Rückforderung unberechtigtes Startguthaben

  • Hallo,


    ich habe folgendes Problem:


    im Dezember gab es die Weihnachtsaktion von Debitel wonach man 100 Euro Startguthaben bekommt, wenn man denn Online einen Vertrag mit Handy mit dem Tarif TMobile Flat M abschliesst. Dies habe ich auch getan.


    In den Monaten Jan/Feb 2011 wurde mir dieses Startguthaben auch gewährt. Heute wurde mir allerdings eine Rechnung zugestellt und in dieser REchnung auch das bisher gewährte - jedoch jetzt auf einmal unberechtigte - Startguthaben zurückgefordert.


    Ich habe bei der Hotline angerufen und mir diese "Nicht-Berechtigung" erklären zu lassen:
    Also, laut Debitel ist denen leiderleider dieses MIssgeschick erst jetzt aufgefallen, da ich ja die vergangenen Monate keine Rechnung gehabt hätte (was nicht stimmt - ich hatte ja welche nur eben über 0.00 Euro). Und mein Tarif wäre bei dem STartguthaben nicht dabei gewesen, dass muss ein technischer Fehler gewesen sein blablabla....:motz:


    Da ich in den vergangenen 5 Jahren kein Privathandy brauchte nun meine Frage an Euch: Habt ihr so etwas schon einmal erlebt und was kann ich dagegen tun? Meines Erachtens kann das Startguthaben doch nicht 4 Monate später einfach wieder entzogen werden, denn schliesslich bin ich aufgrund dessen den Vertrag erst eingegangen und es wurde mir ja bisher gewährt. Ist so etwas nicht Betrug am Kunden?


    Vielleicht kann mir ja jemand helfen oder aber hat die gleichen Erfahrungen gemacht...


    Viele Grüsse


    Eure it_lerin

  • AW: Rückforderung unberechtigtes Startguthaben


    heey


    ich habe auch am 1.04.2011 eine rechnung von mobilcom debitel erhalten
    ich hätte am 17.03-17.03 ein unberechtigtes startguthaben von 84 euro ???
    was das bedeuten soll ist mir unklar ... ich muss wohl morgen in denn shop mal reingehen und mich aufklären lassen ... in meinen vorherigen rechnungen war alles super hab auch seit dezember einen vertrag mit mobilcom debitel .

  • AW: Rückforderung unberechtigtes Startguthaben


    Hallo Aliferrari,


    scheint ja eine Masche von Debitel zu sein - würdest du mir bitte erzählen welche tollen Geschichten der Shop dir erzählt hat wg. des unberechtigten Startguthabens? Würde mich doch wirklich sehr interessieren :-)


    viele Grüsse


    It_lerin

  • AW: Rückforderung unberechtigtes Startguthaben


    Irgendwie bestätigt das mal wieder meinen Eindruck den ich von dem Laden habe.


    Wenn der Rabatt wirklich Bestandteil des Tarifes war, würde ich denen Feuer machen bzw. wenn die sich wirklich quer stellen deswegen den Vertrag schlussendlich aus wichtigem Grund fristlos kündigen.


    Stell ich mir ungefähr so vor:
    Rechnung widersprechen, abgebuchtes Geld zurückfordern bzw. Abbuchung stornieren. MD wird daraufhin wohl die Karte zur Nutzung sperren, was ich in dem Fall (vorausgesetzt der Rabatt gehört zum Vertrag!) als einseitigen Vertragsbruch von MD sehe. Nach einer Aufforderung mit angemessen kurzer Frist zur Freischaltung würde ich dann wie geschrieben fristlos kündigen. MD wird die Kündigung ignorieren und ihrerseits nach einer Weile fristlos kündigen sowie Schandenersatz fordern und mit Anwalt und Inkassobüro nerven. Ob sie Klage einreichen weiß der Schinder ;)


    Und wenn Du keinen Bock auf den ganzen Mist hast - beiß die Zähne zusammen, kündige den Vertrag fristgerecht (das solltest Du in jedem Fall tun wenn Du nicht willst, daß er sich irgendwann automatisch verlängert) und zahl solange.

  • AW: Rückforderung unberechtigtes Startguthaben


    Hey habe genau das gleiche Problem und finde es schade das nur wenige hier einen beitrag zu schreiben. ich habe kurz vor weihnachten einen vertrag (O2 Blue 100) bei Mobilcom abgeschlossen. In der Rechnung vom Februar (2.2.) haben Sie mir 87 € gutgeschrieben ich mich schon gewundert.. am 3.3. dann 7,18€.
    Jetz am 4.4. habe ich den Schock meines Lebens bekommen wollen die doch tatsächlich 100€ abbuchen.
    Ich erst angerufen bei der Hotline, die gesagt ja es war ein Fehler im System entschuldigung blabla -.-
    So ich widerspruch eingelegt gegen die Rechnung, habe dann ein Antwortschreiben von denen gekriegt wo jeder normale Mensch nur seinen Kopf schüttelt.


    Leider steht in den AGBS was von Verjährungssfrist, jedoch haben die guten Damen und Herren vergessen, das unter der Rechnung ein Satz steht "Erfolgt innerhalb von 8 Wochen nach Erhalt der Rechnung kein schriftlicher Widerspruch, gilt die Rechnung als genehmigt."
    Nach §305 C Absatz 2 im BGB tritt hier die Unklarheitenregel in Kraft.
    Dieses Zitat (von oben) steht zwar nicht in den AGBS ist jedoch eine erweiterung! mich können die mal, habe jetz glaub schon 5 mal mit der Hotline gesprochen aber warte jeetzt noch auf einen Brief!
    Das können wir uns nicht gefallen lassen, da die 8 Wochen ja schon um sind. Wie seid ihr weiter vorgegangen?
    Ich habe gesagt ich überweise es und möchte nicht das sie den betrag abziehen (habe dann meine normalen 45€ überwiesen + die 7,19 da aus der März rechnung aber die 87,xx€ bekommen die von mir nicht, haben se pech wenn die probleme im system haben!!! )
    Meldet euch mal, im Notfall gehe ich zum Anwalt, die denken auch die können alles mit einem machen!
    Lg


    PS: meine karte ist noch nicht gesperrt :D

  • AW: Rückforderung unberechtigtes Startguthaben



    Ich habe das selbe Probleme wie euch alle.
    Gwenchen, hast du in der Zwischenzeit neue Infos seitens Mobilcom?
    Eines verstehe ich nicht, diese 8 Wochen sind normalerweise nur für den Kunde gültig, oder betrachtest du dass alle Vertragsparteien von diese Bestimmung betroffen sind?
    Was meinst du auch mit Verjährungsfrist in den AGBs?

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