• Durch die neue Roamingverordnung kannst du deinen Tarif im EU-Ausland wie im Inland nutzen.


    Bist du mit diesem also in Spanien (Mallorca) und telefonierst in ein deutsches Mobil- oder Festnetz, bezahlst du das, was du auch in Deutschland für dieses Gespräch bezahlen würdest.
    Welche Gebühren also konkret anfallen, hängt davon ab, was du für einen Tarif hast. Dieser gilt in dem Sinne auch im EU-Ausland.


    Hast du in Deutschland eine Flat, dann hast du die auch für Mallorca --> Deutschland...

  • Guten Morgen, ich habe dies hier gestern gelesen und möchte dazu etwas aussagen. Viele Mobilfunkanbieter haben vorab dieser EU Verordnung eine sogenannte „Fair-Use-Policy” oder einen alternativen Roaming Tarif eingeführt. Dies wird vor allem beim Daten Volumen bemerkbar, damit wäre die EU Verordnung außer Kraft gesetzt und so manch einer wird sich hinterher wundern. Ich finde dies auch ziemlich daneben zumal man sich auf rein nichts verlassen kann was Verordnet wird.

  • Die Fair-Use-Regel und die alternativen Roamingpakete sind aber zwei verschiedene Paar Schuhe...


    Die Fair-Use kommt bei einigen Anbietern in Zusammenhang mit dem regulierten EU-Tarif zum tragen und wird angewendet, wenn die deutschen Tarife "über Gebühr" im Ausland genutzt werden. Wer sich normal im Urlaub aufhält und sein Smartphone halbwegs normal nutzt, dürfte damit kaum in Berührung kommen. In der Regel betrifft das auch nur Tarife, die vergleichsweise hohe Inhalte für kleines Geld beinhalten. Die Drillisch-Marken arbeiteteten zum Beispiel damit.
    Es ist allerdings ein Trugschluss, dass man da gleich nach 3 Gesprächsminuten rein fällt. Das wird erst bei einer stärkeren Nutzung relevant - und außer Drillisch macht(e) das an sich auch kaum einer... Weiterhin gilt die Fair-Use-Regel voranging für die Datenmengen und weniger für Sprach- und SMS-Flats.


    Die alternativen Roamingpakete wiederum können alternativ zum regulierten EU-Roaming angeboten werden und sind zulässig, sofern der Tarif direkt mit diesem Paket angeboten wird. Hier war auch Drillisch in den letzten Wochen der Anbieter, der das am häufigsten gemacht hat.
    Allerdings sind diese Pakete auch nur zulässig, wenn sie von vornherein dabei sind, sich der Kunde also aktiv für einen Tarif mit alternativem Roamingpaket entscheiden. Eine Tarif ohne entsprechendes Paket anbieten und dieses im Nachgang ohne Zustimmung des Kunden einbuchen gibt es nicht.
    Zudem können sich Kunden jederzeit kostenfrei für den regulierten EU-Tarif entscheiden, der Anbieter muss den Wechsel möglich machen und darf nicht auf dem Paket beharren.
    Diese Pakete haben zum Teil auch ihre Vorteile, beispielsweise ist meist die Schweiz inkludiert (im regulierten EU-Tarif nicht) und die dort zur Verfügung gestellten Datenpakete werden unabhängig vom Inlandsvolumen angeboten.


    Siehe auch hier: Bundesnetzagentur erklärt zulässige Roaming-Ausnahmen › Mobilfunk-Talk.de - News


    und


    Drillisch: simply, maXXim, smartmobil und Co. mit Roamingoption › Mobilfunk-Talk.de - News


    --> Hier wird auch mal das mit der Fair-Use-Regel näher erläutert...


    Aber Achtung, auch Drillisch beginnt nun verstärkt, das normale EU-Roaming anzubieten und verzichtet auf das alternative Roamingpaket.


    Siehe:


    Drilisch: Tarife ab sofort mit reguliertem EU-Roaming › Mobilfunk-Talk.de - News


    und


    PremiumSIM: Ab sofort regulierter EU-Tarif voreingestellt › Mobilfunk-Talk.de - News


    Alles in allem sollte man sich vorab informieren, wie der eigene Anbieter das handhabt und was man in seinem Tarif beinhaltet hat.
    Grundsätzlich gilt jedoch: Der Inlandstarif kann ohne zusätzliche Gebühren im EU-Ausland genutzt werden - in einem vertretbaren Rahmen und bei "normaler" Nutzung und sofern man keinen Tarif mit alternativen Roaming-Paket gebucht hat. In diesem Fall gilt dass dieses und dessen Konditionen...


    Da der TE explizit nach der Sprachtelefonie gefragt hat, ist das mit der Fair-Use-Regel eh nicht so relevant, da die voranging bei den Datenvolumina zum tragen kommt.
    Wird in Deutschland eine Allnet-Flat genutzt, kann man diese auch im EU-Ausland nutzen (im EU-Tarif). Bis da eine Fair-Use-Regel greift, muss man sich recht lange sprechen ;) Und selbst wenn, wird es sicherlich erst wieder Gerichte geben, die sich mit der Frage beschäftigen müssen, ab wann bei einer Allnet-Flat nicht mehr von einer "vertragsgemäßen" Nutzung zu sprechen ist. Bislang bewegte man sich da in Bereichen von zum Teil mehreren tausend Gesprächsminuten pro Monat.


    Ob der TE nun den regulierten EU-Tarif nutzen kann oder ein alternatives Roamingpaket hat, hängt davon ab, was er wann gebucht hat... Da er schreibt, er hat einen Tarif ohne Roamingpaket, greift das EU-Roaming und er kann erst einmal den Tarif zu Zuhause nutzen (ggf. mit Fair-Use-Regel im Bereich Daten).

  • Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.

    • :)
    • :(
    • ;)
    • :P
    • ^^
    • :D
    • ;(
    • X(
    • :*
    • :|
    • 8o
    • =O
    • <X
    • ||
    • :/
    • :S
    • X/
    • 8)
    • ?(
    • :huh:
    • :rolleyes:
    • :love:
    • 8|
    • :cursing:
    • :thumbdown:
    • :thumbup:
    • :sleeping:
    • :whistling:
    • :evil:
    • :saint:
    • <3
    • :!:
    • :?:
    Maximale Anzahl an Dateianhängen: 10
    Maximale Dateigröße: 1 MB
    Erlaubte Dateiendungen: bmp, gif, jpeg, jpg, pdf, png, txt, zip

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!