Rechtliche Schritte möglich bei nicht funktionierendem WLAN?

  • Hi,

    wir haben eine Vodafone Easy Box 803 zu Hause. Diese funktioniert seit ca. 2 Monaten nicht ordnungsgemäß. Das Telefon funktioniert,


    allerdings das Internet nicht. Sämtliche Geräte die wir haben (2 Laptops und 2 Handys) erkennen die Easybox, können sich aber nicht mit


    ihr Verbinden. Das Problem liegt hier eindeutig in der Easybox. Nach Wochenlangem Telefonieren mit dem Vodafone Service und vielen


    leeren Versprechungen (angebliche Bemühungen durch Techniker; Einmalzahlungen als Entschädigung die es dann doch nicht gab) hat sich


    nichts geändert. Als letzten schritt hatten wir ein Schreiben aufgesetzt, in dem wir mit einem Anwalt drohten sollte sich innerhalb von


    2 Wochen nichts tun. Und es tat sich nichts.

    Die Antwort von Vodafone kam schnell aber plump: "Wir haben Ihren Anschluss überprüft. Von unserer Seite her funktioniert der Anschluss


    ohne Probleme. Die Bereitstellung des WLAN ist nicht Bestandteil des Vertrags, daher wären rechtliche Schritte zwecklos. Bitte


    überprüfen Sie Ihre Geräte." Und dann der Verweis auf die Störungshotline von Vodafone. Die selbe mit der wir uns seit mehreren Wochen


    rumplagen und mehr in der Warteschleife hängen als Antworten zu bekommen.

    Um es nochmal kurz zu fassen: Das Internet funktioniert seit 2 Monaten nicht, Bezahlt wird natürlich trotzdem weiter. Der Vodafone


    Service tut genau NICHTS um uns zu Helfen.

    Gibt es hier Möglichkeiten eine außerordentlich Kündigung zu erzwingen? Gibt es überhaupt eine Rechtsgrundlage auf der man hier


    irgendetwas erreichen kann?

    Grüße,

    Mäppel

  • AW: Rechtliche Schritte möglich bei nicht funktionierendem WLAN?


    Funktioniert das Internet tatsächlich nicht oder nur das WLAN nicht? Habt ihr eure geräte mal per LAN-Kabel verbunden und getestet, ob dann das Internet funktioniert?


    Habt ihr den Router gekauft oder geliehen? Wie alt ist er?

  • AW: Rechtliche Schritte möglich bei nicht funktionierendem WLAN?


    Außerordentliche Kündigung der Hauptleistung (Internetzugang) ist nur bei defektem WLAN-Router nicht möglich. Rechtliche Schritte sind nur hinsichtlich des WLAN-Routers möglich, sofern es entweder ein Leihgerät ist oder ein gekauftes Gerät, bei dem die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre) noch nicht abgelaufen ist.
    Eventuell hilft auch ein Firmwareupdate weiter: Vodafone EasyBox 803 - Firmware-Updates & Handbücher für das DSL-Modem

  • AW: Rechtliche Schritte möglich bei nicht funktionierendem WLAN?


    Geeeeiiiiillll, solche Kunden hab ich geliebt als ich im Technischen Support von t-online war....



    Erstmal beschimpfen lassen und dann den Spieß umdrehen und leicht dezent durch die Blume sagen wie doof der Anrufer doch ist :D:D


    Das schlimme ist ja nicht wenn mans technisch nicht kapiert, das schlimme ist wenn man sich vorab nicht erkundigt und dann gleich mit der Tuere oeffentlich ins Forum faellt.


    @ TS


    geht denn das Internet via LAN Kabel? Welche Verschluesselung wird bei der Easybox eingesetzt, welchen Schluessel hast du eingegeben, woher hast du diesen Schluessel und so weiter und so fort.......

  • AW: Rechtliche Schritte möglich bei nicht funktionierendem WLAN?


    Das ist ein sehr hilfreicher Beitrag!!!!!
    So etwas kann auch nur von einem ehemaligen "Supporter" kommen. Schon Deine Fragen am Ende zeigen wie Betriebsblind Du inzwischen bist. Hier versucht ein Kunde, der offensichtlich nicht über Deine technischen Kenntnisse verfügt, Hilfe von seinem Provider zu bekommen und hat das Pech auf einen eben solchen Ignoranten wie Dich zu treffen. Ich habe gerade mit M-Net das gleiche Problem. Da wird großartig in der Werbung die Fritz-Box angekündigt, mit ihren tollen W-LAN Eigenschaften und dann heißt es im Ernstfall,"nicht Bestandteil des Vertrages". ( nein, auch ich habe die 5 Seiten (in Schriftgröße 4) nicht komplett durchgelesen, meine Schuld!!!!
    Kannst Du Schlauberger mir mal verraten wie ich meine iPhones und iPads sowie meinen Tablet-PC ohne LAN-Anschluss an die Fritzbox anschließen soll????
    Jörg Michael Fischer

  • AW: Rechtliche Schritte möglich bei nicht funktionierendem WLAN?


    Fraglich ist bei solchen Geschichten halt immer, wie die FritzBox konfiguriert ist. Da sind die Fragen, wie ich sie in #2 und DieArmeSau in #4 gestellt hat, schon nicht ganz unwichtig.
    Der häufigste Fehler liegt bei sowas nun mal darin, wie man das ganze konfiguriert hat. Mal ganz davon abgesehen, dass der Anbieter nicht immer verpflichtet ist, eine neue Box zu liefern. Ist die außerhalb der Garantie oder von woanders her, muss der nämlich im Zweifel gar nichts... Aber wenn man nur meckert und die wichtigen Fragen dann nicht beantwortet, weil man hier nach seinem Gemecker nicht mehr reinschaut, kann man auch nicht helfen - da drängt sich dann natürlich der Gedanke auf, dass eigentlich nur gemeckert werden sollte ;)


    Mal ganz davon abgesehen, dass der von dir kritisierte Beitrag von DieArmeSau von 2013 ist ;)


    Aber mal zum Vergleich: Meine Eltern hatten bis vor 2 Wochen noch einen alten Freenet-DSL (Ja, da stand wirklich noch Freenet Komplett bei 1&1 auf der Rechnung) mit einer FritzBox von 2007. Das Ding hat sich nun endgültig verabschiedet und gemeint, dass es keinen Bock mehr hat.
    Denkst du, da gab es von 1&1 eine neue? Pustekuchen, die war aus allen Garantien und Gewährleistungen raus und ich musste eine neue kaufen. Vergünstigt zwar, aber kostenfrei gabs die nicht mal in der Vertragsverlängerung mit Tarifwechsel... ;)

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