National-Tarife ohne Roaming zulässig?

  • Hallo,


    ich habe hier schon regelmäßig gelesen. Ab dem 15. Juni sollen die Roaming-Gebühren bei den Mobilfunk-Tarifen wegfallen. Doch wie sieht das bei den National-Tarifen aus? Ist es überhaupt vom Mobilfunkanbieter zulässig, eine Roaming-Sperre einzurichten und kein Roaming anzubieten?


    Anbieter wie yourfone und DeutschlandSIM bieten solche "National-Tarife" aktuell ohne Roaming an, können die das auch ab dem 15. Juni? Ich glaube nicht, dass so ein Tarif vor Gericht bestand hält, denn hier werden die Rechte des Verbrauchers eindeutig beschnitten. Die Bundesnetzagentur schreibt vor, dass Roaming ohne Aufpreis möglich sein muss, da kann man nicht einfach Roaming generell sperren.


    Gibt es da schon von der Verbraucherzentralen Abmahnungen und gerichtliche Auseinandersetzungen?

  • Kurz gesagt: Ja, es ist zulässig.


    Als die ersten Discounter im Frühjahr damit anfingen, National Tarife ohne Auslandsfreischaltung anzubieten, hat die Bundesnetzagentur bestätigt, dass es zwar nicht Sinn der neuen Roamingverordnung, rechtlich aber zulässig ist.


    Ausschlaggebend ist, was man gebucht hat. Sprich, wenn du dich bewusst für einen Tarif ohne Roaming entscheidest, dann muss dein Anbieter dir diesen nicht im Ausland zur Verfügung stellen. Anders siehts aus, wenn du einen Tarif mit Roaming gebucht hast - hier darf nicht einfach so eine Deaktivierung des Roamings stattfinden.


    Zitat

    Die Bundesnetzagentur schreibt vor, dass Roaming ohne Aufpreis möglich sein muss, da kann man nicht einfach Roaming generell sperren.


    Ja und Nein.
    Die neue Verordnung sieht lediglich vor, dass Roamingaufschläge nicht mehr zulässig sind. Also keine Extra-Gebühren für die Auslandsnutzung anfallen dürfen (zumindest bis zu einer gewissen Grenze). Das die Anbieter die Auslandsnutzung nicht von vornherein sperren dürfen ist leider nicht Bestandteil der Verordnung - deswegen ist es auch rechtlich zulässig. Quasi ein Schlupfloch, um die Neuregelung geschickt zu umgehen.


    Oder noch einfacher gesagt: Hier klafft ein Regulierungsloch, welches ausgenutzt werden kann.

  • Ja, darf man. Erklärung, siehe oben.


    Wenn der Tarif von vorherein kein Roaming zulässt und auch so angeboten wird, dann darf der Anbieter das. Du kannst dich ja dann bewusst dafür entscheiden, ob du mit dieser Einschränkung einverstanden bist oder nicht.


    Einen solchen Tarif ohne Roamingfreischaltung buchen und dann wie das Rumpelstielzchen darauf pochen, dass man doch "Roam-like-Home" nutzen möchte, funktioniert nicht.


    Anmdersherum geht halt nicht. Also Tarif mit Roaming verkaufen und dann einfach so das Roaming sperren - von vornherein ausschließen ist jedoch zulässig.


    Siehe dazu auch noch mal hier, Stichtwort "Fair-Use-Regel", auch etwas, das sehr schön schwammig formuliert wurde:


    Vorsicht Roaming: So umgehen die Anbieter die EU-Regulierung


    Dein Problem bei der Sache ist, dass du das Gesetz anders interpretierst als es geschrieben ist.


    Du interpretierst, dass jeder deutsche Tarif kostenlos im Ausland genutzt werden darf und leitest davon ab, dass es keine Tarife ohne Roaming geben darf.


    Korrekt ist aber, wie oben schon erklärt, dass keine Zusatzgebühren für die Auslandsnutzung erhoben werden dürfen. Das schließt allerdings nicht aus, dass die Anbieter das Roaming von Anfang an sperren und gar nicht erst zulassen dürfen. Das dürfen sie. Das sie das nicht dürfen, ist nicht Teil der Regulierung. Das steht nirgends und ist auch von keinem Passus ableitbar - ergo: sie dürfen.


    Das sind die Feinheiten gesetzlicher Regelungen. Die sind nicht immer logisch und schon gar nicht immer so, wie es die Medien darstellen. Da kommt es schnell zu Missverständnissen.


    Prominentes Beispiel: Das Verbot, dass Prepaid-Guthaben verfallen darf, von vor ein paar Jahren.


    In den Medien wurde es gern als "Prepaidkarten dürfen nicht mehr verfallen" dargestellt, was begrifflich an sich auch völlig korrekt ist.


    Der Kunde versteht jedoch: Prepaidkarten dürfen nicht mehr deaktiviert werden und laufen unendlich weiter, auch wenn sie nicht genutzt werden.


    Gemeint ist aber: Prepaidkarten dürfen weiterhin deaktiviert werden (etwa, wenn sie zu wenig genutzt werden), das Guthaben darf aber nicht mehr verfallen und muss auf Wunsch des Kunden ausgezahlt werden.


    Bis Dato war es so, dass das Guthaben auf Nimmerwiedersehen weg war, wenn die Karte deaktiviert wurde. Das ist seit dieser Neuregelung eben nicht mehr so.
    Bei den Leuten kam es aber auch völlig falsch an...

  • Die Bundesnetzagentur hat diesbezüglich eine Informationsseite veröffentlicht, auf der viele Fragen erklärt werden.


    Zitat


    Kann mein Mobilfunkanbieter einzelne Dienste vom [B]Roaming ausschließen?[/B]



    Ja, Mobilfunkanbieter sind nicht verpflichtet, Roamingdienste generell bzw. Roamingdienste in der gesamten Europäischen Union anzubieten. Ihr Mobilfunkanbieter kann insofern einzelne Dienste (Sprache, SMS, Daten) vom Roaming ausschließen oder Roaming gänzlich in den Verträgen ausschließen. Sofern der Anbieter Roaming gänzlich in dem Vertrag ausschließt, ist es nicht zulässig, Roamingdienste gegen ein zusätzliches Entgelt zur Verfügung zu stellen. Das Angebot von Roamingleistungen gegen ein zusätzliches pauschales Entgelt zum inländischen Tarif stellt insoweit einen Verstoß gegen die Verordnung dar.


    Zitat


    Mein Mobilfunkanbieter [B]bietet kein Roaming mehr an. Darf er das?[/B]


    Ja, dem Mobilfunkanbieter ist es überlassen, ob er Roamingleistungen anbietet oder nicht. Eine Verpflichtung zum Angebot von Roamingdiensten gibt es nicht.


    Siehe: https://www.bundesnetzagentur.…g/RLAH/RLAH_faq-node.html

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