch den Zahn der Beweislastumkehr mal eben ziehen, damit in Zukunft hier schmerzfrei geschrieben werden kann. Hier liegt nämlich eine "Vermutung" zu Grunde, nicht als eine Vermutung. Vermutet wird allerdings nur in der Theologie, das "der Herr auferstanden ist" oder in der Psychologie das "irren menschlich" ist.


    Vermutet wird wir nämlich, dass der entsprechende Mangel, der "defekte Akku" @ Kirschpudding, schon beim Kauf erkennbar defekt, gewesen sein müsste. Das zu beweisen, ist aber wie Du selber schon geschrieben hast, unmöglich. Deswegen unterliegt auch der Akku weil kein Verschleißteil, haben wir ja im vorstehenden "Quote" schon geklärt, der gleichen Gewährleistung wie die eigentliche Sache, das Handy, auch.


    Zitat


    Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, "es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar". Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.


    Nun kommt es natürlich immer noch darauf an auf welcher Seite Du stehst. Hat der Kunde sich im Umgang nicht unsachgemäß verhalten und ist drüber hinaus noch entsprechend rechtsfest und informiert, ist das Recht auch auf der Seite des Kunden.



    Deswegen eben vielfach diese Vernebelungs-/ und Almosenpraxis, oder eben der Kulanzmissbrauch ohne Ableitung einer Rechtsfolge. Meist reicht es aber informiert zu sein und bestimmt aufzutreten, bevor Justizia sich bemühen muss.


    In diesem Sinne


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  • AW: Nach Garantie immernoch kaputt


    Du widersprichst dir bzw. in deinem Quote aber selber...


    Du schreibst einerseits:


    Zitat

    Vermutet wird wir nämlich, dass der entsprechende Mangel, der "defekte Akku" @ Kirschpudding, schon beim Kauf erkennbar defekt, gewesen sein müsste. Das zu beweisen, ist aber wie Du selber schon geschrieben hast, unmöglich. Deswegen unterliegt auch der Akku weil kein Verschleißteil, haben wir ja im vorstehenden "Quote" schon geklärt, der gleichen Gewährleistung wie die eigentliche Sache, das Handy, auch.


    Quotest dann aber dieses:


    Zitat

    Abweichend gilt beim [replacer_a] ([replacer_a] BGB) teilweise nach [replacer_a] BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, "es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar". Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.


    Die Beweislastumkehr hat aber nix mit der Definition Verschleißteil oder nicht zu tun. Die gilt für die gesamte Sache, auch für das Telefon selber und eben auch auf Akku, Kabel und Co.
    Das sagt dein Quote ja auch aus, nämlich das nach 6 Monaten der Käufer beweisen muss, dass der Fehler bereits bei Kauf bestand. In den ersten 6 Monaten muss hingegen der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht beim Kauf bestand.


    Lies dir deinen letzten Quote also am besten noch einmal durch, der ist nämlich korrekt ;)


    Im vorliegenden Fall ging es mir im Zusammenhang mit der Beweislastumkehr darum, dass das Telefon und damit auch der Akku bereits knapp 2 Jahre alt ist. Der Kauf alsi fast 2 Jahre zurück liegt. Entsprechend greift hier die Beweislastumkehr nicht mehr, da die ersten 6 Monate bereits rum sind. Der TE muss also nachweisen, dass der Akku - sollte er defekt sein - nicht durch unsachgemäße Nutzung/Aufladung, ect. kaputt gegangen ist. Und das ist und bleibt schwer bis unmöglich.


    Das habe ich aber auch genau so geschrieben - ich weiß nur nicht, was du verstanden hast. Fakt ist jedoch, dass man die Beweislastumkehr nicht einfach so aushebeln kann - und das sagt dein Quote ja auch genauso aus.


    Ich will dir echt nicht zu nahe treten, aber hier schreibst du im Zusammenhang mit der Beweislastumkehr einfach kompletten Unsinn. Und mehr habe ich nie angesprochen, keine generelle Gewährleistung und dergleichen, die irgendwo geregelt ist, sondern nur die Beweislastumkehr. Das 24 Monate auf alles gelten, ist unbestritten - das habe ich ja auch korrigiert, da ich es erst falsch formuliert habe - es ging mir nur um die Beweislastumkehr ;)


    Und um abschließend noch einmal deinen Wikipedia-Artikel zu zitieren:


    Zitat

    In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.


    Zitat

    So, nun müssen wir noch den Zahn der Beweislastumkehr mal eben ziehen, damit in Zukunft hier schmerzfrei geschrieben werden kann. Hier liegt nämlich eine "Vermutung" zu Grunde, nicht als eine Vermutung. Vermutet wird allerdings nur in der Theologie, das "der Herr auferstanden ist" oder in der Psychologie das "irren menschlich" ist.


    Das wird mir zu hoch, am Ende interessieren deine Meinungen darüber ja im Schadensfall eh keinen ;)

  • AW: Nach Garantie immernoch kaputt


    Moin nochmal...!


    Im Gewährleistungsrecht steht auch folgender Satz @ Kirschpudding...,


    Zitat


    Die Regelungstechnik des Gesetzes mit mehrfachen Verweisungen ist kompliziert und für Nichtjuristen daher nicht immer verständlich.


    Zitat


    Die Rechtsprechung sollte daher in solchen Fällen immer berücksichtigen, dass ein Schadensereignis in der Regel aus sich heraus darauf verweist, dass der Mangel eben von Anfang an vorhanden war, da andere Güter dieser Gattung eben diesen Schadensverlauf nicht aufweisen und ansonsten nicht zu erkennen ist, inwiefern der Kunde diesen Schaden verursacht haben sollte.


    Dies hier soll auch für Dich keine ideologische Umerziehung sein, wenn Du von berufs- wegen, zu der hier dargestellten Haltung ohne weitere Reflektion angehalten bist. Wer beißt schon gern die Hand, die einen füttert...!


    Ich für meinen Teil werde im konkreten Fall dem betroffenen Nutzer jegliche Unterstützung geben, mit der passenden Argumentation in die Auseinandersetzung im Hinblick auf Gewährleistungsmängel einzutreten.


    Sollte wir darüber unterschiedlicher Ansichten sein, wäre es vielleicht ganz klug, diese nicht nach außen dringen zu lassen.


    In diesem Sinne


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    Zitat

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  • AW: Nach Garantie immernoch kaputt


    Zitat

    Dies hier soll auch für Dich keine ideologische Umerziehung sein, wenn Du von berufs- wegen, zu der hier dargestellten Haltung ohne weitere Reflektion angehalten bist. Wer beißt schon gern die Hand, die einen füttert..


    Das finde ich ganz schön dreist von dir...


    Du unterstellst mir damit also, dass ich ein ferngesteuertes Objekt meiner Arbeit bin, dass unreflektiert alles nachkaut, was von oben gesagt wird.
    Das ich dahingehend eine Ausbildung bzw. ein Studium habe - und das ohne jegliche Arbeits- oder Anbieterbeteiligung - scheint nicht zu interessieren. Du überlegst nicht einmal, was ich dir oben sagen wollte und beharrst auf deiner - für diesen Fall teilweise falschen bzw von falschen Annahmen ausgehenden - Meinung.


    Zusammenfassend: Du hast Recht, alle anderen nicht und die sind dann auch noch zu doof und folgen willig ihrem Herrn...


    Schönen Dank auch, ich beende das jetzt hier.

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